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   BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74   

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https://dejure.org/1975,406
BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74 (https://dejure.org/1975,406)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1975 - 1 StE 1/74 (https://dejure.org/1975,406)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 1 StE 1/74 (https://dejure.org/1975,406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Verteidigers im Hauptverfahren bei Mitwirkung in einem Verfahren - Sachbezogener Begriff des Verfahrens - Mangelnde Legitimation als Verteidiger bei eigenem strafbaren Verhalten oder Beteiligung kriminellen Aktionen der Mandanten - Misstrauen gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1, Abs. 2; StPO § 231a
    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden Angeklagten - Verfahren Bader-Meinhof

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 01.10.1998)

    Ein Prozeß gegen die Justiz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 221
  • BGHSt 26, 228
  • NJW 1976, 116
  • NJW 1976, 58
  • MDR 1976, 59
  • MDR 1976, 60
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 09.04.1975 - 1 ARs 25/75
    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74
    In dem gegen die drei angeklagten Beschwerdeführer sowie gegen den Mitangeklagten B. vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart anhängigen Strafverfahren schloß der 1. Strafsenat dieses Gerichts die Rechtsanwälte Dr. C., G. und S. mit den Beschlüssenvom 22. April 1975 (1 ARs 25/75), 2. Mai (1 ARs 27/75) und 13. Mai 1975 (Ausschlußverfahren 3/75) gemäß § 138 a Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 StPO von der Verteidigung des Angeklagten B. aus.
  • Drs-Bund, 06.09.1974 - BT-Drs 7/2526
    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74
    Dagegen enthält bereits der Regierungsentwurf (Bundestags-Drucks. 7/2526, S. 21 l.Sp.) die Erwägung, es sei mit einer geordneten Strafrechtspflege nicht zu vereinbaren, daß ein Gericht die Hauptverhandlung mit einem Verteidiger weiterführen müsse, der einer zur Ausschließung führenden Handlung dringend verdächtig ist.
  • Drs-Bund, 16.12.1974 - BT-Drs 7/2989
    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74
    Auch der Bericht des Rechtsausschusses (Bundestags-Drucks. 7/2989, S. 4 l.Sp.) zielt in diese Richtung, wenn es dort heißt, ein Verteidiger, der sich selbst strafbar verhält oder an kriminellen Aktionen der Mandanten beteiligt ist, verletze seine Aufgaben als Organ der Rechtspflege, und es fehle ihm damit die Legitimation, weiter in einem Verfahren als Verteidiger mitzuwirken.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Vorwiegend schützt der Beschleunigungsgrundsatz jedoch subjektive Belange des Beschuldigten (vgl. BGHSt 26, 228 ).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Zwar wird das auch dem öffentlichen Interesse dienende Gebot einer zügigen Verfahrensdurchführung nicht durch einen entgegenstehenden Willen des Angeklagten dispensiert (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1975 - StB 60/75 u.a., BGHSt 26, 228, 232; KK-StPO/Lohse/Jakobs, 9. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 26; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., Einl. Rn. 160).
  • OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Anfechtbarkeit einer ein

    Nachdem das Beschleunigungsgebot nicht allein dem Interesse des Angeschuldigten, sondern auch dem öffentlichen Interesse an einer zügigen und nachdrücklichen Strafverfolgung dient (vgl. BGHSt 26, 228, 232; Landau in Hassemer-FS S. 1073; so auch besonders nachdrücklich wieder BVerfG, Beschl. v. 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09 u. 1857/10 = StV 2012, 641 [642]), kann seine Verletzung auch von der Staatsanwaltschaft gerügt werden, die damit ebenfalls beschwerdeberechtigt ist.
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Der das gesamte Strafverfahren umgreifende Beschleunigungsgrundsatz folgt aber aus Art. 6 Abs. 1 MRK (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 2008, 860, 861); er besteht auch im öffentlichen Interesse (BGHSt 26, 228, 232 f.).
  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Vertrauen in den Fortbestand einer hoheitlich geschaffenen günstigen Sach- und Rechtslage wird nicht generell geschützt (vgl. BVerfGE 14, 288, 289; 75, 246, 280; 76, 256, 349 f.), sondern nur unter der Voraussetzung, daß eine Wertung aller sachbezogenen Umstände dessen Schutzwürdigkeit ergibt (BGHSt 26, 228, 231).
  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner

    Wie in den Fällen des § 231 a StPO (BGHSt 26, 228 [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a]) kann Verhandlungsunfähigkeit in diesem Sinne auch gegeben sein, wenn der Angeklagte für kürzere Zeitspannen, die zur Erledigung des Verfahrens in angemessener Frist nicht ausreichen, der Verhandlung folgen kann.

    Die gleiche Erwägung führt auch zur Anwendbarkeit der Vorschrift auf Fälle nur zeitweiser Verhandlungsunfähigkeit (vgl. BGHSt 26, 228, 231) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a].

    Die vor dem Inkrafttreten des § 231 a StPO zu § 231 Abs. 2 StPO ergangene Entscheidung BGHSt 19, 144 steht dem schon deshalb nicht entgegen (vgl. auch BGHSt 26, 228, 232) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a], weil dort - anders als hier - davon ausgegangen werden konnte, daß das Verfahren auch bei mehrfacher Unterbrechung in angemessener Zeit zu Ende zu führen war.

  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87

    Zustellung im Ausland

    Dieses dient nicht allein den Interessen des Angeklagten, sondern auch dem öffentlichen Interesse (vgl. BGHSt 26, 228, 232).
  • OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95

    Beschwerde gegen Terminierungsverfügung; Nichtanberaumung eines

    Es liegt aber auch im öffentlichen Interesse, daß die gegen einen Angeklagten erhobene Beschuldigungen in der den Schwierigkeiten der Beweisführung angemessenen Zeit der Klärung zugeführt werden (BGHSt 26, 228, 232) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a].

    Ganz allgemein liegt es aber auch im öffentlichen Interesse, daß die gegen einen Angeklagten erhobenen Beschuldigungen in der den Schwierigkeiten der Beweisführung angemessenen Zeit der Klärung zugeführt werden (BGHSt 26, 228, 232) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a].

  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 650/92

    Hauptverhandlung bei vorsätzlich herbeigeführter Verhandlungsunfähigkeit;

    Wegen der schuldhaft herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit soll die Durchführung der Hauptverhandlung nicht unterbleiben, wenn die Voraussetzungen des § 231a StPO vorliegen (BGHSt 26, 228).
  • KG, 13.01.1993 - 4 Ws 7/93

    Aufhebung eines Beschlusses des Landgerichts Berlin durch den

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  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Unterbrechung

  • OLG Karlsruhe, 26.04.1985 - 3 Ss 61/85

    Strafbefehl wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs

  • OLG Hamburg, 22.12.2011 - 2 Ws 140/10

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung

  • BGH, 23.03.1977 - 1 BJs 55/75

    Unzulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung - Voraussetzungen einer

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 594/77

    Verkürzung der Rechte und Möglichkeiten des Wahlverteidigers - Antrag auf

  • BGH, 26.06.1978 - AnwSt (B) 16/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ausschluss eines

  • BGH, 11.03.1980 - 5 StR 49/80

    Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung nach selbst verschuldeter

  • BGH, 17.08.1977 - StB 162/77

    Zurückweisung eines Rechtsanwalts im Strafprozess - Anzahl der im Strafprozess

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