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   BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78   

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https://dejure.org/1979,21
BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78 (https://dejure.org/1979,21)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1979 - 4 StR 441/78 (https://dejure.org/1979,21)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1979 - 4 StR 441/78 (https://dejure.org/1979,21)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer Beweisaufnahme durch das Rechtsbeschwerdegericht - Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Auswertung des Radarfotos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 18
  • NJW 1979, 2318
  • MDR 1979, 771
 
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Wird zitiert von ... (403)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Es ist die für die Schuldfrage entscheidende, ihm allein übertragene Aufgabe, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 10, 208, 209) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].

    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 11).

    Würde das Revisionsgericht aufgrund der mitgeteilten Beweisanzeichen seine Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen, so würde es die Grenzen seiner Aufgabe überschreiten und sich mit einer Verantwortung belasten, die es nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Revisionsverfahrens nicht übernehmen darf und nicht übernehmen kann (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].

    Wo eine Tatsache aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis feststeht, ist für eine richterliche Würdigung und Überzeugungsbildung kein Raum mehr (BGHSt 10, 208, 211) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].

  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Eine Teilwiederholung einer Beweisaufnahme im Wege des Freibeweises ist nicht zulässig (BGHSt 21, 149, 151; BGH, Beschluß vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Eine Teilwiederholung einer Beweisaufnahme im Wege des Freibeweises ist nicht zulässig (BGHSt 21, 149, 151; BGH, Beschluß vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 30.06.1976 - 3 StR 143/76

    Billigende Inkaufnahme einer tödlichen Verletzungsfolge - Verstoß gegen den

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Dem inneren Vorgang der Überzeugungsbildung fehlt hier die notwendige äußere Grundlage (BGH 3 StR 143/76 vom 30. Juni 1976 bei Holtz MDR 1976, 989; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 337 StPO Rdn. 87).
  • BGH, 14.01.1975 - 1 StR 620/74

    Notwendigkeit der Begründung der Zulassung einer Frage im Prozess - Herstellung

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Keinen Erfolg kann die Rüge dagegen mit der Behauptung haben, ein Zeuge habe anders ausgesagt oder die Aussage sei anders zu verstehen (vgl. Willms in Ehrengabe für Heusinger, 1968 S. 393, 404 und auch BGH 1 StR 620/74 vom 14. Januar 1975 bei Dallinger MDR 1975, 369 zur Frage, ob ein Geständnis im Sinne von § 254 StPO vorliegt) oder eine Vertragsurkunde sei nicht richtig ausgelegt worden.
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Es muß ferner gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die Gesetze der Logik und Erfahrungssätze des täglichen Lebens beachten (BGHSt 17, 382, 385; BGH VRS 35, 264).
  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 625/60
    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Es darf zu ihrer Beanstandung weder das Protokoll noch die Aufzeichnungen anderer Prozeßbeteiligter über den Inhalt einer Aussage heranziehen (BGHSt 15, 347, 349 f; BGH NJW 1966, 63; BGH VRS 35, 264, 265; Gollwitzer a.a.O. § 261 Rdn. 51).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Es darf zu ihrer Beanstandung weder das Protokoll noch die Aufzeichnungen anderer Prozeßbeteiligter über den Inhalt einer Aussage heranziehen (BGHSt 15, 347, 349 f; BGH NJW 1966, 63; BGH VRS 35, 264, 265; Gollwitzer a.a.O. § 261 Rdn. 51).
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß bei der Beurteilung von politischen und pornographischen Bildern und Schriften deren Heranziehung und Inaugenscheinnahme durch das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht auf die Verfahrens- oder auf die Sachrüge hin gelegentlich mit der Begründung zugelassen worden ist, es könne sonst nicht geprüft werden, ob die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter zutreffend sei (RGSt 61, 379; BGHSt 22, 282, 289; andererseits BGHSt 23, 64, 78 für Schallplattenaufnahmen und kritisch Meyer a.a.O. § 337 StPO Rdn. 106 sowie Schmid, Der revisionsgerichtliche Augenscheinsbeweis, ZStW 1975, 899 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß bei der Beurteilung von politischen und pornographischen Bildern und Schriften deren Heranziehung und Inaugenscheinnahme durch das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht auf die Verfahrens- oder auf die Sachrüge hin gelegentlich mit der Begründung zugelassen worden ist, es könne sonst nicht geprüft werden, ob die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter zutreffend sei (RGSt 61, 379; BGHSt 22, 282, 289; andererseits BGHSt 23, 64, 78 für Schallplattenaufnahmen und kritisch Meyer a.a.O. § 337 StPO Rdn. 106 sowie Schmid, Der revisionsgerichtliche Augenscheinsbeweis, ZStW 1975, 899 mit weiteren Hinweisen).
  • RG, 27.09.1927 - I 663/27

    Zum Begriffe der Unzüchtigkeit im § 184 Nr. 1 StGB.

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem festgestellten Sachverhalt zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend zu sein; es genügt vielmehr, daß sie möglich und nachvollziehbar sind (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 19 f.).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (BGHSt 29, 18/19 ff.).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    An Beweisregeln ist der Tatrichter nicht gebunden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
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