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   BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77   

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BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77 (https://dejure.org/1977,389)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1977 - 3 StR 240/77 (https://dejure.org/1977,389)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1977 - 3 StR 240/77 (https://dejure.org/1977,389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch das Revisionsgericht - Verwerfung der Berufung eines säumigen Angeklagten - Interesse des Angeklagten an der Nachprüfung des gegen ihn ergangenen Urteils - Recht der Allgemeinheit auf zügige ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berufungsverwerfung ohne Sachverhandlung gem. § 329 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 329 Abs. 1 Satz 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 236
  • NJW 1977, 2273
  • MDR 1977, 943
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 580/61

    Verwerfung einer Berufung nach unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Dieser Gedanke lag bereits dem § 329 Abs. 1 StPO in seiner früheren Fassung zugrunde (vgl. BGHSt 17, 188, 189; 23, 331, 334).

    Auf diese Bedenken hatten Rechtsprechung und Schrifttum schon bei der Auslegung der alten Fassung des § 329 Abs. 1 StPO hingewiesen (vgl. z.B. BGHSt 17, 188, 189 f; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 329 Anm. 3 b).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Die anhand des Wortlauts gewonnenen Ergebnisse sind aber am Sinn und Zweck der Bestimmung zu messen (vgl. BGHSt 6, 394, 396; 10, 194, 196; RGSt 58, 312, 314; BVerfGE 35, 263, 278 f).
  • BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62

    Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Zwar hat die Gesetzesauslegung von ihm auszugehen (vgl. BGHSt 18, 151, 152).
  • BayObLG, 22.04.1952 - RReg. 2 St 60/52

    Ausbleibens des Angeklagten in der Berufungsverhandlung

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Versäumte hier der Angeklagte die erneute Verhandlung, so war die Verwerfung der Berufung nur unzulässig, wenn das Landgericht - vor dem Urteil des Revisionsgerichts - zur Sache verhandelt hatte (vgl. BayObLGSt 1952, 80, 81; Gollwitzer a.a.O.).
  • BGH, 03.04.1957 - 4 StR 144/57
    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Die anhand des Wortlauts gewonnenen Ergebnisse sind aber am Sinn und Zweck der Bestimmung zu messen (vgl. BGHSt 6, 394, 396; 10, 194, 196; RGSt 58, 312, 314; BVerfGE 35, 263, 278 f).
  • BGH, 06.10.1970 - 5 StR 199/70

    Trunkenheit in der Verhandlung

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Dieser Gedanke lag bereits dem § 329 Abs. 1 StPO in seiner früheren Fassung zugrunde (vgl. BGHSt 17, 188, 189; 23, 331, 334).
  • BGH, 11.11.1954 - 4 StR 526/54
    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Die anhand des Wortlauts gewonnenen Ergebnisse sind aber am Sinn und Zweck der Bestimmung zu messen (vgl. BGHSt 6, 394, 396; 10, 194, 196; RGSt 58, 312, 314; BVerfGE 35, 263, 278 f).
  • OLG Hamburg, 20.11.1975 - 1 Ss 187/75
    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Es will in dieser Frage von einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (NJW 1976, 905 = JR 1976, 378 mit abl.
  • RG, 17.10.1924 - I 486/24

    1. Ist der Tatbestand des Reichsgesetzes, betreffend Verbot des Agiohandels mit

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
    Die anhand des Wortlauts gewonnenen Ergebnisse sind aber am Sinn und Zweck der Bestimmung zu messen (vgl. BGHSt 6, 394, 396; 10, 194, 196; RGSt 58, 312, 314; BVerfGE 35, 263, 278 f).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11

    Strafverfahren: Folge des Nichterscheinens in der Hauptverhandlung nach einem

    Unerheblich ist, ob in der ausgesetzten Verhandlung zur Sache verhandelt worden war oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1977 - 3 StR 240/77 - zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 412 Rnr. 4 und § 329 Rnr. 3 jeweils m.w.N.; KK-Paul, StPO, 6. Auflage, § 329 Rnr. 2).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21

    Anforderungen der in § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO vorausgesetzten

    Sie nimmt dabei grundsätzlich die Möglichkeit in Kauf, dass ein sachlich unrichtiges Urteil allein deshalb rechtskräftig wird, weil der Angeklagte in der Berufungshauptverhandlung ohne genügende Gründe ausgeblieben ist (s. BGH, Beschlüsse vom 10. August 1977 - 3 StR 240/77, BGHSt 27, 236, 238 f.; vom 6. Oktober 1970 - 5 StR 199/70, BGHSt 23, 331, 334 f.; Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 580/61, BGHSt 17, 188, 189; KK-StPO/Paul, 9. Aufl., § 329 Rn. 1a).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80

    Zulässigkeit einer Revision im Jugendstrafrecht bei Verwerfung der Berufung wegen

    Durch sein Nichterscheinen zu dem auf sein zulässiges Rechtsmittel hin anberaumten Hauptverhandlungstermin hat er die Folge des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bewußt oder durch Nachlässigkeit selbst ausgelöst (vgl. BGHSt 27, 236, 239).

    Zwar kommt es bei der Auslegung einer Bestimmung nicht allein auf ihren Wortlaut an, sondern entscheidend auf ihren Sinn und Zweck (BGHSt 27, 236, 238).

