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   BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80   

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BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80 (https://dejure.org/1980,636)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1980 - 1 StR 422/80 (https://dejure.org/1980,636)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1980 - 1 StR 422/80 (https://dejure.org/1980,636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung begangen Tat in das Verfahren zur Beurteilung der Frage der Verjährung - Verfahrenshindernis der Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung wegen Untreue - Verbrauch der Strafklage durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 315
  • NJW 1980, 2821
  • MDR 1980, 947
  • NStZ 1981, 30
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80
    Sind einzelne abtrennbare Teile einer Tat, die nach der Anklage als fortgesetzte Handlung begangen ist, gemäß § 154 a Abs. 1 und 2 StPO vorläufig ausgeschieden, so sind sie in das Verfahren wieder einzubeziehen, wenn ohne sie die Frage der Verjährung nicht abschließend beurteilt werden kann (im Anschluß an BGHSt 22, 105).

    Eine richterliche Unterbrechungshandlung unterbricht die Strafverfolgung hinsichtlich der Tat als Ganzes (BGHSt 22, 105).

    Kann dem Angeklagten der Einzelakt, auf den das Verfahren nach § 154 a StPO beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden, so muß das Gericht, um seiner Pflicht aus § 264 StPO zu genügen, die Tat unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten würdigen, d.h. die zunächst ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen wieder in das Verfahren einbeziehen (BGHSt 22, 105, 106).

  • BGH, 08.05.1973 - 1 StR 134/73

    Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr und gefährlicher Körperverletzung zum

    Auszug aus BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80
    In ähnlicher Weise ist der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 8. Mai 1973 - 1 StR 134/73 - und vom 24. April 1979 - 1 StR 110/79 - verfahren.
  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 110/79

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch - Maßgeblichkeit einer

    Auszug aus BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80
    In ähnlicher Weise ist der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 8. Mai 1973 - 1 StR 134/73 - und vom 24. April 1979 - 1 StR 110/79 - verfahren.
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Da die Verurteilung aus § 105 StGB entfällt, ist es sachgerecht, die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 3 StPO wieder auf die Nötigung der durch die Gewaltmaßnahmen unmittelbar betroffenen Personen zu erstrecken, um den Unrechtsgehalt der in der Anklage bezeichneten Tat auf der Grundlage der geänderten rechtlichen Beurteilung voll auszuschöpfen (vgl. BGHSt 29, 315 [317]; 32, 84).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    Anders als eine Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 StR 622/19 mwN) führt eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a StPO kein von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis herbei, da eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a StPO nur dazu führt, dass der Angeklagte während ihrer Dauer wegen der ausgeschiedenen Tatteile strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1980 - 1 StR 422/80, BGHSt 29, 315, 316), aber nicht die Frage betrifft, ob diese Tat überhaupt abgeurteilt werden darf.
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Das Landgericht hat die Strafbestimmung der Urkundenfälschung zutreffend - ohne dass dies einen förmlichen Beschluss erfordert hätte - wieder aufgegriffen, um den angeklagten Sachverhalt im Hinblick auf den Freispruch erschöpfend zu würdigen (vgl. BGH, Urteile vom 12. August 1980 - 1 StR 422/80, BGHSt 29, 315, 316; vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; vom 29. März 1989 - 2 StR 55/89 Rn. 15, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 2 und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 (S) Rn. 5; Beschlüsse vom 12. März 1968 - 5 StR 115/68, BGHSt 22, 105, 106 und vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 273/15 Rn. 5).
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte

    Von der Verfolgung ausgenommene Tatteile oder Gesetzesverletzungen einschließlich des zugehörigen Tatsachenstoffs bleiben Verfahrensgegenstand (BGH, Urteil vom 12. August 1980 - 1 StR 422/80, BGHSt 29, 315, 316; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 154a Rn. 34 mwN).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Der vorläufig ausgeschiedene Teil bleibt bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Sachentscheidung rechtshängig und - nach Einbeziehung - verfolgbar (BGHSt 29, 315, 316).

    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zu einem Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wieder einbeziehen (BGHSt 22, 105; 29, 315 ff; BGH NStZ 1982, 517; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 - OLG Hamm NJW 1967, 1433 [OLG Hamm 17.01.1967 - 3 Ss 878/66]; KK § 154 a StPO Rdn. 31).

  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Die Wirkung der Unterbrechungshandlung erstreckt sich auf die gesamte Tat (§ 264 StPO), hinsichtlich derer das Verfahren durch die Handlung gefördert werden soll (BGH, Urteil vom 25. September 1979 - 1 StR 702/78; vgl. BGHSt 22, 105; 29, 315) [BGH 05.08.1980 - 1 StR 376/80].

    Demgemäß erfaßt sie, soweit sie einer Fortsetzungstat gilt, diese im ganzen (BGHSt 29, 315, 316) [BGH 12.08.1980 - 1 StR 422/80], auch wenn die Unterbrechungshandlung - wie hier - nicht sämtliche Teilakte zum Gegenstand hat, sondern nur der Aufklärung einzelner Handlungsteile zu dienen bestimmt ist (Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 78 c Rdn. 6; Rudolphi in SK StGB, 4. Aufl. § 78 c Rdn. 5; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 78 c Rdn. 23).

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Dem angefochtenen Urteil ist zu entnehmen, daß die Strafkammer, wie es in einem Fall der vorliegenden Art geboten ist (BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; 32, 84, 85 f. [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]), den von der Staatsanwaltschaft ausgeschiedenen Gesichtspunkt des Betrugs gemäß § 154 a Abs. 3 Satz 1 StPO wieder in das Verfahren einbezogen hat.
  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 477/87

    Verjährung eines untauglichen Versuchs der Steuerhinterziehung - Verjährung und

    Vielmehr ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen, weil das Landgericht den Sachverhalt und damit auch die Verjährungsfrage bisher nicht umfassend genug geprüft hat (vgl. BGHSt 29, 315, 316 f.; Rieß in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 154 a StPO Rdn. 35).

    Die Möglichkeit, diese Prüfung nachzuholen, hat das Revisionsgericht dem Tatrichter zu eröffnen, wenn bei Beschränkung der Verfolgung hinsichtlich eines abgeurteilten Einzelaktes Verjährung eingetreten, dies bei Heranziehung weiterer Einzelhandlungen aber möglicherweise nicht der Fall wäre (BGHSt 29, 315, 316 f.).

  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

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  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (Verjährung, Strafzumessung)

    Das Landgericht hatte bezüglich dieser Tat die Strafverfolgung gemäß § 154 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 StPO auf den Verstoß gegen § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB beschränkt, weil "die mitangeklagte versuchte sexuelle Nötigung" weder für die festzusetzende Einzelstrafe noch die zu bildende Gesamtstrafe ins Gewicht falle, ist eine Verurteilung nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB wegen Verjährung nicht möglich, ist die nach § 154 a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung aber wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 29, 315 ff.; 32, 84, 85).
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen -

  • BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88

    Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 799/98
  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89

    Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von

  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83

    "Vernünftige Zweifel" an der Aussagetüchtigkeit eines Zeugen auf Grund der

  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81

    Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 331/83

    Anforderungen an Würdigung einer Tat im prozessualen Sinne - Zulässigkeit der

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90

    Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an

  • BGH, 29.05.1989 - StB 14/89
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 686/84

    Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei der Täterschaft an einem Raub -

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