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   BGH, 07.07.1976 - 3 StR 122/76   

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https://dejure.org/1976,758
BGH, 07.07.1976 - 3 StR 122/76 (https://dejure.org/1976,758)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1976 - 3 StR 122/76 (https://dejure.org/1976,758)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1976 - 3 StR 122/76 (https://dejure.org/1976,758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konsequenzen bei einem Hinweis an den Verteidiger und nicht an den Betroffenen selbst in einem Beschlussverfahren - Rechtsmittel bei Geldbußen im "Bagatellbereich"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 379
  • NJW 1976, 1985
  • MDR 1976, 859
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 458/73

    Bußgeldverfahren - Hauptverhandlung - Rechtsbeschwerde - Rechtsmittel -

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - 3 StR 122/76
    Ebensowenig läßt sich die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm mit der Entscheidung BGHSt 25, 252 begründen, wonach der Hinweis nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG auch an den Verteidiger gerichtet werden muß, ein solcher an den Betroffenen selbst also nicht genügt.
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - 3 StR 122/76
    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 24, 15, 21 ff bereits ausgeführt hat, geht das Gesetz davon aus, daß der Betroffene im "Bagatellbereich", d.h. bei Geldbußen bis zu 200 DM, grundsätzlich überhaupt kein Rechtsmittel haben soll (§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG).
  • OLG Hamm, 16.04.1974 - 5 Ss OWi 255/74
    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - 3 StR 122/76
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 1974 (JMBl NW 1974, 154; NJW 1974, 1961 - Leitsatz) gehindert.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Die Beschränkung des Rechtsbeschwerdeverfahrens verfolgt den Zweck, den Zugang zu den der Vereinheitlichung der Rechtsprechung dienenden Obergerichten nicht durch eine Fülle von massenhaft vorkommenden Bagatellsachen zu verstopfen und sie so für ihre eigentliche Aufgabe funktionsuntüchtig zu machen (vgl. Steindorf in KK-OWiG § 79 Rdn. 2; Göhler OWiG vor § 79 Rdn. 5; vgl. auch BGHSt 26, 379, 381 f; 24, 15, 21).
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 3 Ws 36/20

    Verletzung; rechtlichen Gehörs; Anklageschrift; Eröffnungsverfahren

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat zutreffend darauf hingewiesen, dass es bei einem verteidigten Angeschuldigten in der Regel ausreicht, den Verteidiger anzuhören, um den Anforderungen des § 33 Abs. 3 StPO zu entsprechen (vgl. MüKoStPO/Valerius, 1. Aufl. 2014, StPO § 33, Rdnr. 30; Szesny in: Eser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 33 StPO, Rdnr. 12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, § 33, Rdnr. 12; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1976 - 3 StR 122/76 - NJW 1976, 1985).
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