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   BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74   

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BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74 (https://dejure.org/1974,331)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1974 - 3 StR 105/74 (https://dejure.org/1974,331)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1974 - 3 StR 105/74 (https://dejure.org/1974,331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften - Anforderungen einer Verjährung der Strafverfolgung eines Vergehens - Verjährungsfristen eines Vergehens nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Bestimmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 40
  • NJW 1975, 1039
  • MDR 1975, 416
  • afp 1975, 810
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73

    Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74
    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof die Streitfrage inzwischen auf Vorlage eines anderen Senats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Übereinstimmung mit der Rechtsansicht des hier vorlegenden Senats entschieden (BGHSt 25, 347).

    Daß sich die einander gegenüberstehenden Rechtsansichten auf Verjährungsregelungen verschiedener Bundesländer (§ 15 Abs. 1 Bayer. PresseG vom 3. Oktober 1949 - GVBl. S. 243; § 25 Abs. 1 PresseG NRW vom 24. Mai 1966 - GV. NW. S. 340) beziehen, steht nicht entgegen (vgl. den oben angeführten Beschluß des Senats in BGHSt 25, 347).

  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68

    Fanny Hill

    Auszug aus BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74
    Der eigentliche Strafgrund für die Delikte nach § 21 GjS, soweit sie den Umgang mit jugendgefährdenden Schriften und nicht nur die verbotene Werbung (§ 5 GjS) betreffen, liegt vielmehr in der Art der Verbreitung und in der Verbreitung gerade unter Kindern und Jugendlichen (vgl. BGH NJW 1969, 1818 zu § 41 StGB, insoweit in BGHSt 23, 40 nicht abgedruckt).
  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der

    Auszug aus BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74
    Legt man den Begriff des "Druckwerkes strafbaren Inhalts" anhand dieses Zusammenhangs aus, in den die Verjährungsregelung eingebettet ist, so folgt daraus, daß es sich um ein Druckwerk handeln muß, bei dem der Grund, aus dem seine Verbreitung bestraft wird, nur in seinem Inhalt liegt (so schon RGSt 66, 145).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Insbesondere ist die Strafverfolgung nicht nach § 22 des Berliner Pressegesetzes verjährt, da es sich bei der Verbreitung jugendgefährdender Schriften oder sonstiger jugendgefährdender Medieninhalte nach keiner in Frage kommenden Vorschrift - § 184 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB, §§ 3, 21 des seit dem 1. April 1997 als Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) bezeichneten ehemaligen GjS, §§ 4, 23, 24 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) - um ein Presseinhaltsdelikt handelt (vgl. BGHSt 26, 40, 44 = NJW 1975, 1039; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 21 GjSM Rdn. 13).
  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

    Ausgehend von dieser Begriffsbestimmung kommt es im vorliegenden Fall für die Annahme eines "Presse-" bzw. "Rundfunkinhaltsdelikts" nicht darauf an, daß subjektive Merkmale wie die Aufstellung der Tatsachenbehauptung "wider besseres Wissen" aus der Fernsehübertragung selbst nicht ersichtlich sind (vgl. BGHSt 26, 40, 44 m.w.N.).

    Sie muß den besonderen Verhältnissen im Pressewesen und der Natur der Pressedelikte gerecht werden (BGHSt 26, 40, 43).

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Das bedeutet, daß in diesem Sinne strafbaren Inhalt solche Druckwerke nicht haben, deren Verbreitung grundsätzlich erlaubt ist und nur dann strafbar wird, wenn dabei Vorschriften, welche Zeit, Ort oder Art des Verbreitens oder einen bestimmten Abnehmerkreis betreffen, verletzt werden (BGHSt 26, 40, 44 f.; Bay0bLGSt 1979, 44, 47).
  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Die Vorlagepflicht entfällt auch dann, wenn das andere Oberlandesgericht seine zur Vorlegung führende Rechtsprechung in Unkenntnis des vorlegenden Gerichts aufgegeben hat (BGHSt 26, 40, 42).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori; vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95; Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94

