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   BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)   

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BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S) (https://dejure.org/1979,178)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S) (https://dejure.org/1979,178)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1979 - 3 StR 281/79 (S) (https://dejure.org/1979,178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot der polizeilichen Niederschrift einer Zeugenaussage als Ersatz für die Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens - Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots im Fall eines unerreichbaren Zeugen und der ...

  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot der polizeilichen Niederschrift einer Zeugenaussage als Ersatz für die Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens; Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots im Fall eines unerreichbaren Zeugen und der ...

  • opinioiuris.de

    Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 109
  • NJW 1980, 464
  • MDR 1980, 69
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79
    Das Rechtsstaatsprinzip wird dadurch noch nicht ohne weiteres verletzt, weil die Pflicht des Gerichts, die dann noch verbleibenden Beweismittel besonders sorgfältig auf ihre Überzeugungskraft zu überprüfen (§ 261 StPO; vgl. BGHSt 17, 382 [385 f.], in aller Regel ein faires Verfahren gewährleistet.
  • BGH, 17.01.1969 - 2 StR 533/68

    Bestrafung wegen Diebstahls bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen - Einführung

    Auszug aus BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79
    Es muß vielmehr versuchen, die zuständige Behörde zu einer substantiierten Äußerung über ihre Sicherheitsbedenken zu bewegen, und auf die Möglichkeit hinweisen, den Zeugen auf den Wegen zum Gericht und zurück sowie im Gericht selbst so zu sichern, daß er vor Anschlägen auf sein Leben geschützt ist (vgl. BGHSt 22, 311 [313]).
  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79
    Allerdings ist dem Landgericht zuzugeben, daß es Fälle gibt, in denen der Grundsatz des fairen Verfahrens es gebieten kann, auf die Verwertung eines Beweismittels ganz zu verzichten (BGHSt 24, 125 [131]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Öffentliche Interessen können es somit auch gebieten, das Wissen um den Aufenthalt eines Zeugen geheimzuhalten und dadurch sein persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung oder eine sonstige gerichtliche Vernehmung zu verhindern, um eine dem Zeugen drohende Lebensgefahr abzuwenden (vgl. BGHSt 29, 109 [112]).

    Ein persönlich gefährdeter Zeuge ist auf dem Weg zum Gericht und zurück sowie im Gericht selbst vor Anschlägen auf sein Leben zu schützen, wobei die für die Sicherheit des Zeugen zuständigen Stellen alle der Bedeutung der Beweisaufnahme entsprechenden Anstrengungen zu unternehmen haben, um die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 29, 109 [113]).

    Das Gericht darf ferner zusichern, daß der gefährdete Zeuge im Falle seiner Identitätsänderung seinen gegenwärtigen Namen nicht anzugeben braucht, wenn nur so eine Vernehmung erreicht werden kann (vgl. BGHSt 29, 109 [113]).

    Demgemäß wird sich vor der Verwertung der Niederschrift über eine nichtrichterliche Vernehmung oder einer Urkunde, die von der Beweisperson stammende schriftliche Äußerungen enthält, aufdrängen, den Zeugen zunächst unter besonderen Vorkehrungen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen (BGHSt 29, 109 [113]; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 [L] - BGH, NJW 1980, S. 2088; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80 [L] -).

    Auch dann, wenn Geheimhaltungsinteressen nur eine unvollständige Auskunft zulassen, ist also die Behörde nicht der Verpflichtung enthoben, die Gründe ihrer Weigerung verständlich zu machen, schon um das Gericht in die Lage zu versetzen, auf die Beseitigung etwaiger Hindernisse hinzuwirken und auf die Bereitstellung des bestmöglichen Beweises zu dringen (vgl. BGHSt 29, 109 [112]).

    Es würde dem Gebot des fairen Verfahrens widersprechen, die Vernehmung des aus den genannten Gründen unerreichbaren Zeugen in der Hauptverhandlung durch die Verlesung der Niederschriften über seine früheren Aussagen vor der Polizei zu ersetzen, ohne daß Gründe geltend gemacht und im Rahmen des Möglichen belegt sind, die das Gericht in den Stand setzen zu prüfen, ob dies unumgänglich ist (so auch BGHSt 29, 109 [112]).

