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   BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78   

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https://dejure.org/1979,66
BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78 (https://dejure.org/1979,66)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1979 - 2 StR 700/78 (https://dejure.org/1979,66)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78 (https://dejure.org/1979,66)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche Bedeutung der Maßnahme des Verfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 74, 74c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 369
  • NJW 1979, 1942
  • MDR 1979, 685
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74

    Konkurrenzen zwischen dem Erwerb und dem gleichzeitigen Besitz von

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
    Aus den in BGHSt 23, 254; 25, 290; 27, 287 sowie in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - und vom 30. Juni 1976 - 2 StR 256/76 - dargelegten Gründen sind jedoch der Schuldspruch und die Liste der angewendeten Strafvorschriften neu zu fassen.
  • BGH, 26.02.1954 - 5 StR 720/53
    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
    Dies wäre mit dem Sinn der Maßnahme des Verfalls nicht vereinbar (vgl. BGHSt 5, 155, 162 f; 5, 352, 354).
  • BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
    Ferner darf bei der Festsetzung der Höhe des Wertersatzes der Preis, der unter gewöhnlichen Umständen im Inland für Betäubungsmittel gleicher Art, Güte und Menge erzielbar ist, nicht überschritten werden (vgl. BGHSt 4, 13 f), selbst dann nicht, wenn der Täter aus besonderen Gründen einen höheren Erlös erzielt hat.
  • BGH, 16.08.1978 - 3 StR 288/78

    Voraussetzungen und Höhe für den Verfall des beschlagnahmten Geldes - Ermittlung

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
    Deshalb müssen von dem erzielten Erlös die dem Angeklagten entstandenen Unkosten abgezogen werden, so der Preis, den er an seinen Lieferanten gezahlt hat, ferner Einfuhrumsatzsteuer, sofern er solche aus dem betreffenden Geschäft schuldet (vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1978 - 3 StR 288/78 -).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
    Dies wäre mit dem Sinn der Maßnahme des Verfalls nicht vereinbar (vgl. BGHSt 5, 155, 162 f; 5, 352, 354).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
    Aus den in BGHSt 23, 254; 25, 290; 27, 287 sowie in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - und vom 30. Juni 1976 - 2 StR 256/76 - dargelegten Gründen sind jedoch der Schuldspruch und die Liste der angewendeten Strafvorschriften neu zu fassen.
  • BGH, 19.07.1955 - 5 StR 462/54
    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
    Die Wertersatzeinziehung tritt an die Stelle der nach § 11 Abs. 6 BetMG zulässigen Einziehung des Betäubungsmittels, wenn diese Maßnahme nicht mehr möglich ist, weil der Käufer oder ein anderer die Droge inzwischen verbraucht hat oder ihr jetziger Besitzer nicht ermittelt werden kann (vgl. BGHSt 8, 98).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 53/13

    Verfall gegen Drittbegünstige (Verfall bei versuchter Tat; Erlangung durch die

    Eine Verfallsanordnung gegen F. nach § 73 Abs. 1 StGB kam hier allerdings schon deshalb nicht in Betracht, weil eine solche eine von der Anklage und vom Tatrichter festgestellte Tat der Geldwäsche voraussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) dient nur dazu, dem Täter den durch die Tat erlangten Vermögensvorteil, also den ihm verbleibenden Gewinn zu entziehen (BGHSt 28, 369; 30, 46, 51 m.w.Nachw.).

    Auf die Frage, ob die Höhe des für verfallen erklärten Betrages richtig bemessen worden ist (vgl. BGHSt 28, 369), braucht danach nicht mehr eingegangen zu werden.

  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Damit ist es wegen dieser Taten vorläufig beendet und die Verhängung von darauf bezogenen Rechtsfolgen im subjektiven Verfahren ohne Wiederaufnahme nach § 154 Abs. 3 StPO nicht möglich (BGH NStZ 2003, 422; vgl. auch BGHSt 28, 369).
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