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   BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78   

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https://dejure.org/1979,115
BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78 (https://dejure.org/1979,115)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1979 - 2 StR 663/78 (https://dejure.org/1979,115)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1979 - 2 StR 663/78 (https://dejure.org/1979,115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Steuerhehlerei - Beurteilung des Vorliegens einer auf Umsatz gerichteten eigennützigen Tätigkeit - Einfuhr von Rohmorphin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 308
  • NJW 1979, 1260
  • MDR 1979, 599
  • NStZ 1981, 16
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 233/54
    Auszug aus BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
    Von Bedeutung kann dabei sein, daß der Angeklagte sich bisher straffrei geführt hat, daß es sich bei der jetzt abgeurteilten Tat erkennbar um ein einmaliges Versagen handelt, und daß vor allem die Wiederholung einer gleichen oder ähnlichen Tat nach den Feststellungen kaum zu befürchten ist (vgl. BGHSt 6, 183, 185; 7, 165, 168, 173, 176).
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
    Von Bedeutung kann dabei sein, daß der Angeklagte sich bisher straffrei geführt hat, daß es sich bei der jetzt abgeurteilten Tat erkennbar um ein einmaliges Versagen handelt, und daß vor allem die Wiederholung einer gleichen oder ähnlichen Tat nach den Feststellungen kaum zu befürchten ist (vgl. BGHSt 6, 183, 185; 7, 165, 168, 173, 176).
  • BGH, 11.01.1979 - 2 StR 724/78

    Begriff des Handeltreibens i. S. d. §§ 9, 11 Abs. 1 Nr. 6a BetMG

    Auszug aus BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
    "Eigennützig" handelt jeder Täter, dem es auf seinen persönlichen Vorteil, insbesondere die Erzielung von Gewinn ankommt (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 11. Januar 1979 - 2 StR 724/78 -).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
    Er ist allerdings nicht, wie die Kammer meint, wegen "Abgabe von Betäubungsmitteln", sondern wegen unerlaubten "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln" zu verurteilen, da die Abgabe als unselbständiges Teilstück im Handeltreiben aufgeht (BGHSt 25, 290, 291).
  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 56/52
    Auszug aus BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
    Keinesfalls kann daraus hergeleitet werden, daß der mit Betäubungsmitteln Handeltreibende von einem ganz ungewöhnlichen, übersteigerten Gewinnstreben beherrscht sein müßte, wie es etwa der Gewinnsucht im Sinne der §§ 235 Abs. 2 Satz 2, 283 a Nr. 1, 283 d Abs. 3 Nr. 1 StGB eigen ist (vgl. BGHSt 1, 388 zu § 133 Abs. 2 StGB a.F.; BGHSt 3, 30 zu § 27 a StGB a.F.).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
    Keinesfalls kann daraus hergeleitet werden, daß der mit Betäubungsmitteln Handeltreibende von einem ganz ungewöhnlichen, übersteigerten Gewinnstreben beherrscht sein müßte, wie es etwa der Gewinnsucht im Sinne der §§ 235 Abs. 2 Satz 2, 283 a Nr. 1, 283 d Abs. 3 Nr. 1 StGB eigen ist (vgl. BGHSt 1, 388 zu § 133 Abs. 2 StGB a.F.; BGHSt 3, 30 zu § 27 a StGB a.F.).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 359; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 6, 246, 247; 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31; 30, 277, 278; 30, 359, 360; 34, 124, 125; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 140 m. w. Nachw.).
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