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   BGH, 25.05.1976 - 4 StR 461/75   

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https://dejure.org/1976,1410
BGH, 25.05.1976 - 4 StR 461/75 (https://dejure.org/1976,1410)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1976 - 4 StR 461/75 (https://dejure.org/1976,1410)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1976 - 4 StR 461/75 (https://dejure.org/1976,1410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der räumlichen Begrenzung der Erlaubnis zum Parken im Gehwegbereich - Straßenverkehrsordnung als abschließende Regelung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 348
  • NJW 1976, 2138
  • MDR 1976, 859
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 4 StR 461/75
    Die Vorlegung ist nach § 79 Abs. 3 OWiG in Verbindung mit § 171 Abs. 2 GVG zulässig (vgl. BGHSt 23, 365, 366; 24, 208, 209).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 4 StR 461/75
    Die Vorlegung ist nach § 79 Abs. 3 OWiG in Verbindung mit § 171 Abs. 2 GVG zulässig (vgl. BGHSt 23, 365, 366; 24, 208, 209).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17

    Tempo 10-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben

    Die Unternummer steht dabei für den Zahlenwert im Zeichen" (vgl. zum Ausschließlichkeitsgrundsatz bereits: BGH, Beschluss vom 25. Mai 1976 - 4 StR 461/75 -, BGHSt 26, 348-351, Rn. 6; ebenso Wern in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 39 StVO, Rn. 1; Hühnermann in: Burman/Heß, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018; § 39 Rn. 3 m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., 2019, Einl. Rz. 6 und § 39 Rn. 31).

    Der Hinweis, der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 25. Mai 1976 ausdrücklich erklärt, der Ausschließlichkeitsgrundsatz dürfe nicht in dem engen Sinne verstanden werden, trifft zwar zu (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1976 - 4 StR 461/75 -, BGHSt 26, 348-351, Rn. 6 a.E.).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 5 Ss 348/00

    Verkehrsschilder ungültig? Darf man jetzt falsch parken oder rasen?

    Ergänzungen - Zeichen verwendet werden dürfen (BGHSt 26, 348, 349/350; KG in VRS 65, 297; HK-StVR, Rdnr. 4 zu § 39).
  • VG München, 19.07.2017 - M 23 K 16.2671

    Beseitigung einer Straßensperre

    Sofern die Markierung nicht uneingeschränkt dem Zeichen 600 entspricht, dürfte dies auch nicht dem grundsätzlich im Straßenverkehrsrecht geltenden Ausschließlichkeitsgrundsatz widersprechen, nach dem Verkehrszeichen ausschließlich nach den vorgegebenen Verkehrskatalog verwendet werden dürfen (vgl. Hentschel/König/Dauer; Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 39 StVO Rn. 31, § 41 StVO Rn. 246; allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu §§ 39 bis 43 Rn. 7, 57; VG München, U.v. 27.5.2014 - M 23 K 14.1384 - juris Rn. 17), da zumindest unwesentliche Abweichungen - wie im vorliegendem Fall - zulässig wären (BGH, B.v. 25.5.1976 - 4 StR 461/75 - juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 3 Ss OWi 795/07

    Anforderungen an die Erkennbarkeit einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen

    Es ordnet außerdem an, wie parkende Fahrzeuge aufzustellen sind, und untersagt das Parken auf der Fahrbahn (BGHSt 26, 348; König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 12 StVO Rdz. 55).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Die relativ geringe Anzahl der Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht trotz zahlreicher Befassung mit entsprechenden Rügen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch gerichtliche Entscheidungen als verletzt angesehen hat (z.B. unzulässige Mitwirkung oder Einflußnahme ausgeschlossener Richter -BVerfGE 4, 412 ff; 30, 165 ff; Festhalten an einer Verweisung an das offensichtlich unzuständige Gericht - BVerfGE 29, 45 ff; Verweigerung einer zweifelsfreien Vorlagepflicht - BVerfGE 42, 237, 240 ff. = NJW 1976, 2138 [zu § 121 GVG]; 76, 93 ff. [Rechtsentscheid in Mietsachen]; unzulässige eigene Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung durch ein Revisionsgericht - NJW 1991, 2893 = NStZ 1991, 499 f. [Kammerbeschluß]) zeigt ebenfalls die Notwendigkeit einer Beschränkung der Willkürannahme auf wirklich krasse Fehlentscheidungen.
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