    Dabei genügen die Angaben des Gewährsmannes regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 17, 382 (385 f.); 29, 109 (111 f.); BGH bei Dallinger, MDR 1954, S. 400; BGH, MDR 1981, S. 329 (330); OLG Frankfurt, (NJW 1968, S. 1000; NJW 1976, S. 985f; OLG Hamm, NJW 1970, S. 821f; MDR 1976, S. 1040; OLG Stuttgart, NJW 1972, S. 66f; vgl. auch Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl, 1978, § 250 Rdnr 26; Paulus in: KMR, 7. Aufl, 1980, § 250 Rdnr 21; Eb. Schmidt, Lehrkommentar, Teil I, 1964, Nr. 452; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 1969, S. 200 ff.).

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Die Bedeutung der gerichtlichen Wahrheitsfindung für die Sicherung der Gerechtigkeit und das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Beschuldigten gebieten es vielmehr, daß die Exekutive in Anerkennung des Gewaltenteilungsgrundsatzes diese Belange bei ihrer Entscheidung mitberücksichtigt und ihnen genügendes Gewicht beimißt (BVerfGE 57, 250, 283 ff; vgl. auch BGHSt 29, 109, 112).

    Ist die Weigerung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288), muß das Gericht - ebenfalls als Folge der Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung - von der Verwaltungsbehörde eine Überprüfung verlangen (vgl. BGHSt 29, 109, 112; 31, 148, 155).

    Die in BGHSt 29, 109, 113 erwähnte Sachlage (Fall einer Identitätsänderung) bleibt hiervon unberührt.

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Deshalb bedarf es nicht der Prüfung, ob die Unerreichbarkeit des Zeugen darauf zurückzuführen war, daß sich die Exekutive weigerte, die Anschrift des Zeugen bekanntzugeben, und ob die für einen solchen Fall vom Senat aufgestellten Grundsätze [BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S];Urteile vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 (L) - undvom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80 (L), zur Veröffentlichung bestimmt] beachtet worden sind.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auf die von Renzikowski bei der Besprechung der genannten Entscheidung des EGMR i.S. van Mechelen aufgeworfene Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Sperrerklärungen vom Tatrichter nur in einer Plausibilitätskontrolle darauf zu überprüfen sind, ob sie nicht willkürlich oder offenkundig fehlerhaft sind (BGHSt 29, 109, 112; 33, 178, 180; 36, 159, 163), nicht mehr aufrechterhalten werden könne (Renzikowski JZ 1999, 605, 612), kommt es hier daher nicht an.

    Im übrigen würde es auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Verfahrensfehler darstellen, wenn sich ein Tatgericht - wie offensichtlich i.S. van Mechelen - nicht ausreichend um die Aufklärung und substantiierte Darlegung der Sicherheitsbedenken bemühen und eine unzureichende Sperrerklärung einfach hinnehmen würde (vgl. BGHSt 29, 109, 113).

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Dabei können zwar im Einzelfall legitime - in den Gründen für die Vertraulichkeitszusage angelegte - Interessen einer vollständigen gerichtlichen Sachprüfung entgegenstehen; jedenfalls eine Prüfung der behördlichen Entscheidung auf ihre Plausibilität muß dem Gericht aber ermöglicht werden, wie es für die vergleichbaren Fälle, daß die zuständige Dienstbehörde die Erteilung einer Aussagegenehmigung oder die Bekanntgabe der Personalien eines Zeugen verweigert, bereits anerkannt ist (vgl. BVerfGE 57, 250, 288; BGHSt 29, 109, 112; 32, 114, 125 ff.).
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

    Die Pflicht des Gerichts, die Wahrheit durch Vernehmung von Tatzeugen in der Hauptverhandlung zu erforschen, wird in vielfacher Hinsicht begrenzt (vgl. BGHSt 29, 109, 111 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 123 f.).

    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt für den Fall, daß eine Verwaltungsbehörde einen Zeugen aus berechtigten Gründen "sperrt" (BGHSt 29, 109, 111 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 126 f.).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckungsbehörde bei einem solchen Sachverhalt nach dem Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung gehalten sein kann, durch gnadenweisen Strafaufschub für einen Zeugen zur Beschaffung eines Beweismittels im Erkenntnisverfahren gegen einen Angeklagten beizutragen, um so der eigenen Pflicht zur Amtshilfe (Art. 35 GG) zu genügen (vgl. BGHSt 29, 109, 112 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 124).

