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   BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73   

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https://dejure.org/1976,269
BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73 (https://dejure.org/1976,269)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1976 - 2 StR 585/73 (https://dejure.org/1976,269)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73 (https://dejure.org/1976,269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen Verbrauch der Strafklage - Anforderungen an eine einheitliche Tat im sachlich rechtlichen Sinne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 284
  • NJW 1976, 1512
  • MDR 1976, 593
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Der Senat weist jedoch im Hinblick auf die noch erforderliche Bildung einer Gesamtstrafe, die die vom Landgericht in Saarbrücken verhängten Einzelstrafen einbezieht, auf folgendes hin: Die überlange Dauer eines Strafverfahrens kann - wie das Landgericht nicht verkann hat - ein besonderer Strafmilderungsgrund sein (BGHSt 24, 239).
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Sofern nicht besondere Umstände entgegenstehen, darf es sich jedoch im allgemeinen auf eine Erklärung des Verteidigers, zur Führung der Verteidigung in der Lage zu sein, verlassen (BGH NJW 1973, 1985; 1965, 2164; 1963, 1114; Gollwitzer und Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 22. Aufl. Anm. 9 c zu § 265, Anm. IV 1, 2 zu § 145).
  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Sofern nicht besondere Umstände entgegenstehen, darf es sich jedoch im allgemeinen auf eine Erklärung des Verteidigers, zur Führung der Verteidigung in der Lage zu sein, verlassen (BGH NJW 1973, 1985; 1965, 2164; 1963, 1114; Gollwitzer und Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 22. Aufl. Anm. 9 c zu § 265, Anm. IV 1, 2 zu § 145).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Sofern nicht besondere Umstände entgegenstehen, darf es sich jedoch im allgemeinen auf eine Erklärung des Verteidigers, zur Führung der Verteidigung in der Lage zu sein, verlassen (BGH NJW 1973, 1985; 1965, 2164; 1963, 1114; Gollwitzer und Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 22. Aufl. Anm. 9 c zu § 265, Anm. IV 1, 2 zu § 145).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Aus dem gleichen Grunde, also der Verteilung der relevanten Betätigungen der Angeklagten über einen längeren Zeitraum, kann auch von einer Einheit des geschichtlichen Vorganges im Sinne des § 264 StPO, die den Rahmen der einen Tat im Sinne des sachlichen Rechts überschreitet (BGHSt 23, 141, 145; 24, 185, 186), nicht die Rede sein.
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Die Strafkammer hat bei ihrer Entscheidung die in BGHSt 21, 118 für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen beabsichtigter Prozeßverschleppung aufgestellten Maßstäbe, die auch die Revision ihrer Auffassung zugrunde legt, beachtet.
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Aus dem gleichen Grunde, also der Verteilung der relevanten Betätigungen der Angeklagten über einen längeren Zeitraum, kann auch von einer Einheit des geschichtlichen Vorganges im Sinne des § 264 StPO, die den Rahmen der einen Tat im Sinne des sachlichen Rechts überschreitet (BGHSt 23, 141, 145; 24, 185, 186), nicht die Rede sein.
  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Eine einheitliche Tat im sachlichrechtlichen Sinne, die stets den Voraussetzungen des § 264 StPO genügt (BGHSt 8, 92, 94 f), könnte nur dann gegeben sein, wenn entweder jeder Angeklagte jeweils bloß durch einen Einzelakt zugleich an allen hier in Betracht kommenden Einzeltaten beteiligt gewesen wäre, oder wenn seine vielfältigen für die verschiedenen Einzelvorgänge ursächlich gewordenen Betätigungen zusammen als eine Tat im Rechtssinne angesprochen werden müßten.
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Daß schließlich auch die Möglichkeit, eine Vielzahl der Einzelbetätigungen im Sinne natürlicher Handlungseinheit als eine Tat im Rechtssinne zu begreifen, auszuscheiden hat, liegt allein schon deshalb auf der Hand, weil es insofern an dem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Beteiligungsakte fehlt, den der Begriff der natürlichen Handlungseinheit voraussetzt (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; Mösl in LK, Rdn. 8 vor § 73; zur Abgrenzung von der Sammelstraftat vgl. auch BGH NJW 1969, 2056 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 741/75

    Nichtvernehmung eines Zeugen - Wahrunterstellung von Tatsachen

    Auszug aus BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
    Das Gericht benötigt die Hilfe eines Sachverständigen, wenn es um Tatsachen geht, die nur vermöge besonderer Sachkunde wahrgenommen oder erschöpfend verstanden und beurteilt werden können (BGHSt 9, 292, 293; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 741/75 -).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

  • BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62

    Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Wird das fortgesetzte Delikt dann noch nach Kriterien der "institutionalisierten" und "organisierten" Tatbegehung bestimmt (vgl. im zusammenfassenden Sinne: BGH wistra 1993, 337, 339), mithin nach Deliktsstrukturen, die regelmäßig Ausdruck erhöhter Gefährlichkeit und gesteigerter krimineller Energie sind (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f.; 26, 284, 287; 35, 14, 20), tritt der Gegensatz zu den Zielsetzungen des OrgKG noch deutlicher hervor.

    Dafür genügt nicht allgemein schon, daß mehrere Tatbestandsverwirklichungen durch den vom Täter verfolgten Endzweck, den übereinstimmenden Beweggrund verbunden sind oder daß auf andere Weise (gleichartig organisierte Tatvorbereitung, Ausnutzung gleichbleibender Rahmenbedingungen) ein kriminologisch faßbarer Zusammenhang zwischen ihnen besteht (BGHSt 33, 163, 165; vgl. auch BGHSt 7, 149, 151; 14, 104, 109; 26, 284, 287).

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Allein die organisatorische Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen ist demgegenüber nicht geeignet, diese Einzeldelikte der Tatserie rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 26, 284, 285 f.; BGH NStZ 1996, 296, 297 sub 2.d; 1997, 233; BGH wistra 2003, 342 f.).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Andererseits hat die Entscheidung BGHSt 26, 284 die Frage, ob die planvolle Benutzung eines bestehenden oder hierfür geschaffenen Apparats für das Vorliegen einer fortgesetzten Handlung sprechen kann, nicht unterschiedslos bejaht und einen Fall der planmäßigen arbeitsteiligen Begehung von Betrugstaten im Rahmen eines Geschäftsbetriebs für sich allein nicht ausreichen lassen.

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung übernommen (BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; BGH NJW 1953, 955; BGHSt 26, 284), "weil es an jedem Rechtfertigungsgrund für die Zusammenfassung der mehrfachen Willensbetätigung zu einer rechtlichen Einheit fehlt ... Dieses dem inneren Tatbestand zuzurechnende Mehr belastet den Täter und läßt ihn besonders verwerflich erscheinen, verändert aber nicht die Tat und nimmt ihr weder in psychologischer noch in rechts- und sozialethischer Beziehung die Eigenständigkeit" (BGHSt 1, 41, 43) [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50].

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Der Bundesgerichtshof hat überdies bereits ausgesprochen, daß planmäßige arbeitsteilige Begehung von Betrugstaten im Rahmen eines Geschäftsbetriebs allein noch nicht die Annahme einer Tat im Sinne des § 264 StPO begründet (BGHSt 26, 284).

    Es würde darüber hinaus gerade in Fällen der vom Oberlandesgericht beschriebenen Art auf eine Begünstigung von Straftätern hinauslaufen, die durch Aufbau und Einsatz eines kriminellen Unternehmens bedeutende verbrecherische Energie entfalten (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; 26, 284, 287).

