Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1000
BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77 (https://dejure.org/1977,1000)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1977 - 6 StE 1/77 (https://dejure.org/1977,1000)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1977 - 6 StE 1/77 (https://dejure.org/1977,1000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des im ersten Rechtszug zuständigen Oberlandesgerichts über den Antrag des Verteidigers, dem Angeklagten Akteneinsicht zu gewähren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 244
  • NJW 1977, 2086
  • MDR 1977, 942
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Der erkennende Senat hat bereits anläßlich der Anfechtung von oberlandesgerichtlichen Nebenentscheidungen zum Haftrecht ausgesprochen, daß die Regelung in § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung der Vorschrift geboten ist (BGHSt 25, 120; 26, 270).
  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Der erkennende Senat hat bereits anläßlich der Anfechtung von oberlandesgerichtlichen Nebenentscheidungen zum Haftrecht ausgesprochen, daß die Regelung in § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung der Vorschrift geboten ist (BGHSt 25, 120; 26, 270).
  • BGH, 09.12.1975 - 4 BJs 160/74

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des im ersten Rechtszug zuständigen

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit mehrfach auch außerhalb des in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO geregelten Bereichs Beschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen als unzulässig behandelt (BGHSt 26, 250; NJW 1976, 431; 1976, 525, 1977, 156).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72

    Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rechtsmittel bei Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit mehrfach auch außerhalb des in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO geregelten Bereichs Beschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen als unzulässig behandelt (BGHSt 26, 250; NJW 1976, 431; 1976, 525, 1977, 156).
  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit mehrfach auch außerhalb des in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO geregelten Bereichs Beschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen als unzulässig behandelt (BGHSt 26, 250; NJW 1976, 431; 1976, 525, 1977, 156).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 11/19

    Staathaftigkeit der Beschwerde bei Beschlüssen und Verfügungen die Akteneinsicht

    Eine Entscheidung über bestimmte Modalitäten der Akteneinsicht unterfällt indes nicht § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 4 StPO (s. BGH, Beschluss vom 10. August 1977 - StB 153/77, BGHSt 27, 244, 245; KK/Willnow, StPO, 8. Aufl., § 147 Rn. 28).
  • OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95

    Rechtswegeröffnung bei richterlichen Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht

    Gegen die Statthaftigkeit der Beschwerde ergeben sich vorliegend auch nicht etwa Bedenken im Hinblick auf § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO , denn mit dem Antrag wird nicht eine lediglich der Mitgabe der Akten in die Geschäftsräume oder die Wohnung des Verteidigers vergleichbare Modalität der Akteneinsicht beantragt (vgl. zur "Modalität" auch BGHSt 27, 244 ff, 245).
  • BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung geboten ist (vgl. BGHSt 27, 244 ).
  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
    Denn oberlandesgerichtliche Beschlüsse sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in den engen, vom Gesetz bestimmten Grenzen mit einem Rechtsmittel anfechtbar (BGHSt 25, 120; 26, 250; 26, 270; 27, 96, 97; 27, 244).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 29.11.1994 - StB 21/94
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Chemnitz, 29.10.2008 - 2 Qs 117/08
    Beschwerdefähig ist jedoch nur die Entscheidung über die Akteneinsicht als solche, nicht über deren Modalitäten, was sich aus der Regelung des § 147 Abs. 4 S. 2 StPO herleitet (Karlsruher Kom.z. StPO, 6. Aufl., § 147, Rn. 28; Löwe-Rosenberg, § 147, Rn. 147; BGHSt 27, 244; OLG Hamm MDR 93, 788), außer diese führen im Ergebnis zur vollständigen Versagung der Akteneinsicht (OLG Hamm a.a.O. zur Abholung von Akten auf "Raucher-Geschäftsstelle").
  • OLG Köln, 21.09.1998 - 16 Wx 132/98

    Gerichtliche Überprüfung einer folgenlos abgeschlossenen Überwachungsmaßnahme

    Anders als in einem Strafverfahren, in dem nach einhelliger Meinung dem Verteidiger umfassende Einsicht in die dem Gericht vorliegenden und der Verurteilung zugrunde liegenden Akten zu gewähren ist - ggfs. unter Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht und die Strafbarkeit nach § 353b Abs. 2 StGB - ( vgl. BGHSt 18, 369, 372; NJW 77, 2086; Löwe/Rosenberg/Lüderssen, StPO, 24.A., § 147, Rz. 27 ff; KK/Laufhütte, StPO, 3.A., § 147, Rz. 7 a.E.), stellt sich hier die Interessenlage anders dar.
  • BGH, 11.05.1979 - 4 BJs 40/79

    Anforderungen an die Sicherung des Verfalls von Wertersatz - Voraussetzungen für

    Denn ebenso wie oberlandesgerichtliche Entscheidungen (vgl. hierzu BGHSt 25, 120; 26, 250; 26, 270; 27, 96, 97; 27, 244 [BGH 10.08.1977 - StB 153/77]; Beschluß vom 14. März 1979 - StB 6/79, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Beschluß vom 20. April 1979 - StB 24/79) sind Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs nach der seit dem 1. Januar 1979 geltenden Regelung des § 304 Abs. 5 nur ausnahmsweise in den engen, einer Ausdehnung nicht zugänglichen gesetzlichen Grenzen mit einem Rechtsmittel anfechtbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht