Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,199
BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76 (https://dejure.org/1977,199)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1977 - 2 StR 390/76 (https://dejure.org/1977,199)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1977 - 2 StR 390/76 (https://dejure.org/1977,199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über eine Tonbandaufzeichnung im Wege des Urkundenbeweises - Anmeldung des Waffenbesitzes erst nach dessen polizeilicher Sicherstellung - Unterrichtung über eine Telefonüberwachung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) vor § 48, § 100a, § 249, § 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 135
  • NJW 1977, 1545
  • MDR 1977, 590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60

    Begründung der gerichtlichen Entscheidung der Beeidigung von Zeugen - Antrag im

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Für den Anwendungsbereich des § 250 StPO ist entscheidend, daß es sich um den Beweis eines Vorgangs handelt, dessen wahrheitsgemäße Wiedergabe nur durch eine Person möglich ist, welche ihn mit einem oder mehreren ihrer fünf Sinne wahrgenommen hat; nur dann soll die Ersetzung dieses Beweismittels dem Gericht verwehrt sein (BGHSt 15, 253).

    Auch die Verlesung von Abschriften und Ablichtungen ist statthaft (BGH, Urteile vom 12. März 1958 - 2 StR 48/58 und vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75), und in der Entscheidung BGHSt 15, 253 hat der Bundesgerichtshof Abrechnungsstreifen als dem Urkundenbeweis zugänglich angesehen.

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Den Urkundenbeweis läßt das Gesetz zu, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 162).
  • BGH, 04.05.1976 - 5 StR 180/75

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages aus Gründen der fehlenden

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Auch die Verlesung von Abschriften und Ablichtungen ist statthaft (BGH, Urteile vom 12. März 1958 - 2 StR 48/58 und vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75), und in der Entscheidung BGHSt 15, 253 hat der Bundesgerichtshof Abrechnungsstreifen als dem Urkundenbeweis zugänglich angesehen.
  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 130/74

    Verbot der Doppelverwertung eines Tatbestandsmerkmals - Bemessung der Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Daher ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden als Beweismittel gemäß § 249 StPO verlesen werden können (RGSt 36, 371, 372; 51, 93, 94; BGH, Urteile vom 29. Januar 1952 - 1 StR 545/51; vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 und vom 2. Juli 1974 - 1 StR 130/74).
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 5/74

    Erwerb von Schusswaffen ohne im Besitz eines Waffenerwerbscheins oder eines

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zu § 59 WaffG a.F. entschieden, daß Straffreiheit auf Grund jener Bestimmung nicht erlangte, wer seinen Waffenbesitz erst nach dessen polizeilicher Sicherstellung angemeldet hat (BGHSt 26, 12).
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen, die sich aus der Vorschrift selbst ergeben (vgl. BGHSt 26, 298), sind die so gewonnenen Beweismittel deshalb auch in der Hauptverhandlung verwertbar.
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 538/76

    Einstellung des Verfahrens bei Verstoß gegen das Waffengesetz - Sicherstellung

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Die Rechtslage hat, wie vom Bundesgerichtshof mittlerweise ebenfalls klargestellt ist, in den für die Entscheidung erheblichen Punkten durch die Neufassung des § 59 WaffG keine Änderung erfahren (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 538/76, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Da die Aufzeichnung Gegenstand des Augenscheinsbeweises ist (BGHSt 14, 339, 341; BGH, Urteil vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75), unterliegt das Verfahren hierbei den Regeln jener Beweisart; die bei der Verwertung von Tonaufnahmen polizeilicher oder richterlicher Vernehmungen entstehende Frage, ob etwa die §§ 250 ff StPO entsprechend anzuwenden seien, stellt sich hier nicht.
  • BGH, 12.03.1958 - 2 StR 48/58

    Exekution von mindestens 30 in einem Erholungsheim angetroffenen jüdischen

    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Auch die Verlesung von Abschriften und Ablichtungen ist statthaft (BGH, Urteile vom 12. März 1958 - 2 StR 48/58 und vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75), und in der Entscheidung BGHSt 15, 253 hat der Bundesgerichtshof Abrechnungsstreifen als dem Urkundenbeweis zugänglich angesehen.
  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 545/51
    Auszug aus BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
    Daher ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden als Beweismittel gemäß § 249 StPO verlesen werden können (RGSt 36, 371, 372; 51, 93, 94; BGH, Urteile vom 29. Januar 1952 - 1 StR 545/51; vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 und vom 2. Juli 1974 - 1 StR 130/74).
  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 33/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Notzucht - Ersetzung eines Beweismittels durch

  • RG, 05.06.1917 - V 354/17

    Darf die unbeglaubigte deutsche Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

  • RG, 02.10.1903 - 4135/03

    1. Übertragung fremdsprachiger Übersetzungen fremdsprachiger Urschriften durch

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Das Gesetz läßt den Urkundenbeweis zu, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 162; 27, 135, 136); ein solches Verbot besteht hier nicht.
  • BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit;

    Über das Ergebnis eines Augenscheins - hierunter fällt auch das Abhören eines Tonbands (BGH, Beschluss vom 3. März 1977 - 2 StR 390/76, BGHSt 27, 135; Pfeiffer/Hannich in KK 6. Aufl., Einl. Rn. 113 mwN) - hat allein der Tatrichter zu befinden (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18).
  • BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Die Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt eines Schriftstücks ist eine Form der "mittelbaren" Beweiserhebung, deren Zulässigkeit außer Frage steht (BGHSt 27, 135, 136) [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76] und die in vergleichbarer Weise auch bei der Vernehmung eines Zeugen über den von ihm eingenommenen Augenschein begegnet (vgl. zum sogenannten "Beweismittler" oder "Augenscheinsgehilfen": Kleinknecht, StPO 35. Aufl. vor § 72 Rdn. 35; Paulus in KMR StPO, 7. Aufl. Vorbem. zu § 48 Rdn. 46; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 278; Meyer ebd. § 86 Rdn. 2, 3; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 2. Aufl. S. 384 ff.; RG JW 1931, 2813 mit Anm. Kern; OLG Hamm VRS 34, 61; OLG Koblenz VRS 45, 48).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01