    Der Heranwachsende, der - bewußt oder aus Nachlässigkeit - die Berufungshauptverhandlung versäumt, verhindert vielmehr selbst eine wiederholte Sachprüfung (Brunner JR 1980, 39, 40; vgl. auch BGHSt 27, 236, 239).

  • KG, 15.08.2013 - 161 Ss 120/13

    Säumnisverwerfung nach vorangegangener Aufhebung durch das Revisionsgericht

    Die durch den Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 27, 236 zugelassene Ausnahme ist auf vorangegangene Verwerfungsurteile nach § 329 Abs. 1 StPO beschränkt.

    Während § 329 Abs. 1 StPO verhindert, dass ein Angeklagter durch sein Ausbleiben das Verfahren verzögert und deshalb dem staatlichen Bedürfnis an einem möglichst schnellen Verfahrensabschluss Vorrang einräumt, hat dieses dann hinter dem Bestreben, eine gerechte Entscheidung zu erzielen, zurückzustehen, wenn das Revisionsgericht ein Urteil als rechtsfehlerhaft eingestuft und deshalb aufgehoben hat (vgl. BGHSt 27, 236).

    Hat hingegen letzteres die Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen und hebt das Revisionsgericht diese Entscheidung auf, ist ein derartiger Widerspruch ausgeschlossen, so dass in diesen Fällen entgegen dem gesetzlichen Wortlaut des § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO eine erneute Verwerfung der Berufung möglich ist (vgl. KG, Beschluss vom 29. März 2011 - [3] 1 Ss 106/11 [37/11]; OLG Oldenburg StRR 2009, 336; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 241; BGHSt 27, 236).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren

    So greift § 329 Abs. 1 Satz 4 StPO nach seinem Sinn und Zweck nur, wenn das Revisionsgericht zur Sache entschieden hat, es etwa andere Straftatbestände angenommen oder eine unzureichende Beweisaufnahme gesehen hat, z.B. Entlastungszeugen nicht gehört worden waren (BGH, Beschluss vom 10. August 1977, 3 StR 240/77, Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 03.01.2005 - 2 Ss 454/04

    Berufung in Strafsachen: Ausnahme vom Verbot einer Berufungsverwerfung nach

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. August 1977 (BGHSt 27, 236 ff) ist es der Auffassung, im vorliegenden Fall sei eine Verwerfung entgegen § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO statthaft.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 27, 236 ff) eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung dann zugelassen, wenn das Berufungsgericht zuvor (im "ersten Durchgang") bereits die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO verworfen hatte, weil in diesen Fällen ein sachlicher Widerspruch zwischen der Entscheidung des Oberlandesgerichts und der späteren Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO von vornherein ausgeschlossen ist.

  • OLG Stuttgart, 14.08.2003 - 1 Ss 376/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Amtsaufklärung bei Zweifeln an genügender

    Bei Fehlen einer genügenden Entschuldigung ist eine erneute Verwerfung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO zulässig (BGHSt 27, 236); § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO gilt hier nicht.
  • OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01

    Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Zudem scheint ein Widerspruch zu der Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts im Bußgeldverfahren, das kein kriminelles Unrecht zum Gegenstand hat und auf schnelle und einfache Erledigung der Verfahren angelegt ist, erträglich (anders BGH NJW 1977, 2273 zur Situation im Strafverfahren).
  • OLG Koblenz, 20.01.2000 - 1 Ss 293/99

    Sachrüge bei Revision gegen ein Verwerfungsurteil

    Das Interesse des nicht erschienenen Angeklagten an der Nachprüfung des gegen ihn ergangenen Urteils hat gegenüber dem Recht der Allgemeinheit auf zügige Durchführung des Strafverfahrens zurückzutreten (BGHSt 27, 236, 239).
  • OLG Oldenburg, 14.01.2009 - Ss 485/08

    Anforderungen an die Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit der

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 27, 236 ff.) eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung zugelassen, wenn das erste Berufungsgericht bereits die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO verworfen hatte, weil in diesem Fall ein sachlicher Widerspruch zwischen der Entscheidung des Oberlandesgerichts und der späteren Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO von vornherein ausgeschlossen sei.
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2016 - 1 OLG 1 Ss 74/16

    Berufung im Strafverfahren: Wartepflicht des Berufungsgerichts bei Ausbleiben des

  • OLG Köln, 08.07.2013 - 2 Ws 354/13

    Wahrung einer über 15 Minuten hinausgehenden Wartezeit bei angekündigter

  • OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung der Berufung wegen

  • OLG Hamburg, 03.02.2016 - 1 Rev 61/15

    Urteil im Strafverfahren: Unterschriftserfordernis bei Protokollurteil

  • OLG Düsseldorf, 29.12.1999 - 1 Ws 1023/99

    Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung bei Erkrankung des Angeklagten

  • OLG Rostock, 17.02.1994 - 1 Ss 45/93

    Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzter

  • OLG Brandenburg, 06.09.2023 - 1 Ws 82/23
  • OLG Oldenburg, 13.01.1993 - Ss 478/92

    Ladung, nicht ordnungsgemäße, Berufungsverwerfung, Abwesenheit, Angeklagter,

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