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   BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76   

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https://dejure.org/1977,664
BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76 (https://dejure.org/1977,664)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1977 - 2 StR 307/76 (https://dejure.org/1977,664)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1977 - 2 StR 307/76 (https://dejure.org/1977,664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer fortgesetzten Handlung - Begehung eines strafbaren Einzelaktes vor dem Eröffnungsbeschluss - Erwecken des Eindrucks einer in Wirklichkeit nicht existierenden geographischen Lage des Weines - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 115
  • NJW 1977, 1206
  • MDR 1977, 590
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76
    Wohl ist richtig, daß Einzelakte einer fortgesetzten Handlung, die erst nach dem Eröffnungsbeschluß, aber bis zur Urteilsve kündung begangen wurden, im Wege der Umgestaltung der Strafklage in den Schuldspruch einbezogen werden können und müssen (vgl. BGHSt 9, 324, 326, 334).
  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 107/55
    Auszug aus BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76
    Dieser Schuldspruch kann nicht bestehen bleiben, da die ihm zugrunde liegende Tat vom Eröffnungsbeschluß nicht erfaßt war und es deshalb insoweit an einer Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. BGH NJW 1955, 1240).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Selbst wenn nur einer der Teilakte des fortgesetzten Delikts in der zugelassenen Anklage gekennzeichnet ist, können und müssen alle weiteren unter Beachtung der Regelung des § 265 StPO zum Gegenstand der Aburteilung gemacht werden (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115, 116).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Dies führt insoweit zur Aufhebung des Urteils; zugleich ist das in diesem Umfang beim Landgericht geführte Verfahren einzustellen (BGHSt 27, 115, 117).
  • OLG Koblenz, 02.09.2003 - 2 Ss 184/03

    Berufung, Beschränkung, Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch,

    Bei der Verurteilung allein wegen einer zeitlich erst später beginnenden strafbaren Handlung liegt prozessual nicht mehr derselbe geschichtliche Vorgang i.S.d. § 264 StPO vor, wie er Gegenstand der Anklage ist (vgl. OLG Hamburg in NJW 1962, 2119; Meyer-Goßner, a.a.O., § 264 Rdn. 9; so für den vergleichbaren Fall der fortgesetzten Handlung auch BGHSt 27, 115).

    Da das Amtsgericht das Hauptverfahren am 30. Oktober 2001 eröffnet, als Tatzeitraum jedoch ausschließlich erst die Zeit ab dem 11. September 2002 angenommen hatte, hätte es für einen Schuldspruch hinsichtlich der nach dem Eröffnungsbeschluss liegenden Handlungen einer Nachtragsanklage bedurft, die indes nicht erhoben worden ist (vgl. BGHSt 27, 115, 117).

    Dies würde nur dann nicht gelten, wenn sich Feststellungen dazu treffen ließen, dass mindestens ein Einzelakt einer Unterhaltspflichtverletzung bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses begangen worden wäre (vgl. OLG Hamburg, a.a.O.; BGHSt 27, 115).

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77

    Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines

    Wohl ist richtig, daß Einzelakte einer fortgesetzten Handlung, die erst nach dem Eröffnungsbeschluß, aber vor der Urteilsverkündung begangen wurden, im Wege der Umgestaltung der Strafklage in den Schuldspruch einbezogen werden können und müssen; das setzt jedoch voraus, daß die Fortsetzungstat vor dem Eröffnungsbeschluß begonnen wurde, daß also mindestens ein strafbarer Teilakt der Tat vor diesem Beschluß lag; denn nur strafbare Einzelakte können durch Fortsetzungszusammenhang zur einheitlichen Tat verbunden werden (BGHSt 27, 115, 116; 17, 185, 186).

    Anders als in dem der Entscheidung BGHSt 27, 115, 117 zugrunde liegenden Falle bedarf es daher auch keines gesonderten Freispruchs für die vor dem ersten Eröffnungsbeschluß liegenden Teilakte der fortgesetzten Handlung.

  • BayObLG, 26.02.1990 - 1 ObOWi 340/89

    Geldbuße wegen regelmäßigen verbotswidrigen Parkens eines Kraftfahrzeuges mit

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  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 513/77

    Fortgesetzte Handlung als Gegenstand der Anklage - Möglichkeit des Vorliegens

    Einer zusätzlichen Anklageerhebung, Eröffnung und Verbindung bedurfte es dabei nicht (BGHSt 9, 324, 334; 16, 200, 202; 27, 115, 116).

    Die Voraussetzung, daß die Fortsetzungstat, d.h. die erste ihrer Einzelhandlungen, vor dem Erlaß des Eröffnungsbeschlusses begonnen sein muß (BGHSt 27, 115, 116), war gegeben.

  • KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08

    Sportwettveranstaltungen privater Anbieter: Straflosigkeit während Übergangszeit

    Dies gilt selbst dann, wenn nur eine von ihnen Gegenstand der Anklage war (vgl. BGHSt 9, 324; 27, 115; BGH NStZ 1985, 325 [jeweils zur fortgesetzten Handlung]; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl., § 264 Rdn. 9).
  • BGH, 08.07.1994 - 3 StR 171/94

    Gegenstand der Aburteilung bei der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs -

    Bei Annahme von Fortsetzungszusammenhang hätten zwar unter Beachtung der Regelungen des § 265 StPO auch diejenigen Teilakte der fortgesetzten Handlung zum Gegenstand der Aburteilung gemacht werden müssen, die vor dem in der Anklageschrift genannten Tatzeitraum begangen sind (vgl. BGHSt 9, 324, 327; 27, 115, 116).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt

    Deshalb mußte sie alle in der Hauptverhandlung bekannt gewordenen Einzelakte in die Verhandlung und Entscheidung miteinbeziehen, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage nicht erwähnt waren (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115, 116; BGH NStZ 1982, 128 und 213/214).
  • BGH, 17.02.1982 - 2 StR 602/81

    Vorliegen einer fortgesetzten Handlung durch das wiederholte Handeltreiben mit

    Das Amtsgericht nahm eine fortgesetzte Handlung an, so daß es nach dem damaligen Stand des Verfahrens wegen der weiteren, in der Anklageschrift nicht genannten Einzelakte keiner besonderen Anklage mehr bedurfte (vgl. BGHSt 9, 324, 334; 27, 115, 116; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. Rdn. 16 zu § 260).
  • OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04

    Tat

  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen

  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Notwendigkeit eines

  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 454/92

    Bestimmung einer Gesamtstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 27.05.1986 - 4 StR 240/86

    Strafbarkeit wegen einer schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit

  • BGH, 19.08.1988 - 4 StR 343/88

    Unmöglicher Fortsetzungszusammenhang zwischen erwiesenen und nicht erwiesenen

  • KG, 13.02.2002 - 1 Ss 25/02
  • OLG Braunschweig, 26.01.1994 - Ss (B) 145/93
  • BGH, 17.08.1977 - StB 162/77

    Zurückweisung eines Rechtsanwalts im Strafprozess - Anzahl der im Strafprozess

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