    Unmittelbarkeit (Zeuge vom Hörensagen; Inhalt abgehörter fremdsprachlicher

    Es handelte sich nicht um den Beweis eines Vorganges, dessen wahrheitsgemäße Wiedergabe nur durch eine Person möglich ist, welche ihn selbst wahrgenommen hat; nur in solchen Fällen ist dem Gericht die Ersetzung dieses Beweismittels verwehrt (vgl. BGHSt 27, 135, 137).

    Diese konnte - wie teilweise geschehen - durch Augenscheinseinnahme (Abspielen), durch Urkundsbeweis hinsichtlich der gefertigten Niederschriften, aber auch - mittelbar und daher von grundsätzlich schwächerem Beweiswert - durch Bericht eines mit der Auswertung befaßten Polizeibeamten eingeführt werden, und zwar auch dann, wenn sie zuvor von einem Dolmetscher in die deutsche Sprache übertragen worden war (vgl. BGHSt 27, 135, 137).

    Die Strafkammer war gehalten, sich gewissenhaft Aufklärung zur sorgfältigen Übertragung der Gesprächsaufzeichnungen zu verschaffen (vgl. BGHSt 27, 135, 138/139).

  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08

    Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von

    Das Landgericht hat die im Urteil verwerteten Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung zum Aufenthalt des Angeklagten am Abend des 20. Oktober 2006 in zulässiger Weise durch Verlesen der von dem Inhalt der Tonträger hergestellten Niederschriften in die Hauptverhandlung eingeführt (vgl. BGHSt 27, 135 f.; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 100a Rdn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 27.08.2019 - 5 StR 196/19

    Verbringung erlaubnispflichtiger Schusswaffen in den Geltungsbereich des

    Das Verbringen tritt nicht hinter dem Handeltreiben zurück (anders Steindorf/B. Heinrich, aaO, § 34 Rn. 88; MKStGB/Heinrich, aaO, § 52 WaffG Rn. 35, 161 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 3. März 1977 - 2 StR 390/76, insoweit in BGHSt 27, 135 nicht abgedruckt).

    Das anders lautende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. März 1977 (aaO) erging zum alten Recht, das - abweichend vom früheren Recht - keine besondere Erlaubnispflicht für die Einfuhr von Schusswaffen vorsah.

  • OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 54/16

    Strafverfahren: Verlesung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des

    Denn das Gesetz lässt den Urkundenbeweis zu, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 39, 305, 306; 20, 160, 162; 27, 135, 136).
  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auch Ablichtungen und Abschriften können Gegenstand des Urkundenbeweises sein (BGHSt 27, 135, 137; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 249 Rdn 3).
  • OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07

    Hauptverhandlung; Unterbrechung; Fortsetzung; Aussetzung;

    Bei Aufzeichnungen von Tatsachen im Rahmen einer maschinellen Bearbeitung, die den Lebensvorgang nur in reduzierender Abstraktion wiedergeben, wie z.B. die schriftliche Übertragung eines Tonbandes, sofern hierfür nur die rein mechanische Niederschrift der gehörten Worte erforderlich ist, tritt die eigene Wahrnehmung des Bearbeiters als bleibender Erinnerungsposten völlig in den Hintergrund, so dass die Einvernahme der mit der Übertragung beauftragten Person keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn mit sich bringen kann (zu vgl. Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 250, Rdn. 9 m.w.N., BGHSt 27, 135).

    Eine derartige Verfahrensweise verlangt § 250 StPO nicht (vgl. BGHSt 27, 135, 138).

    Zwar ist das erkennende Gericht grundsätzlich gehalten, sich darüber Aufklärung zu verschaffen, ob die Übertragung zuverlässig und vollständig war (vgl. BGHSt 27, 135, 139).

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

  • BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02

    Radarfotos mit Geschwindigkeitsdarstellung als technische Aufzeichnungen -

  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

  • OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 165/97

    Verwertbarkeit einer Tonbandaufnahme im Wege des Urkundenbeweises -

  • OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91

    Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in

  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 641/95

    Berichtigung einer Urteilsformel

  • OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84

    Strafverfolgungsverbot durch unzulässiges Drängen eines polizeilichen

  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
  • BGH, 16.03.1979 - 2 StR 86/79

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Waffenhandeln durch einen Ankauf mehrerer Pistolen

  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 138/91

    Verlesung vorhandenener Inhaltsangaben als einzige Möglichkeit der Verwertung von

  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 13/90

    Voraussetzungen des § 56 Waffengesetz (WaffenG) bezüglich der Einziehung einer

  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 750/78

    Voraussetzungen der Straffreiheit nach § 59 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) einer

  • KG, 03.04.1996 - 2 Ss 156/96
  • BGH, 06.12.1978 - 2 StR 313/78

    Fortgesetzter gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 496/90

    Verwerfung der Revision

  • OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85

    Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung

  • BayObLG, 17.08.1992 - 1St RR 124/92
  • BGH, 16.08.1977 - 1 StR 332/77

    Verlesung eines Strafregisterauszugs als zulässiger Beweisantrag - Zulässigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht