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   BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79   

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BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79 (https://dejure.org/1979,579)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1979 - 2 StR 99/79 (https://dejure.org/1979,579)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1979 - 2 StR 99/79 (https://dejure.org/1979,579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher Zeugnisverweigerung - Fehlende Benachrichtigung des Beschuldigten und des Verteidigers über die richterliche Vernehmung - Gefährdung des Untersuchungszweckes - Annahme einer Verdunklungsgefahr - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Benachrichtigung des Verteidigers von einem Zeugenvernehmungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 168 c Abs. 5 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 1
  • NJW 1980, 1056
  • MDR 1979, 770
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.07.1977 - RReg. 5 St 138/77

    Absehen von der Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen

    Auszug aus BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79
    Als "Untersuchungserfolg" wird allgemein die Gewinnung einer wahrheitsgemäßen Aussage angesehen, die in einem späteren Verfahrensabschnitt verwertet werden kann (Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 168 c Rdn. 5; BayObLG NJW 1978, 232, 233); unter welchen Umständen dieser Erfolg als gefährdet zu betrachten ist, kann nicht allgemein gesagt werden, sondern ist nach den Umständen des Falles zunächst vom vernehmenden Ermittlungsrichter, sodann vom erkennenden Gericht im Rahmen der Prüfung der Verwertbarkeit des Beweisergebnisses zu beurteilen.

    Daß die Strafkammer darin eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs erblickt hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden; es braucht bei dieser klaren Sachlage nicht darauf eingegangen zu werden, ob es zur Gefährdung des Untersuchungserfolges schon genügen würde, wenn der Zeuge dahin beeinflußt werden soll, von einem ihm zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (so BayObLG NJW 1978, 232; dazu ablehnend Peters, JR 1978, 174, der aber Verdunklungshandlungen in jedem Fall ausreichen lassen will).

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79
    Ist ein Beweisergebnis unter Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht gewonnen worden, so darf es nicht verwertet werden; wird es gleichwohl, sei es durch Verlesen der Vernehmungsniederschrift oder durch Vernehmung des Ermittlungsrichters, in die Hauptverhandlung eingeführt, so stellt dies einen die Revision begründenden Verfahrensverstoß dar (BGHSt 26, 332, 335).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 252/77

    Anforderungen an die formellen Voraussetzungen einer Anordnung der

    Auszug aus BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79
    Für die Frage, ob der Angeklagte unter Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Taten als gefährlicher Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist, kommt es aber auf die Zeit der Hauptverhandlung und nicht auf einen zukünftigen Zeitpunkt an (vgl. BGHSt 24, 164; BGH, Urteil vom 3. August 1977 - 2 StR 252/77 -).
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79
    Für die Frage, ob der Angeklagte unter Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Taten als gefährlicher Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist, kommt es aber auf die Zeit der Hauptverhandlung und nicht auf einen zukünftigen Zeitpunkt an (vgl. BGHSt 24, 164; BGH, Urteil vom 3. August 1977 - 2 StR 252/77 -).
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79
    Die bloße Möglichkeit einer Besserung, die den Grad der Wahrscheinlichkeit nicht erreicht, oder die nur unsichere Erwartung oder Hoffnung, der verbrecherische Hang werde während der Dauer der Strafverbüßung zum Erlöschen gebracht werden, rechtfertigen es nicht, von der sachlich gebotenen Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen (BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1966, 181).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Die revisionsgerichtliche Prüfung (vgl. dazu BGHSt 29, 1) läßt Rechtsfehler nicht erkennen, insbesondere liegt keine Überschreitung der dem tatrichterlichen Ermessen, gesetzten Schranken vor.

    Hier sind keine Umstände erkennbar, die es gerechtfertigt hätten, daß auch die Benachrichtigung des bestellten Verteidigers unterbleiben konnte (die Entscheidung BGHSt 29, 1 betrifft einen anderen Fall: ein bereits tätiger Verteidiger wurde aus Gründen, die in seiner Person lagen, nicht benachrichtigt).

    c) Der Senat hat hier nicht über den - möglicherweise anders zu beurteilenden - Fall zu entscheiden, daß durch ein Zusammenwirken des Verteidigers mit dem Beschuldigten (vgl. BGHSt 29, 1) oder auch nur allein als Folge der Konsultation der Untersuchungszweck gefährdet sein könnte.

    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).

    Auch hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 1; 42, 391) bei einem berechtigten Ausschluß von der Anwesenheit oder einer berechtigten Nichtbenachrichtigung kein Verwertungsverbot aufgrund fehlender Beteiligungsrechte angenommen.

