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   BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80   

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https://dejure.org/1980,512
BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80 (https://dejure.org/1980,512)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1980 - 3 StR 201/80 (https://dejure.org/1980,512)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1980 - 3 StR 201/80 (https://dejure.org/1980,512)
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Führerschein

§§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden Diensthandlung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme in Tateinheit mit Betrug - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Diensthandlung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Bestechlichkeit bei Vorspiegelung der Diensthandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) §§ 331, 332

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 300
  • NJW 1980, 2203
  • MDR 1980, 862
  • NStZ 1981, 72
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80
    Insoweit hat sie auf die Unrechtsvereinbarung abgestellt und die Frage verneint (BGHSt 15, 88, 97 ff; 15, 239, 242; 15, 352, 356).
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 315/55
    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80
    Denn es öffnet keine erheblichen strafrechtlichen Lücken, daß das Gesetz das auf eine nur scheinbar begangene Diensthandlung bezogene - auf ein Entgelt gerichtete - Tätigwerden eines Amtsträgers nicht in den §§ 331, 332 StGB unter Strafe stellt (vgl. auch BGHSt 8, 214, 215 f), weil in solchen Fällen - wie hier - in aller Regel Strafbarkeit nach § 263 StGB gegeben ist.
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80
    Insoweit hat sie auf die Unrechtsvereinbarung abgestellt und die Frage verneint (BGHSt 15, 88, 97 ff; 15, 239, 242; 15, 352, 356).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80
    Da somit die Staatsanwaltschaft durch Oberstaatsanwalt P. ordnungsgemäß vertreten war und die Entscheidung durch die Stellungnahme des ebenfalls anwesenden Oberstaatsanwalt O. nicht beeinflußt worden ist, kann dahingestellt bleiben, ob dieser bei Anwendung des in BGHSt 21, 85, 90 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66] dargelegten Grundsatzes, daß ein als Zeuge vernommener Staatsanwalt sich der Würdigung seiner eigenen Aussage zu enthalten hat, eine Stellungnahme zu dem Antrag der Verteidigung hätte unterlassen müssen.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80
    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80
    Insoweit hat sie auf die Unrechtsvereinbarung abgestellt und die Frage verneint (BGHSt 15, 88, 97 ff; 15, 239, 242; 15, 352, 356).
  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80
    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • RG, 16.12.1929 - II 1339/29

    1. Uber das Erfordernis einer Erlaubnis zur Annahme von Geschenken für

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80
    Bei der Vorteilsannahme für begangene - pflichtwidrige oder nicht pflichtwidrige - Diensthandlungen hatte sie die Frage zu beantworten, ob ein solcher Fall überhaupt vom Tatbestand erfaßt ist; sie hat dies bejaht (RGSt 63, 367, 369 f).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Es kann dabei offenbleiben, ob der Begriff der Diensthandlung, der in § 331 StGB die gleiche Bedeutung hat wie in § 332 StGB (vgl. BGHSt 29, 300, 303), in dem weiten Sinn zu verstehen ist, in welchem die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der in das "Amt einschlagenden Handlung" im Sinne des § 331 StGB aF ausgelegt hat (vgl. Lackner 14. Aufl., § 331 StGB Anm. 3 c m. w. Nachw.), wonach es nämlich ausreichte, daß die Handlung ihrer Natur nach mit dem Amt in einer inneren Beziehung stand und nicht völlig außerhalb des Aufgabenbereichs des Beamten (Amtsträgers) lag (vgl. BGHSt 3, 143, 145; 11, 264, 266; 14, 123, 125; 16, 37, 38; RGSt 68, 255).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Eine nach § 70 BBG verbotene Annahme eines Geschenks oder einer Belohnung "in Bezug auf sein Amt" liegt - anders als nach der Rechtsprechung des BGH zum Begriff "Diensthandlung" in § 331 StGB (vgl. BGHSt 29, 300) - auch dann vor, wenn der Beamte unter Hinweis auf seine Dienststellenzugehörigkeit beim Zuwender (nur) den wahrheitswidrigen Anschein erweckt hat, auf die begehrte Entscheidung der Dienststelle irgendwie Einfluss nehmen zu können, und er dafür einen "Freundschaftspreis" fordert und entgegennimmt.
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21

    Einflussnahme auf Amtsträger durch Wahlkampfspende (Fall Regensburg)

    Nicht erfasst sind demgegenüber Privathandlungen (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juli 1980 - 3 StR 201/80; BGHSt 29, 300, 302; vom 13. Juni 2001 - 3 StR 131/01, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Diensthandlung 3; LK-StGB/Sowada, aaO, § 332 Rn. 6), gleichfalls nicht die Annahme von Vorteilen, die nur "im Zusammenhang mit dem Amt', also nicht in einem Beziehungsverhältnis zur Dienstausübung stehen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 15; vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19).
  • KG, 28.09.2000 - 1 Ss 44/00

    Begriff des Vermögensschadens bei sittenwidrigen Geschäften

    Diese und ein Teil der Literatur gehen von einem wirtschaftlichen Vermögensbegriff aus und bejahen das Vorliegen eines Betruges auch bei sittenwidrigen und verbotenen Geschäften (vgl. BGHSt 2, 364, 367 f; 29, 300 ff; OLG Köln MDR 1972, 884, 885; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl., § 263 Rdn. 35; Lackner in LK, StGB 10. Aufl., § 263 Rdn. 242; Krey, Strafrecht Besonderer Teil 12. Aufl., Rdn. 434; Regnier, Strafrecht Besonderer Teil 3. Aufl., § 13 Rdn. 60; Otto Jura 1993, 424, 426; Tenckhoff JR 1988, 126, 127; Bruns JR 1984, 133, 139 und FS Metzger, S. 335, 351 ff).

    Er ist insoweit insbesondere vergleichbar mit dem vom Reichsgericht entschiedenen, bei dem der Verkäufer eines untauglichen Abtreibungsmittels einen Betrug begangen hat (RGSt 44, 230 ff) und mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Annahme von Geld unter Vorspiegelung der Vornahme einer ungesetzlichen Diensthandlung (BGHSt 29, 300 ff).

  • OLG Köln, 05.09.2000 - Ss 278/00

    Definition des Begriffs "Diensthandlung" im Rahmen des § 332 Abs. 1

    Der Begriff Diensthandlung in § 332 Abs. 1 StGB hat die gleiche Bedeutung wie derjenige der "Dienstausübung" in §§ 331 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 29, 300, 303; 30, 264, 280 = NJW 1983, 2509).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

    Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema nochmals zu vernehmen, braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht, die das im Einzelfalle gebieten kann - nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; BGH bei Holtz MDR 1978, 625 f; BGH, Urteile vom 2. Juli 1980 - 3 StR 201/80 - und 3. November 1980 - 3 StR 242/80 - Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 53).
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