Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1081
BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77 (https://dejure.org/1977,1081)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1977 - 2 StR 303/77 (https://dejure.org/1977,1081)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1977 - 2 StR 303/77 (https://dejure.org/1977,1081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer besonderen Verwerflichkeit der Tat - Umfang des Mordmerkmals "Verdeckung einer Straftat" - Annahme eines Mordes bei geplanter Beseitigung eines Zeugen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Einschränkung des Mordmerkmals der Verdeckung einer anderen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 281
  • MDR 1978, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77
    Jedoch bedarf die Verurteilung wegen Mordes unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verdeckung einer Straftat mit Rücksicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Statthaftigkeit der absoluten Strafdrohung des § 211 StGB (Urteil vom 21. Juni 1977 = NJW 1977, 1525) näherer Erörterung.
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77
    Die zusätzliche Einführung eines Merkmals der besonderen Verwerflichkeit, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung des Großen Senats BGHSt 9, 385 mit eingehender Begründung abgelehnt hat und das Bundesverfassungsgericht jetzt für erwägenswert hält, würde also an der Annahme von Mord in dem hier gegebenen Falle nichts ändern können.
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, den Tatbestand des Verdeckungsmords auf solche Fälle zu beschränken, in denen die Tötung schon im voraus geplant war (BGHSt 27, 281; BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78).

    Liegt der Grund für die Restriktion des Mordtatbestands der Verdeckungstötung darin, daß sich der Täter in einer besonderen psychischen Lage befindet, urplötzlich auf den Gedanken der Tötung verfällt und nun der ihn jäh überkommenden Eingebung folgt, so braucht seine psychische Befindlichkeit keine andere zu sein, wenn die zu verdeckende Vortat nicht eine Körperverletzung (oder ein versuchter Totschlag), sondern etwa ein Diebstahl (BGH GA 1979, 426; BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH NStZ 1985, 454), ein Raub (BGH NStZ 1984, 453), ein sexueller Mißbrauch (BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78) oder eine (versuchte oder vollendete) Vergewaltigung (BGHSt 27, 281) ist.

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Ob wegen Mordes oder wegen Totschlags zu verurteilen ist, sollte, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 21. Oktober 1977 - 2 StR 303/77-betont hat, nicht allzu sehr von der Geständnisfreudigkeit des Täters abhängen.
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Verdeckungsabsicht setzt nicht voraus, daß die vorsätzliche Tötung vorausgeplant oder länger erwogen war (BGHSt 27, 281, 283 f; 28, 77, 79; BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Der von ihm in diesem Zusammenhang erwogenen Einschränkung des Mordtatbestandes auf Fälle, in denen die Tat im voraus geplant worden ist, ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGHSt 27, 281; Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Die Tatsache, daß die Tötung nicht vorgeplant oder länger erwogen war, steht der Annahme, es liege Verdeckungsmord vor, ebensowenig entgegen (BGHSt 27, 281, 283) wie das enge zeitliche Zusammentreffen von Vortat und Tötungshandlung.
  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80

    Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums -

    Damit ist der Tatbestand erfüllt: Verdeckungsmord setzt nicht voraus, daß der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen oder Verfolgers schon im voraus geplant hatte (BGHSt 27, 281; BGH NJW 1978, 2105); daß der Täter überraschend in eine Situation gerät, in der er befürchten muß, festgehalten zu werden, schließt gleichfalls die Anwendung der Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 426/79

    Einschränkende Auslegung des Mordtatbestandes in der Begehungsform der Verdeckung

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1977 (BGHSt 27, 281) dargelegt, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 nicht dazu führen könne, den Tatbestand des Verdeckungsmordes nur noch dann zu bejahen, wenn der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen schon im voraus geplant hatte (ebenso der 1. Strafsenat in seinem in NJV 1978, 2105 veröffentlichten Urteil vom 13. Februar 1978).
  • BGH, 03.02.1978 - 2 StR 776/77

    Mord in Form der Verdeckung einer Straftat bei Entstehung der Vortat aufgrund

    Bei einem solchen Sachverhalt hat der Senat an der Anwendung des Mordtatbestandes festgehalten (vgl. BGHSt 27, 281).
  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78

    Bekanntgabe vom Tatgeschehen an den Täter - Strafmilderung auf Grund detallierter

    Es liegen aber auch im Tatgeschehen selbst keine Umstände vor, die eine Einschränkung der Anwendbarkeit von § 211 StGB rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGHSt 27, 281; 27, 346; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78 -).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 418/77

    Tötung zur Verdeckung einer gefährlichen Körperverletzung - Angabe von die

    Der Senat weist ferner darauf hin, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (NJW 1977, 1525) nicht zu einer Einschränkung des Mordtatbestandes in der Begehungsform der Verdeckung einer Straftat auf die Fälle nötigt, in denen der Täter die Tötung eines unliebsamen Zeugen im voraus geplant hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1977 - 2 StR 303/77 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht