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   BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76   

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BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76 (https://dejure.org/1976,265)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1976 - 3 StR 155/76 (https://dejure.org/1976,265)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1976 - 3 StR 155/76 (https://dejure.org/1976,265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der Zurechnungsunfähigkeit - Beeinträchtigung des Bewusstseins und der Selbstkontrolle infolge des Genusses von Alkohol - Vorliegen eines Rauschzustands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 330a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 363
  • NJW 1976, 1901
  • MDR 1976, 855
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 507/67

    Alkoholgenuß - Zurechnungsfähigkeit des Täters - Körperliche Verfassung -

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Die dahingehende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayObLG VRS 15, 202) ist auch vom Bundesgerichtshof (BGHSt 22, 8, 10; vgl. dazu Willms, LM § 330 a Nr. 19; ferner BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 586/73 - bei Martin, DAR 1974, 113, 117) als richtig anerkannt worden.

    In diesem Sinne muß schon die Entscheidung BGHSt 22, 8 verstanden werden, wie Willms a.a.O. zutreffend dargelegt hat; auf sie berufen sich mit Recht auch Lay und Cramer a.a.O. Die Mitursächlichkeit anderer Umstände als des Rauschmittelgenusses für den schließlich eingetretenen Zustand der - möglicherweise nur nicht ausschließbaren - Schuldfähigkeit führt somit nur dann zur Verneinung des äußeren Tatbestandes des § 330 a StGB, wenn dieser Zustand sich nicht mehr als Rausch darstellt.

  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 266/68

    Strafbarkeit wegen Mordes - Sachrüge und Verfahrensrüge im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Bei Tötungsdelikten, die eine elementare sittliche Norm und das wertvollste Rechtsgut schlechthin verletzen, sind die Anforderungen höher, die an das Hemmungsvermögen des Täters im Namen der Rechtsordnung gestellt werden müssen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 5. Juli 1968 - 5 StR 266/68 - S. 5/6; BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 143/74).
  • BGH, 13.12.1973 - 4 StR 586/73

    Ausschluss oder erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des Täters bei

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Die dahingehende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayObLG VRS 15, 202) ist auch vom Bundesgerichtshof (BGHSt 22, 8, 10; vgl. dazu Willms, LM § 330 a Nr. 19; ferner BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 586/73 - bei Martin, DAR 1974, 113, 117) als richtig anerkannt worden.
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Noch in der Entscheidung NJW 1975, 2250 hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unentschieden gelassen, ob in den Fällen, in denen die Schuldunfähigkeit des Täters auf einem Zusammenwirken des Alkohols mit einem unverschuldeten, von außen kommenden Ereignis beruht, die Tatbestandsmäßigkeit seines Verhaltens oder nur seine Schuld zu verneinen ist.
  • BGH, 16.09.1966 - 4 StR 280/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Nur wenn er erkannt hat oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können, daß sein Rauschmittelgenuß im Zusammenwirken mit den sonstigen Umständen zu einem seine Schuldunfähigkeit bedingenden Rausch führen werde, kann er nach § 330 a StGB bestraft werden (BGH GA 1966, 375, GA 1967, 281, Urteile vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65 , vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 , vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75).
  • BGH, 24.11.1965 - 2 StR 331/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Nur wenn er erkannt hat oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können, daß sein Rauschmittelgenuß im Zusammenwirken mit den sonstigen Umständen zu einem seine Schuldunfähigkeit bedingenden Rausch führen werde, kann er nach § 330 a StGB bestraft werden (BGH GA 1966, 375, GA 1967, 281, Urteile vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65 , vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 , vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 143/74

    Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht - Zurechnungsfähigkei

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Bei Tötungsdelikten, die eine elementare sittliche Norm und das wertvollste Rechtsgut schlechthin verletzen, sind die Anforderungen höher, die an das Hemmungsvermögen des Täters im Namen der Rechtsordnung gestellt werden müssen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 5. Juli 1968 - 5 StR 266/68 - S. 5/6; BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 143/74).
  • BGH, 09.09.1975 - 5 StR 335/75

    Vorsätzlicher Vollrausch - Versetzen in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Nur wenn er erkannt hat oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können, daß sein Rauschmittelgenuß im Zusammenwirken mit den sonstigen Umständen zu einem seine Schuldunfähigkeit bedingenden Rausch führen werde, kann er nach § 330 a StGB bestraft werden (BGH GA 1966, 375, GA 1967, 281, Urteile vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65 , vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 , vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75).
  • KG, 15.03.1972 - Ss 251/71
    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Ihr wollen ersichtlich auch Schönke/Schröder (StGB, 17. Aufl. § 330 a Rn 9) und das Kammergericht (NJW 1972, 1529) folgen, wenn sie - unter Berufung auf die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs bzw. auf die dort für zutreffend erklärte des Bayerischen Obersten Landesgerichts - ausführen, der Täter müsse "in erster Linie" durch das Rauschmittel in den Zustand der Schuldunfähigkeit geraten sein.
  • RG, 14.03.1939 - 1 D 76/39

    1. Kann auch ein "pathologischer" Rausch die Grundlage für eine Bestrafung nach

    Auszug aus BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
    Dabei wirkt in der Begründung häufig noch die in der späteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (HRR 1938 Nr. 190; RGSt 73, 132) getroffene Unterscheidung nach inneren, in der Person des Täters angelegten Mitursachen und solchen, die als von außen auf den Täter einwirkend die Anwendbarkeit des § 330 a StGB ausschließen sollten, nach.
  • RG, 22.01.1936 - 6 D 542/35

    Gehört zum Tatbestande des § 330 a StGB., daß die Zurechnungsunfähigkeit allein

  • BGH, 10.11.2010 - 4 StR 386/10

    Vollrauschtatbestand (Schuldunfähigkeit durch den Genuss von Rauschmitteln)

    Der objektive Tatbestand des § 323a Abs. 1 StGB setzt jedoch voraus, dass der Zustand des Täters seinem ganzen Erscheinungsbild nach als durch den Genuss von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 155/76, BGHSt 26, 363, 364 ff.; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 53; Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, NJW 1997, 3101, 3102; Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 207/02, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 4; SSW-StGB/Schöch § 323a Rn. 10; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 323a Rn. 13).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Die Bestrafung sei ebensowenig möglich, wenn die Frage der alkoholischen Beeinflussung so wenig aufgeklärt werden kann, daß ebenso wie ein voller Ausschluß oder eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auch ein bloßes den Grad der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit nicht erreichendes Angetrunkensein nicht auszuschließen ist; denn in diesem Fall sei "der sichere Bereich des § 21 StGB nicht überschritten" (vgl. ferner für die Zeit nach dem 1.1.1975: BGHSt 26, 363, 364; BGH NJW 1979, 1370; BGH JR 1980, 32).

    Nach dem objektiven Tatbestand des § 323 a StGB, der - wie schon § 330 a StGB a.F. (vgl. BGHSt 16, 124, 125, 128) - als Gefährdungsdelikt zu verstehen ist, muß die nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit auf den Rausch, d.h. nach heute maßgeblichen forensisch-medizinischen Erkenntnissen auf einen Zustand des Täters zurückzuführen sein, der nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuß von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (BGHSt 26, 363, 364; Lay in LK 9. Aufl. § 330 a StGB Rdn. 24; Lackner StGB 15. Aufl. § 323 a Anm. 2 a; Puppe Jura 1982, 281, 282).

  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13

    Rauschtat als objektive Bedingung der Strafbarkeit nach § 323a StGB

    Dabei muss der Alkohol oder das Rauschmittel nicht die einzige Ursache für diesen Zustand sein, sondern es können auch andere Ursachen mitwirken (BGHSt 26, 363, 364).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Ist dieser Zustand nicht allein durch den Alkoholgenuß, sondern auch durch das Hinzutreten anderer in der Person des Täters liegender oder äußerer Mitursachen herbeigeführt worden, so steht das der Anwendung des § 323 a StGB zwar nicht entgegen (BGHSt 26, 363, 365; BGH NJW 1997, 3101, 3102; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 323 a Rdn. 6 m.w.N.); eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung setzt dann aber voraus, daß der Täter beim Alkoholgenuß vor Eintritt der Schuldunfähigkeit mit solchen Umständen gerechnet und sie billigend in Kauf genommen hat (BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1975, 2250; 1979, 1370; 1980, 1806; NStZ 1982, 116; 199.7, 232, 233; StV 1987, 246 mit Anm. Neumann; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 323 a Rdn. 10; Tröndle/Fischer aa0 § 323 a Rdn. 7; vgl. auch Spendel in LK/StGB 11. Aufl. § 323 a Rdn. 232).

    Kommt ein vorsätzlicher Vollrausch nicht in Betracht, wird der neue Tatrichter außerdem zu prüfen haben, ob dem Angeklagten nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorgeworfen werden kann, daß er das Hinzutreten der affektiven Erregung und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung in vorwerfbarer Weise nicht bedacht hat; in diesem Fall wäre er wegen fahrlässigen Vollrausches zu bestrafen (vgl. BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1967, 298; NJW 1979, 1370; StV 1987, 246; NStZ 1997, 232, 233; BGHR StGB § 323a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1, Vorsatz 1 NStE Nr. 2 zu § 323a StGB; Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 323a Rdn. 13).

  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02

    Vorsätzlicher Vollrausch (Rauschzustand nach dem Erscheinungsbild;

    Voraussetzung ist jedoch, daß der Zustand der (möglichen) Schuldunfähigkeit - wie es der objektive Tatbestand des § 323 a StGB verlangt - sich nach seinem ganzen Erscheinungsbild noch als ein durch den Alkoholkonsum hervorgerufener Rausch darstellt (vgl. BGHSt 26, 363, 365 f.; BGHSt 32, 48, 53; BGH NJW 1997, 3101, 3102).

    Für den Fall, daß der neue Tatrichter den objektiven Tatbestand des § 323 a Abs. 1 StGB bejahen, aber einen Vorsatz verneinen sollte, wird er zu prüfen haben, ob der Angeklagte das Hinzutreten des Affekts in seinen nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung in vorwerfbarer Weise nicht bedacht hat und deshalb eine Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches in Betracht kommt (vgl. BGHSt 26, 363, 366; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1 und Vorsatz 1).

  • BGH, 30.08.1983 - 3 StR 337/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rausches - Bezeichnung des fahrlässigen

    § 323 a StGB ist nur dann anzuwenden, wenn der Zustand des Täters nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuß von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (BGHSt 26, 363; BGH, Urteil vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine

    Es ist für den äußeren Tatbestand der Vorschrift unerheblich, ob der Rausch schon allein durch die Menge des genossenen Alkohols entstanden ist oder ob der Alkohol nur deshalb zur - zumindest nicht ausschließbaren - Schuldunfähigkeit des Täters geführt hat, weil andere Ursachen, mögen sie in der Person des Täters angelegt sein oder von außen hinzutreten, dabei mitgewirkt haben (BGHSt 26, 363, 365).

    Regel erforderlich, daß der Täter beim Trinken erkannt hat (Vorsatz) oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkohols bis zur Schuldunfähigkeit steigern würde (BGH GA 1966, 375; BGH NJW 1967, 298; BGH NJW 1975, 2250 = MDR 1976, 58; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - BGHSt 26, 363, 366).