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis aus dem Wege zu räumen (BGHSt 29, 109, 112; 29, 390f; 31, 290, 295; 32, 115, 126; BGH StV 1981, 109 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat nur diese Kriterien zum Maßstab für die Verbindlichkeit der Sperrerklärung erhoben (BVerfGE 57, 250, 290 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), und sie finden sich - wenngleich in unterschiedlichen Formulierungen - ebenso in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 109, 112: "willkürlich oder jedenfalls mißbräuchlich"; BGHSt 31, 323, 328: "weder willkürlich noch ermessensmißbräuchlich"; BGHSt 32, 115, 125: "Überprüfung ... auf offensichtliche Fehler"; BGHSt 33, 178, 180: "ersichtlich fehlerhaft"; BGH NStZ 1985, 466, 468: "offenbarer Rechtsfehler").

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Er muß vielmehr alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; BGH NJW 1980, 2088 und 1981, 770; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 332/81).

    Die Rechtsprechung hat in solchen Fällen zwar ein Beweisverwertungsverbot erwogen (BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ).

    Es wäre allenfalls dann gerechtfertigt gewesen, wenn das Innenministerium mit zureichender Begründung dargetan hätte oder wenn sonst ersichtlich wäre, daß die Anwesenheit von Angeklagten und Verteidigern die Zeugin einer akuten Gefahr für ihr Leben aussetzen oder dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes im Sinne von § 96 StPO Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 109, 111, 113) [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] .

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Trotz ausdrücklicher Anforderung beim Bayerischen Staatsministerium des Innern durch den Vorsitzenden unter konkretem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 29, 109 und 30, 34 und auf die in ihnen aufgezeigten minderen Vernehmungsmöglichkeiten habe der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts die Preisgabe des verdeckten Ermittlers und dessen Vernehmung - auf welche Weise auch immer - abgelehnt.
  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Die Frage, ob aus den in § 96 StPO und § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG (§ 62 Abs. 1 BBG) anerkannten Gründen (vgl. BVerfGE 57, 250, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 111 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; BGH, Urt. vom 19.1.1982 - 1 StR 755/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355) ein Ausschluß der Angeklagten von der Beweiserhebung in Betracht kam, stellte sich dem Tatrichter nicht.

    In den Katalog der in Betracht kommenden Modalitäten (vgl. dazu BVerfG a.a.O. S. 286/287; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 31, 148, 156; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1981, 270; 1982, 79), deren Einhaltung die Behörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31, 148, 155) nach dem Grundsatz verlangen kann, daß die Beeinträchtigung justizförmiger Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) und des Verteidigungsinteresses nicht weiter gehen darf, als berücksichtigungsfähige Gesichtspunkte des "Staatswohls" (BVerfG a.a.O. S. 289) es unabdingbar erfordern, gehört auch die Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung (zweifelnd BGH NStZ 1982, 42).

    Ihre Anerkennung als geeignetes Mittel zur Lösung des Konflikts zwischen dem öffentlichen Interesse an der Abschirmung eines Zeugen einerseits, dem Gebot, eine möglichst zuverlässige Beweisgrundlage zu gewinnen, und dem Verteidigungsinteresse andererseits (vgl. BVerfG a.a.O. S. 286; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; BGH NJW 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 79), umschließt die Anerkennung der zeitweiligen Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer als geringfügigeren Eingriff.

  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84

    Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

  • BGH, 19.02.2004 - 4 StR 371/03

    Unzulässigkeit verfahrensbeendender Absprachen bei Anregung eines tatfremden oder

  • BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03

    Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der

  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 332/10

    Verwendung von Vorratsdaten; Beweisverwertungsverbot; Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

  • AG Duisburg, 19.11.2011 - 105 K 75/10

    Art. 35 Abs. 1 GG ist Grundlage für die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

  • KG, 05.04.2020 - 3 Ws (B) 64/20

    Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens oder ein Verwertungsverbot

  • BGH, 23.01.1981 - 3 StR 467/80

    Friedrich Cremer

  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

  • BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03

    Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz;

  • LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8-3/2000

    Zeugenschaftliche Vernehmung eines Minderjährigen und seiner

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

  • BGH, 13.04.1983 - 2 StR 733/82

    Kommissarische Zeugenvernehmung - Entscheidungsfindung - Wesentliche Bedeutung -

  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

  • LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06

    Beschlagnahme von Behördenakten: Anforderungen an die Sperrerklärung einer

  • BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verletzung der Aufklärungspflicht;

  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90

    Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines

  • OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
  • BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts bei Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der

  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81

    Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung

  • BGH, 09.06.1980 - 3 StR 132/80

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags

  • OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
  • BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80

    Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit; Geheimdienstliche

  • BGH, 13.08.1992 - 5 StR 290/92

    Bestimmung der Zuständigkeit für eine Sperrerklärungen für Auskünfte aus Akten

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 422/79

    Vorwurf der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Verstoß gegen den

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