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   BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76   

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https://dejure.org/1977,598
BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76 (https://dejure.org/1977,598)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1977 - 4 StR 686/76 (https://dejure.org/1977,598)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1977 - 4 StR 686/76 (https://dejure.org/1977,598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache im Verfahren wegen übler Nachrede bei gleichzeitiger Bestrafung wegen Formalbeleidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 185, § 186, § 192

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 290
  • NJW 1978, 834
  • MDR 1978, 152
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76
    Es ist allgemein anerkannt, daß nur solche fehlsamen Erwägungen eine Beschwer begründen, deren Beseitigung die Aussicht auf einen anderen - hier dem Angeklagten günstigeren Urteilsspruch eröffnen (vgl. BGHSt 7, 153; 16, 374).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76
    Es ist allgemein anerkannt, daß nur solche fehlsamen Erwägungen eine Beschwer begründen, deren Beseitigung die Aussicht auf einen anderen - hier dem Angeklagten günstigeren Urteilsspruch eröffnen (vgl. BGHSt 7, 153; 16, 374).
  • BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57
    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76
    Die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 194, 198; 11, 273, 277, 278) vermag die Ansicht des Oberlandesgerichts gleichfalls nicht zu stützen.
  • BGH, 28.04.1953 - 3 StR 502/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76
    Die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 194, 198; 11, 273, 277, 278) vermag die Ansicht des Oberlandesgerichts gleichfalls nicht zu stützen.
  • RG, 18.02.1930 - I 692/29

    1. In welchem Verhältnis stehen die Strafvorschriften der §§ 185 und 186 StGB.

    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76
    Diese Ansicht ist auch in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu unumstritten (vgl. RGSt 1, 260; 64, 10, 11; RG HRR 1940, Nr. 1152; OLG Hamm JMBlNRW 1953, 139; Olshausen StGB 12. Aufl. § 192 Anm. 5; Schönke/Schröder StGB 18. Aufl. § 192 Rdn. 3; Kohlrausch/Lange StGB 43. Aufl. § 192 Anm. I; Dreher StGB 37. Aufl. § 192 Rdn. 5; Lackner StGB 11. Aufl. § 192 Anm. 1; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl., S. 155; aA KG GA Bd. 73, 309, 310, das aber eine Bedeutung für die Strafzumessung einräumt).
  • RG, 13.02.1880 - 90/80

    Kann die Stellung der Revisionsanträge und die Angabe ihrer Begründung durch

    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76
    Den nur allgemein gehaltenen Ausführungen des Reichsgerichts in einer seiner ersten Entscheidungen (RGSt 1, 262) möchte das Oberlandesgericht selbst nicht folgen.
  • RG, 11.02.1880 - 879/79

    Kann der Antrag des aus §. 186 St.G.B.'s Angeklagten, den Wahrheitsbeweis

    Auszug aus BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76
    Diese Ansicht ist auch in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu unumstritten (vgl. RGSt 1, 260; 64, 10, 11; RG HRR 1940, Nr. 1152; OLG Hamm JMBlNRW 1953, 139; Olshausen StGB 12. Aufl. § 192 Anm. 5; Schönke/Schröder StGB 18. Aufl. § 192 Rdn. 3; Kohlrausch/Lange StGB 43. Aufl. § 192 Anm. I; Dreher StGB 37. Aufl. § 192 Rdn. 5; Lackner StGB 11. Aufl. § 192 Anm. 1; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl., S. 155; aA KG GA Bd. 73, 309, 310, das aber eine Bedeutung für die Strafzumessung einräumt).
  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

    Außerdem kann der Tatrichter die Wahrheit der kundgegebenen Tatsachen nicht offen lassen und sogleich wegen der (Formal-)Beleidigung verurteilen (BGH NJW 1978, 834, 835; Regge, in: MünchKomm.-StGB, § 192 Rdn. 15; Fischer, § 186 Rdn. 12).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; 7, 153; BGH wistra 1999, 347).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung

    Eine Beschwer setzt voraus, dass die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den betroffenen Verfahrensbeteiligten bewirkt, seine geschützten Interessen beeinträchtigt und die Beseitigung eines unzutreffenden Beschlusses dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    1. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte oder schutzwürdigen Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Rechtsmittelführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; KG, StraFo 2006, 200 ff. - juris Rn. 10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 2 Ws 8/08 -, juris; vorgen. Senatsbeschlüsse; KK-StPO/Paul, a. a. O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Vor § 296 Rn. 9 m. w. N.).
  • KG, 09.04.2020 - 2 Ws 30/20

    Auswechslung des Pflichtverteidigers

    Denn die für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels erforderliche Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. BGHSt 28, 327, 330; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., vor § 296 Rn. 8) setzt voraus, dass die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den betroffenen Verfahrensbeteiligten bewirkt, seine Rechte und geschützten Interessen unmittelbar beeinträchtigt und die Beseitigung eines unzutreffenden Beschlusses dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstige Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; Senat, Beschlüsse vom 21. November 2017 - 2 Ws 182/17 - mwN und vom 15. Dezember 2014 - 2 Ws 379/14 - jeweils mwN).
  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 8/08

    Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch bei einvernehmlicher

    Diese liegt nur vor, wenn die ergangene oder abgelehnte Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (BGHSt 27, 290, 293).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 7 Ws 30/23

    Wechsel des Pflichtverteidigers

    Die für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels erforderliche Beschwer des Rechtsmittelführers setzt voraus, dass die angefochtene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den betroffenen Verfahrensbeteiligten bewirkt, seine Rechte und geschützten Interessen unmittelbar beeinträchtigt und die Beseitigung eines unzutreffenden Beschlusses dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstige Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293).
  • LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil fur den Betroffenen enthalt, seine Rechte und geschutzten Interessen eine unmittelbare Beeintrachtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwagung dem Beschwerdefuhrer die Aussicht auf eine andere, ihm gunstigere Entscheidung eroffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293, 7, 153, BGH wistra 1999, 347).
  • KG, 29.08.2012 - 4 Ws 79/12

    Anfechtung der abgelehnten Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; BGH wistra 1999, 347).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 1 Ws 196/15

    Vollstreckungsunterbrechung bei mehreren Freiheitsstrafen: Unzulässigkeit der

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Rechtsmittelführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; KG, StraFo 2006, 200 ff. - Rn. 10 nach juris; Schleswig-Holstein. OLG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 2 Ws 8/08 -, juris; vorgenannte Senatsbeschlüsse; KK-Paul, a. a. O., Vor § 296 Rn. 5 f. m. w. N.; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., Vor § 296 Rn. 9 ff. m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2022 - 1 Ws 28/22

    Zulässigkeit der nachträglichen Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren

  • OLG Braunschweig, 08.02.2016 - 1 Ws 340/15

    Zulässigkeit einer sich ausdrücklich nur gegen die Begründung einer Entscheidung

  • KG, 08.03.2013 - 2 Ws 86/13

    Rückwirkende Bestellung des Pflichtverteidigers

  • KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12

    Keine nachträgliche, rückwirkende Bestellung eines Verteidigers für ein im

  • KG, 10.09.2014 - 2 Ws 326/14

    Gesamtentscheidung bei "Bewährungsmehrlingen"

  • KG, 22.11.2013 - 2 Ws 558/13

    Verzicht auf die mündliche Anhörung des Sachverständigen

  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08

    Pflichtverteidiger

  • BVerwG, 06.05.1980 - 1 D 28.79

    Rechtsmittel

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