  • OLG Hamburg, 17.11.1981 - 1 Ss 114/81

    Alkohol; Medikamente; Steigerung der Wirkung; Schuld des Rauschtäters;

    Ob sein Rauschzustand mehr auf dem Alkoholgenuß oder mehr auf der Einnahme des Medikaments beruhen werde, brauchte der Angeklagte dabei nicht zu erwägen, weil der Begriff des Rausch-Erfolges sowohl nach Kausalitätsgrundsätzen (BGHSt 26, 363 [365]; Horn in SK StGB § 323 a Rdn. 4, 5 m.N.) als auch nach modernen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen (Schewe in BA 1979, 60) nicht in quantitative Anteile zerlegt werden kann.

    Entscheidend ist allein, ob das spätere Hinzutreten mitursächlicher Faktoren bei Tatbeginn voraussehbar gewesen ist (BGH in BGHSt 26, 363 [366] und in NJW 1967, 298).

  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 104/78

    Fahrlässiges Versetzen in einen Rauschzustand durch Tabletteneinnahme; Anwendung

    Denn nach allgemein für die Kausalität geltenden Grundsätzen kann es weder auf die Qualität der einzelnen mitwirkenden Ursache noch auf ihren quantitativen Anteil an dem schließlich herbeigeführten Erfolg, der Schuldunfähigkeit, ankommen (BGHSt 26, 363, 365; Willms, LM § 330 a StGB Nr. 19; Lay in LK 9. Aufl. § 330 a Rdn. 25).

    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn der Zustand des Täters nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuß von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (BGHSt 26, 363, 364; 22, 8, 10; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 586/73 - mitgeteilt bei Martin DAR 1974, 117; Lay a.a.O. Rdn. 24).

  • BGH, 25.11.1992 - 2 StR 548/92

    Strafbarkeit wegen Vollrauschs nur bei Nachweis über den zum Tatzeitpunkt

    § 323 a StGB ist nur dann anzuwenden, wenn der Zustand des Täters nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuß von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (vgl. BGHSt 26, 363; 32, 48; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; vgl. auch: Horn JR 1977, 210; Neumann StV 1987, 247; Dencker JZ 1984, 453, 457).

    Entscheidend ist, ob das Rauschmittel überhaupt in der Weise wirksam geworden ist, daß sich der Zustand des Täters nach seinem ganzen Erscheinungsbild als Rausch darstellt (BGHSt 26, 364, 366) [BGH 16.06.1976 - 3 StR 155/76].

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 476/96

    Freispruch vom Vorwurf des Totschlags - Schuldunfähigkeit infolge eines

  • OLG Oldenburg, 21.01.1985 - Ss 9/85

    Alkoholgenuß; Rauschzustand; Medikamenteinnahme; Rausch; Schuldvoraussetzung;

  • BayObLG, 14.11.1978 - RReg. 1 St 334/78

    Vollrausch; Täter; Tatzeit; Schuldfähig

  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 391/21

    Vollrausch (Eventualvorsatz: Beweiswürdigung, Vorhersehbarkeit der Schwere des

  • BayObLG, 24.04.1990 - RReg. 1 St 371/89

    Lexotanil-Tabletten - § 323a StGB, Einnahme von Tabletten in Suizidabsicht,

  • BGH, 02.12.1981 - 3 StR 411/81

    Rauschtat - Zustand des Täters - Schuldunfähigkeit - Bemessung der Schuld -

  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Totschlags - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 176/80

    Verminderung der Schuldfähigkeit infolge von Alkoholeinfluss, Aggressivität und

  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausch - Voraussetzung für das vorsätzliche

  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 82/08

    Vollrausch: Rauschzustand im Sinne von § 323a Abs. 1 StGB durch Hinzutreten einer

  • BGH, 27.11.1984 - 4 StR 662/84

    Beweiswürdigung einer als wahr unterstellten Tatsache - Darlegungspflicht

  • BGH, 20.06.1980 - 5 StR 320/80

    Gleichsetzung von überdurchschnittlicher Aggressivität unter Alkoholeinfluss mit

  • BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79

    Gefährliche Körperverletzung - Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines

  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 153/78

    Hinzutreten eines affektiven Erregungszustandes zur Blutalkoholkonzentration

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