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    a) Der Untersuchungserfolg besteht in der Gewinnung einer wahrheitsgemäßen Aussage, die in einem späteren Verfahrensabschnitt verwertet werden kann (BGHSt 29, 1, 3).

    Sie ist aber auch dann gegeben, wenn die auf zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Besorgnis besteht, der Anwesenheitsberechtigte werde die Benachrichtigung zur Vornahme von Verdunkelungsmaßnahmen ausnutzen, etwa den Zeugen mit Nachdruck zu einer Falschaussage anhalten (BGHSt 29, 1, 3; 32, 115, 129; Wache in KK 5. Aufl. § 168 c Rdn. 17; aA Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 168 c - 10 - Rdn. 44; Welp JZ 1980, 134).

    b) Diese Beurteilung obliegt zunächst dem vernehmenden Ermittlungsrichter (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 142 f.; BGH NStZ 1999, 417), dem dabei wegen des Prognosecharakters seiner Entscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist.

    Das erkennende Gericht hat deshalb in eigener Verantwortung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob die Benachrichtigung unterbleiben durfte, wenn es das Ergebnis der Vernehmung bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen will (BGHSt 29, 1, 3; BGH NStZ 1990, 136; 1999, 417).

    Hat das erkennende Gericht eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs bejaht, so ist das Revisionsgericht seinerseits auf die Prüfung beschränkt, ob dabei Rechtsfehler, insbesondere eine Überschreitung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums, erkennbar sind (vgl. BGHSt 29, 1, 3).

    Zwar wird vertreten, daß von der Benachrichtigung des Beschuldigten abgesehen werden darf, wenn begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein Zeuge nur deshalb von seinem Weigerungsrecht Gebrauch machen werde, weil er andernfalls Repressalien seitens des Beschuldigten ausgesetzt wäre (vgl. BayObLG NJW 1978, 232; offengelassen in BGHSt 29, 1, 3).

    Abgesehen davon, daß das Landgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ließe sich mit Gründen, die in der Person des Beschuldigten liegen, jedenfalls ein Absehen von der Benachrichtigung des Verteidigers nicht rechtfertigen (vgl. BGHSt 29, 1, 4).

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Sie kann bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte aber auch darin gesehen werden, daß der (Angeklagte oder) Verteidiger die Benachrichtigung zur Vornahme von Verdunkelungshandlungen ausnützen könnte (BGHSt 29, 1, 3 f).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Wird nämlich durch einen Akt, durch den sich der Täter an einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung ihrer Ziele als Mitglied beteiligt, eine andere Norm verletzt, so liegt, was der Senat wiederholt ausgesprochen hat [BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 29, 143 [BGH 29.11.1979 - 4 StR 624/78] = JZ 1980, 150 [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79];Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80 (S), zur Veröffentlichung bestimmt;Beschluß vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S); vgl. auch BGH NJW 1975, 985 [BGH 12.02.1975 - 3 StR 7/74 I] zum Fall der Unterstützung], zwischen dem Vergehen nach § 129 StGB und der anderen Straftat Tateinheit (§ 52 StGB) vor (so auch Rudolphi in SK, § 129 Rdn 30; von Bubnoff in LK a.a.O. § 129 Rdn 30; Lackner, StGB 13. Aufl. § 129 Anm. 7; Grünwald in Festschrift für Bockelmann, 1979, S. 737 ff; Werle JR 1979, 93; Fleischer NJW 1979, 248 f, 1337 f; Haberstumpf MDR 1979, 977, 980).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Das Revisionsgericht ist grundsätzlich auf die Prüfung beschränkt, ob die Entscheidung frei von Rechtsmängeln, insbesondere Ermessensfehlern ist (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 143).

    Die in BGHSt 29, 1 und 31, 140 abgedruckten Urteile stehen dem nicht entgegen.

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98

    Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch

    Ist ein Beweisergebnis unter Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht gewonnen worden, so darf es gegen den Widerspruch des Betroffenen nicht verwertet werden; wird es gleichwohl, sei es durch Verlesen der Vernehmungsniederschrift nach § 251 Abs. 1 StPO oder durch Vernehmung des Ermittlungsrichters, in die Hauptverhandlung eingeführt, so stellt dies einen im Falle des Beruhens die Revision begründenden Verfahrensverstoß dar (BGHSt 26, 332, 335; 29, 1, 2 f; 31, 140, 144).