    Verfolgungsverjährung bei Kapitalanlagebetrug (Tatbegehung durch unrichtige

    Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB), der durch Verbreitung gedruckter Prospekte ("Prospekttäuschung") verübt wird, erfüllt allerdings die Voraussetzung, nach der die Tat mit einem Druckwerk "strafbaren Inhalts" begangen sein muß (sog. Presseinhaltsdelikt, vgl. RGSt 66, 145; BGHSt 26, 40, 43 ff; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77

    Verfolgungsverjährung bei Kartellordnungswidrigkeit, begangen durch Verbreitung

    Wenn es sich um einen Straftatbestand handeln würde, stünde außer Frage, daß das Verhalten des Betroffenen dem Begriff des Presseinhaltsdelikts unterfiele und infolgedessen die presserechtlichen Verjährungsbestimmungen Anwendung fänden (vgl. BGHSt 26, 40, 43/44; RGSt 66, 145, 147; Löffler, Presserecht Bd. II 2. Aufl., LPG § 20 Rdn. 21 und 23 sowie § 24 Rdn. 18).

    Die Gründe für diese Vorschriften (vgl. dazu BVerfGE 7, 29, 38/39; BGHSt 26, 40, 43; 27, 18, 21; Löffler a.a.O. LPG § 24 Rdn. 15 bis 17), insbesondere die Erwägung, daß Presseinhaltsdelikte mit der Verbreitung des Druckwerks offen zutage treten und infolgedessen alsbald verfolgt werden können und das Argument, daß die ungestörte Ausübung der Pressefreiheit die alsbaldige Klärung erfordere, ob die nicht selten über einen langen Zeitraum sich hinziehende Verbreitung eines Druckwerks strafrechtliche Folgen nach sich ziehe, gelten uneingeschränkt auch in Fällen, in denen Druckwerke verbreitet werden, deren geistig wirksamer Inhalt die Verbreitung zu einer rechtswidrigen Handlung macht, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht.

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion -

    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für

    Das dem Angeklagten angelastete Vergehen gegen das Waffengesetz und die ihm vorgeworfene Verunglimpfung des Staates sind in der hier vorliegenden Begehungsform sogenannte Presseinhaltsdelikte; denn es handelt sich um Druckwerke, bei denen der Grund, daß ihre Verbreitung unter Strafe steht, in ihrem Inhalt liegt (RGSt 66, 145, 147; BGHSt 26, 40, 44 m.Nachw.).

    Der Ausnahmefall, daß es sich um Druckwerke handelt, deren Verbreitung nach ihrem Inhalt grundsätzlich erlaubt und nur mit Rücksicht auf andere Tatsachen, wie Zeit, Ort oder Art des Verbreitens oder wegen der Verbreitung an einen bestimmten Personenkreis mit Strafe bedroht ist und bei denen es daher bei der normalen Verjährungsfrist verbleibt (BGHSt 26, 40 ff; BGH NJW 1978, 1171 - BGHSt 27, 353), liegt hier nicht vor.

  • LG Augsburg, 11.09.2003 - 3 KLs 502 Js 127359/00

    Presserechtliche Verjährung bei Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug durch falsche

    "Kapitalanlage betrug (§ 264 a StGB ), der durch Verbreitung gedruckter Prospekte (»Prospekttäuschung«) verübt wird, erfüllt allerdings die Voraussetzung, nach der die Tat mit einem Druckwerk »strafbaren Inhalts« begangen sein muß (sog. Presseinhaltsdelikt, vgl. RGSt 66, 145; BGHSt 26, 40, 43 ff; Jahnke in LK 11. Aufl. § 78 Rdn. 15 m.w.N.).

    Sie muss den besonderen Verhältnissen im Pressewesen und der Natur der Pressedelikte gerecht werden (BGHSt 26, 40, 43).

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und

  • BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88

    Gesamtstraffestsetzung - Gesamtstrafenbildung - Frühere Verurteilung -

  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

  • OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
  • BayObLG, 31.07.1995 - 3 ObOWi 69/95
  • OLG Stuttgart, 13.10.1975 - 3 Ss 242/75

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften ; Anbieten oder Überlassen an andere in

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