Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 26, 152
  • NJW 1975, 1666



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Antrag; Begründungserfordernis; neue

    Nichts anderes kann grundsätzlich für eine Einheitsjugendstrafe als Vorverurteilung gelten (vgl. BGHSt 26, 152, 154 f.).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99  

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur wenn zu erkennen ist, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGHSt 26, 152, 154 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2, 6 und 9; BGH NStZ 1996, 331 f.; BGH StV 1988, 296 f.; BGH StV 1998, 343).

    daß sich hier - wie in zahlreichen anderen Fällen - die erforderlichen Nachprüfungsmöglichkeiten nicht ergeben, weil bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegenüber jungen Tätern ohnehin Zurückhaltung geboten ist (BGHSt 26, 152, 155).

  • BGH, 12.06.1987 - 5 StR 271/87  

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1, 2

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