    Untersuchungserfolg im Sinne dieser Vorschrift ist die Gewinnung einer wahrheitsgemäßen Aussage, die in einem späteren Verfahrensabschnitt verwertet werden kann (BGHSt 29, 1, 3).

    Ob eine Gefährdung dieses Erfolgs, die bei der Benachrichtigung eines Verteidigers nicht allein aus Gründen in der Person des Beschuldigten abgeleitet werden darf (BGHSt 29, 1, 4), in der konkreten Situation existiert, ist nach den Umständen des Falles zunächst vom vernehmenden Ermittlungsrichter, sodann vom erkennenden Gericht im Rahmen der Prüfung der Verwertbarkeit des Beweisergebnisses zu beurteilen.

    Hat der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die Benachrichtigung des Verteidigers bejaht, so ist das Revisionsgericht seinerseits auf die Prüfung beschränkt, ob dabei Rechtsfehler, insbesondere eine Überschreitung der dem tatrichterlichen Ermessen gesetzten Schranken, erkennbar sind (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 143; 42, 86, 9 1 f).

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor

    Auch das erkennende Gericht hat nicht mehr geprüft, ob in Anbetracht einer andernfalls drohenden, unter Würdigung der tatsächlichen Umstände womöglich zu bejahenden Gefährdung des Untersuchungserfolgs die Benachrichtigung des Beschuldigten unterbleiben durfte (vgl. BGHSt 29, 1, 3 f.) [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79]; stattdessen hat es sich auf den - wie noch auszuführen sein wird: unrichtigen - Standpunkt gestellt, es komme nicht darauf an, ob die ermittlungsrichterliche Vernehmung der Zeugin unter Verstoß gegen § 168 c Abs. 5 StPO vonstatten gegangen sei.

    Dessen Entschließung kann zwar - nach Maßgabe der in BGHSt 29, 1, 3 f. [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79] entwickelten Grundsätze - noch vom Tatrichter in tatsächlicher Hinsicht überprüft und in der Begründung ergänzt werden.

    Vielmehr bleibt es auf die Prüfung beschränkt, ob eine Entschließung des Ermittlungsrichters nach § 168 c Abs. 5 Satz 2 StPO überhaupt vorliegt und ob diese Entschließung - gegebenenfalls das Ergebnis ihrer Nachprüfung durch den Tatrichter - frei von Rechtsmängeln, insbesondere Ermessensfehlern ist (BGHSt 29, 1, 3 f.) [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79].

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Das ist insbesondere der Fall, wenn wegen einer mit ihr verbundenen zeitlichen Verzögerung der Verlust des Beweismittels oder infolge unzulässiger Zeugenbeeinflussung die Vereitelung einer wahrheitsgemäßen Aussage zu befürchten wäre (vgl. BGHSt 29, 1, 3 f [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79]; Gollwitzer a.a.O. Rdn 19 ff; Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 224 Rdn 2).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten

    Der Gegenauffassung (Stern in AK- StPO § 141 Rdn. 32; Schlothauer/Weider Untersuchungshaft 2. Aufl. Rdn. 44; Weider StV 1987, 317, 319 f.), die sich in erster Linie auf die angestrebte Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren stützt, folgt der Senat im Hinblick auf die geltende Gesetzeslage nicht, die auch bei notwendiger Verteidigung im späteren gerichtlichen Verfahren nicht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren zwingt (BGHSt 29, 1 [5]).
  • BGH, 21.01.1994 - 2 StR 712/93

    Verminderung des Hemmungvermögens durch erhebliche Persönlichkeitsstörungen,

    Bei diesem Befund mußte sich dem Gericht die Frage aufdrängen, ob die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten nicht zu einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens im Sinne von § 21 StGB geführt haben kann, das heißt, ob der Angeklagte infolge seiner Persönlichkeitsstörung in der fraglichen Zeit den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand entgegensetzen konnte als der Durchschnittsmensch (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Mai 1979 - 2 StR 99/79), bzw. ob die Fähigkeit des Angeklagten, sich von der Rechtspflicht zu gebotenem Handeln motivieren zu lassen, deutlich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14).
  • BGH, 16.04.1980 - 3 StR 64/80

    Richtige Besetzung einer Strafkammer in einer Hauptverhandlung - Auslieferung

  • BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an

  • BayObLG, 08.10.1984 - RReg. 4 St 200/84

    Verlesung; Protokoll; Österreich; Fremde Rechtsordnung; Zeugenvernehmung;

  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung

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