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   OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06   

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OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06 (https://dejure.org/2006,15866)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2006 - 4St RR 20/06 (https://dejure.org/2006,15866)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 4St RR 20/06 (https://dejure.org/2006,15866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 48 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsgesetz § 48 Abs. 2
    Kein zumutbares Hinwirken auf Passerlangung durch Falschangaben zu Staatsangehörigkeit oder Identität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen zumutbarer Mitwirkung zur Erlangung eines Passes im Sinne des § 48 Aufenthaltsgesetz durch falsche oder unvollständige Angaben zu Staatsangehörigkeit oder Identität

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 319
  • NStZ 2006, 529
  • NStZ-RR 2008, 266
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.09.2004 - 4St RR 71/04

    Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung - Prüfungsumfang

    Auszug aus OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06
    Hierzu bestimmt § 64 Abs. 1 AsylVfG, dass der Ausländer nur für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylVfG) genügt (BayObLGSt 2004, 96/97; 2004, 99/102 f.).
  • BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04

    Zumutbare Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung auch

    Auszug aus OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06
    Hierzu bestimmt § 64 Abs. 1 AsylVfG, dass der Ausländer nur für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylVfG) genügt (BayObLGSt 2004, 96/97; 2004, 99/102 f.).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Ein Fall ist dann besonders schwer, wenn er sich bei einer im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorgenommenen Abwägung aller Zumessungstatsachen nach dem Gewicht von Unrecht und Schuld vom Durchschnitt der vorkommenden Fälle so weit abhebt, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (st. Rspr.; vgl. nur Urteil vom 28. Februar 1979 - 3 StR 24/79 (L), BGHSt 28, 319).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1

    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass ein Ausländer auch dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt hat, wenn er zu seiner Person falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 167/06 - OLG München NStZ 2006, 529).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    In Übereinstimmung mit der durch den Wortlaut und durch die gesetzgeberische Intention der §§ 3 Abs. 1, 48 Abs. 2, Abs. 3, 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 55 Abs. 1 AufenthV gestützten sowie der aus gesetzessystematischen Gründen überzeugenden Begründung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12.09.2005 (NVwZ 2006, 80; vgl. auch BayObLG Urteil vom 14.09.2004, Az.: 4 St RR 71/04 = NStZ-RR 2005, 21; Urteil vom 08.03.2005, Az.: 4 St RR 211/04; OLG München Beschluss vom 20.02.2006, Az.: 4 St RR 020/06; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage, § 95 AufenthG Rdnr. 6; Leopold/Vallone, ZAR 2005, 66) wird die bisher dazu vertretene entgegenstehende Rechtsauffassung aufgegeben.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10

    Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz

    Zwar scheidet die Annahme eines Anspruchs auf Ausstellung einer qualifizierten Duldung auch dann aus, wenn der Ausländer über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. Senatsbeschluss v. 19.9.2006 - 1 Ss 167/06; OLG München NStZ 2006, 529), so dass in einem derartigen Fall eine Anwendung des § 48 Abs. 2 AufenthG ersichtlich nicht in Betracht kommen würde und sich dementsprechend weitere Feststellungen erübrigten.
  • AG Bitburg, 05.09.2007 - 8004 Js 6501/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubter Besitz in besonders schwerem Fall

    Danach ist die genannte Vorschrift anzuwenden, wenn die Tat nach der gebotenen Gesamtbewertung die erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden und deshalb für den ordentlichen Strafrahmen bereits berücksichtigten Fälle derart an Strafwürdigkeit so übertrifft, dass dieser zur Ahndung der Tat nicht mehr ausreicht (BGHSt 28, 319, BGH NStZ 1982, 465 ).

    Ergibt sich schon aus dem Suchtstoffübereinkommen von 1988 die Postulation der besonderen Gefährlichkeit von Drogen, so spielt die Annahme erheblicher Gesundheitsgefahren durch Haschisch- und Marihuanakonsum für Jugendliche eine besondere Rolle (vgl. dazu Patzak/Marcus/Goldhausen NStZ 2006, 529 f).

  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

    Ein Ausländer hat insbesondere dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt, wenn er zu seiner Person falsche Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (OLG München, Beschluss vom 21.11.2012 - 4 St RR 133/12 [juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 220; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 Ss 167/06 [juris]; OLG München NStZ 2006, 529; ebenso BayObLG NStZ-RR 2005, 21 zu § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG); mithin hat der Angeklagte keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form eines Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG (sogenannte qualifizierte Duldung).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 5 Ss 122/08

    Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung oder

    Zum einen war die Angeklagte aufgrund des von ihr offenbar nach ihrer Einreise gestellten Asylantrages bis zum Abschluss dieses Verfahrens von der Passpflicht befreit (zu vgl. OLG München NStZ 2006, 529).
  • KG, 23.04.2013 - 161 Ss 92/13

    Zur Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Nicht festgestellt ist schon der Beginn der Passpflicht der Angeklagten, welche ausweislich der Tatsache, dass sie über eine "Duldung" verfügt(e), ersichtlich eine bestandskräftig abgelehnte Asylbewerberin ist, für die die Ausweispflicht nach dem Abschluss des Asylverfahrens eingetreten wäre (vgl. OLG München NStZ 2006, 529).
  • AG Berlin-Tiergarten, 22.05.2013 - 257 Cs 162/12

    Illegale Einreise, unerlaubte Einreise, Drittstaat, Griechenland, Dublin II-VO,

    Da einem Asylsuchenden grundsätzlich weder die Einreise ohne die erforderlichen Dokumente (Reisepass, Visum) noch der weitere Verbleib im Inland bis zur Klärung der Asylberechtigung verwehrt werden darf, genügt der Ausländer während des laufenden Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung, §§ 63, 64 AsylVfG (OLG München, Beschluss vom 20.02.2006, Gz. 4 St RR 20/06, NStZ 2006, 529), wobei die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung gemäß § 63 Abs. 1 AsylVfG innerhalb von drei Tagen nach Asylantragstellung ausgestellt wird.
  • LG Marburg, 10.11.2008 - 4 Qs 103/08

    D (A), Türkei, Strafrecht, Passpflicht, Passbeschaffung, Zumutbarkeit,

    Zwar wurde diese Strafbestimmung mit Wirkung vom 1.1.2005 durch § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ersetzt, eine materielle Rechtsänderung ist dadurch jedoch nicht eingetreten (vgl. etwa OLG München, Beschl. vom 20.2.2006 - 4 StRR 020/06; OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2006, 243).
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