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Diese Voraussetzungen sind nach einheitlicher Rechtsprechung stets dann gegeben, wenn die bereits rechtskräftig abgeurteilte Tat und die nunmehr zur Aburteilung stehende Tat eine einheitliche Handlung im sachlichrechtlichen Sinne bilden, das heißt, was hier nur in Betracht kommt, wenn Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen ihnen besteht (BVerfGE 45, 434 [BVerfG 07.09.1977 - 2 BvR 674/77]; BGHSt 8, 92, 94/95; 26, 284, 285; BayObLG …

    Dazu genügt es indessen nicht, daß der Angeklagte im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplans tätig geworden ist (BGHSt 13, 21, 25/26; 26, 284, 287; OLG Celle Nds Rpfl. 1961, 112, 113), daß er aus einer einheitlichen Grundhaltung heraus gehandelt oder dasselbe Rechtsgut verletzt hat (Gollwitzer a.a.O. Rdn. 5).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Sachverhalte, welche sachlich-rechtlich eine Handlung darstellen, wurden in der Rechtsprechung in der Regel zugleich als einheitliche Tat im prozessualen Sinne betrachtet (vgl. etwa BGHSt 26, 284, 285).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Für eine solche tateinheitliche Verknüpfung reichen - entgegen der Auffassung des Landgerichts - die Schaffung und Aufrechterhaltung einer betrieblichen Organisationsstruktur, die sich wie hier nicht als einheitliches Tun, sondern als Vielzahl während des sich über Jahre erstreckenden Tatzeitraums erfolgter Handlungen darstellen, nicht aus (BGHSt 26, 284, 286).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes nach

    Was jedoch eine einheitliche Handlung i.S. des § 52 StGB ist, stellt stets auch eine einheitliche prozessuale Tat dar (vgl. BGHSt 8, 92, 94; 13, 21, 23; 26, 284, 285; 29, 288, 292; 38, 37; 41, 385, 389; Meyer-Goßner, a.a.O., § 264 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Von dieser Fähigkeit des Angeklagten hat sich die Strafkammer im Freibeweisverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73) überzeugt.
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Ob der Erklärende verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73; KK - Treier § 205 StPO Rdn. 4), wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Verhandlungsfähigkeit nicht gilt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1973 - 5 StR 189/73 - bei Dallinger MDR 1973, 902; KK - Pfeiffer Einl. Rdn. 12).
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 622/07

    Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum bei der Mittäterschaft (Zurechnung

  • KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16

    Konkurrenz zwischen mehreren Straßenverkehrsverstößen: Rotlichtverstoß bei

  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

  • OLG Jena, 26.08.2011 - 1 Ss 40/11

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Nichtzahlung gemeldeter

  • BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96

    Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder

  • BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs und

  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 569/85

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem besonders schweren Fall - Beitrag

  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84

    Begehrter Widerruf eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts

  • BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung

  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84

    Vermittlung von Verträgen mit privaten Kapitalanlegern duch Handelsvertreter von

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 433/82

    Begründung der Verteidigerstellung eines Anwalts durch die Vollmachtserteilung

  • LG Frankfurt/Main, 10.10.1983 - 73 Ks 3/50

    Teilnahme an Massentötungen durch Selektion der Insassen eintreffender

  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 202/78

    Einkäufe mit ungedeckten Schecks - Auswirkungen des Einsatzes gleicher

  • BGH, 09.09.1983 - 2 StR 502/83

    Vorliegen des Verfolgungshindernisses des Strafklageverbrauchs - Annahme des

  • BGH, 13.04.1983 - 2 StR 441/82

    Verurteilung wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anordnung der

  • BGH, 10.03.1982 - 2 StR 66/82

    Voraussetzungen des unmittelbaren Ansetzens zur Verwirklichung eines Tatbestandes

  • BGH, 21.11.1978 - 3 StR 416/78

    Klärung der Verhandlungsfähgkeit eines Angeklagten im Freibeweisverfahren -

  • BGH, 17.01.1979 - 2 StR 310/78

    Beweiswürdigung bei der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster

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