Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5659
BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,5659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Zur Frage der Beschwerdezuständigkeit bei einem Überwachungsverfahren - Überwachungsmaßnahmen als Bestandteil des Strafverfahrens - Vorrang des Bedürfnisses nach schneller Abwicklung der Überwachungsvorgänge unter dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 196
  • NJW 1980, 1175
  • MDR 1980, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • Drs-Bund, 01.09.1975 - BT-Drs 7/4005
    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80
    Das Überwachungsverfahren ist zwar, entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart, Teil des Strafverfahrens, da es (vgl. die Begründung des Reg. Entw. eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches u.a. BT-Drucks. 7/4005, S. 12) im weiteren Sinne dem Zweck der Untersuchungshaft sowie der Sicherung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung dient; daß es darüber hinaus auch dazu dient, die Fortsetzung einer kriminellen Tätigkeit zu verhindern, ändert daran nichts.

    Damit räumt das Gesetz im Hinblick auf das Bedürfnis nach schneller Abwicklung der Überwachungsvorgänge dem Gesichtspunkt der Ortsnähe Vorrang ein gegenüber dem einer besonderen Sachkunde, der etwa für die Einschaltung eines Richters des Oberlandesgerichts hätte sprechen können (vgl. BT-Drucks. 7/4005 S. 23 f).

  • OLG Stuttgart, 29.10.1979 - 4 Ws 291/79
    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80
    Dieses hält das Landgericht Karlsruhe für zuständig und hat den Vorgang unter Bezugnahme auf seinen in anderer Sache ergangenen Beschluß vom 29. Oktober 1979 - 4 Ws 291/79 - dorthin abgegeben.
  • BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55
    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80
    Dies aber sind Kriterien, die neben dem - hier nicht völlig eindeutigen - Wortlaut zur Auslegung von Gesetzesvorschriften heranzuziehen sind (BVerfGE 11, 126, 129; 20, 238, 253; 22, 28, 37; 35, 263, 279 und 48, 246, 256; BGHSt 8, 295, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55]; 11, 52, 53 und NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]).
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

    Entscheidend für die Auslegung eines Gesetzes ist jedoch der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 8, 294, 298; ferner BGHSt 29, 196, 198; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 1 Rdn. 10 a).
  • OLG Hamm, 08.06.1995 - 3 Ws 248/95

    Führungsaufsicht, Gesamtfreiheitsstrafe, Einzelstrafe

    Zwar kommt es bei der Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung nicht allein auf deren Wortlaut an; maßgeblich ist vielmehr der in der fraglichen Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 79, 106 (121); BGHSt 29, 196 (198)).
  • BayObLG, 09.02.1989 - RReg. 3 St 4/89

    Verletzung; Rechtspflicht; Abbruch; Behandlung ; Verurteilter;

    Wegen des nach seiner Entstehungsgeschichte eng auszulegenden Wortlautes von § 35 Abs. 3 BtMG ist für eine Auslegung aufgrund des allgemeinen Zweckes der Norm kein Raum (BGHSt 29, 196 [198]).
  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 813/82

    Einziehung von Schriften im selbstständigen Verfahren zu Sicherungszwecken nach

    Maßgebend für den Inhalt einer gesetzlichen Regelung ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 26, 156, 159, 160 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]; 29, 196, 198).
  • BGH, 23.12.1981 - 3 StR 345/81

    Nachprüfung eines Urteils auf Verfahrensfehler wegen einer möglichen fehlerhaften

    In seiner Entscheidung BGHSt 29, 196, 199 hat der Senat die Frage, ob § 148 a Abs. 2 Satz 1 StPO auch für die Richter der Beschwerdeinstanz gilt, ohne abschließende Prüfung offengelassen, weil es damals auf sie nicht ankam.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht