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   BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80   

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BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80 (https://dejure.org/1980,377)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 3 StR 335/80 (https://dejure.org/1980,377)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80 (https://dejure.org/1980,377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen - Ein getarnt zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität eingesetzter Polizeibeamter als Zeuge - Geheimhaltung der Identität eines Beamten - Getarnt im Untergrund operierende Polizeibeamte

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Unerreichbarkeit eines polizeilichen Zeugen aus dem Bereich der Rauschgiftbekämpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 390
  • NJW 1981, 355
  • MDR 1981, 156
  • NStZ 1981, 111
  • StV 1981, 58
  • JR 1981, 478
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.06.1979 - 1 StR 246/79

    Zulässigkeit und Beweiswert der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen -

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und 26. Juni 1979 - 1 StR 246/79 - hindern den Senat nicht, im dargelegten Sinne über die Frage der Unerreichbarkeit des Zeugen "M." zu entscheiden; denn ihnen liegen abweichende Fallgestaltungen zugrunde.
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    In Fällen eines als Zeugen benannten persönlich gefährdeten Gewährsmannes, dessen Identität feststeht, hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; BGH NJW 1980, 2088 = NDR 1980, 773), daß sich das Gericht nicht ohne weiteres mit einer Weigerung der zuständigen Behörde abfinden dürfe, die ihr bekannte Adresse des Zeugen mitzuteilen.
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    Denn ein solcher Zeuge kann jedenfalls in der Regel solange nicht als "unerreichbar" im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, als das Gericht von einer naheliegenden und sich sogar aufdrängenden Möglichkeit, die zuständige deutsche Behörde um Auskunft zu ersuchen, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH NJW 1953, 1522; BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    In Fällen eines als Zeugen benannten persönlich gefährdeten Gewährsmannes, dessen Identität feststeht, hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; BGH NJW 1980, 2088 = NDR 1980, 773), daß sich das Gericht nicht ohne weiteres mit einer Weigerung der zuständigen Behörde abfinden dürfe, die ihr bekannte Adresse des Zeugen mitzuteilen.
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und 26. Juni 1979 - 1 StR 246/79 - hindern den Senat nicht, im dargelegten Sinne über die Frage der Unerreichbarkeit des Zeugen "M." zu entscheiden; denn ihnen liegen abweichende Fallgestaltungen zugrunde.
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen -

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und 26. Juni 1979 - 1 StR 246/79 - hindern den Senat nicht, im dargelegten Sinne über die Frage der Unerreichbarkeit des Zeugen "M." zu entscheiden; denn ihnen liegen abweichende Fallgestaltungen zugrunde.
  • BGH, 15.09.1980 - 5 StR 325/80

    Anforderungen an die wirksame Ablehnung der Vernehmung eines "gesperrten" Zeugen

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    Die Polizei darf die Auskunft in entsprechender Anwendung des § 96 StPO (BGH, Beschluß vom 15. September 1980 - 5 StR 325/80) nur verweigern, wenn die Auskunfterteilung dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (Kleinknecht, a.a.O. Rdn 1 a.E.).
  • BGH, 31.03.1976 - 2 StR 54/76

    Eigener Unrechtsgehalt beim Besitz von Betäubungsmitteln neben dem Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    Denn der Besitz, den K. am Heroin hatte, kann A. auch als Mittäter nicht zugerechnet werden (BGH, Beschluß vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76; Beschluß vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79).
  • BGH, 06.11.1979 - 1 StR 358/79

    Tatsächliche Herrschaftsmacht über Betäubungsmittel als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    Denn der Besitz, den K. am Heroin hatte, kann A. auch als Mittäter nicht zugerechnet werden (BGH, Beschluß vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76; Beschluß vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 173/80

    Reine Gewinnsucht als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
    Für den Fall, daß das Landgericht in der neuen Hauptverhandlung eine Vernehmung des Zeugen Ali S. in Betracht ziehen muß, weist der Senat auf das Recht auf freies Geleit hin, das sich aus Artikel 12 des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. 1964 II 1386) ergibt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 2 StR 173/80).
  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Im Hinblick darauf, daß das Gesetz durch die §§ 54, 96 StPO eindeutig seinem Willen Ausdruck verliehen hat, das Amtsgeheimnis auch im Strafverfahren in gewissen Grenzen zu schützen, wird in entsprechender Anwendung von § 96 StPO die Versagung einer Auskunft aber auch dann als zulässig angesehen, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß deren Bekanntwerden "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde" (BVerwGE 8, 324 [326]; BGH, NJW 1981, S. 355; vgl. auch § 99 VwGO).

    Das Gericht hat sich bei dieser Sachlage zu Recht mit der Auskunft begnügt, welche das notwendige Mindestmaß an Nachprüfung ermöglichte (vgl. BGH, MDR 1981, S. 156).

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Augsburg 1986 S. 185 sowie - für den Fall rechtswidriger Sperrerklärung bzw. fehlerhafter Verweigerung der Aussagegenehmigung - Schlüchter, Das Strafverfahren 2. Aufl. Rdn. 551.1 Fn. 522a und Weider StV 1983, 227, 228; vgl. auch Plähn StV 1981, 216, 217; K. Meyer JR 1981, 478, 480).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung stehen damit "andere nicht zu beseitigende Hindernisse" entgegen (§ 223 Abs. 1 StPO), die es zulässig machen, den Zeugen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen und dann das Vernehmungsprotokoll gemäß § 251 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung zu verlesen (vgl. BGHSt 29, 390, 391; BGH NStZ 1982, 40).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis aus dem Wege zu räumen (BGHSt 29, 109, 112; 29, 390f; 31, 290, 295; 32, 115, 126; BGH StV 1981, 109 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 35, 82, 85 BGH StV 1987, 284; 1988, 45; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 32, 115, 126; BGH StV 1982, 206 [BGH 19.01.1982 - 1 StR 755/81] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    In den Katalog der in Betracht kommenden Modalitäten (vgl. dazu BVerfG a.a.O. S. 286/287; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 31, 148, 156; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1981, 270; 1982, 79), deren Einhaltung die Behörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31, 148, 155) nach dem Grundsatz verlangen kann, daß die Beeinträchtigung justizförmiger Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) und des Verteidigungsinteresses nicht weiter gehen darf, als berücksichtigungsfähige Gesichtspunkte des "Staatswohls" (BVerfG a.a.O. S. 289) es unabdingbar erfordern, gehört auch die Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung (zweifelnd BGH NStZ 1982, 42).

    Ihre Anerkennung als geeignetes Mittel zur Lösung des Konflikts zwischen dem öffentlichen Interesse an der Abschirmung eines Zeugen einerseits, dem Gebot, eine möglichst zuverlässige Beweisgrundlage zu gewinnen, und dem Verteidigungsinteresse andererseits (vgl. BVerfG a.a.O. S. 286; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; BGH NJW 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 79), umschließt die Anerkennung der zeitweiligen Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer als geringfügigeren Eingriff.

    Jedenfalls kam ein Ausschluß des Angeklagten nach § 247 Satz 1 StPO nur in Frage, wenn andernfalls die Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift aufgrund einer Erklärung der obersten Dienstbehörde verweigert worden wäre (vgl. BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BVerfGE 57, 250, 289) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81].

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Etwaige weitere Mängel brauchen danach nicht erörtert zu werden (vgl. z.B. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] ; 31, 148; BGH, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 543/82, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGH, Beschluß vom 9. September 1981 - 2 StR 406/81; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = NStZ 1981, 357).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

    c) Für eine solche Vernehmung kommt allerdings in erster Linie nicht ein Polizeibeamter, sondern - schon wegen des höheren Beweiswertes - der beauftragte oder der ersuchte Richter in Betracht (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Bevor das Landgericht die Vernehmung des polizeilichen Gewährsmannes durch den ersuchten oder den beauftragten Richter oder - sofern dies nicht möglich ist - durch einen Polizeibeamten veranlaßt, wird es sich empfehlen, die zuständigen Behörden zu einer substantiierten Äußerung über ihre Bedenken gegen seine Vernehmung durch das erkennende Gericht zu bewegen, um die Prüfung zu ermöglichen, ob diesen Bedenken auch dadurch begegnet werden kann, daß er unter besonderen Vorkehrungen (Ausschluß der Öffentlichkeit, Verzicht auf eine Befragung über Namen und Anschrift, strikte Beschränkung auf das Beweisthema) in der Hauptverhandlung selbst vernommen wird (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80).

  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81

    Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung

    Die Auskunft darf entsprechend § 96 StPO nur aufgrund einer Erklärung der obersten Dienstbehörde verweigert werden (BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BVerfGE 57, 250, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = BVerfG NJW 1981, 1719, 1725) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81].

    Ist die Behörde der Ansicht, daß der Zeuge auf dessen Erreichbarkeit ein Auskunftsverlangen abzielt, nicht für die Beweisaufnahme in öffentlicher Hauptverhandlung in den üblichen prozessualen Formen zur Verfügung gestellt werden kann, muß sie prüfen, ob das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung des Beweismittels und die Pflicht, eine möglichst zuverlässige Beweisgrundlage zu gewinnen, dennoch zu einem der Beschaffenheit des Interessenwiderstreits gerecht werdenden Ausgleich gebracht werden können (BVerfGE 57, 250, 284 ff [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = BVerfG NJW 1981, 1719, 1724, 1725 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 496/81 - vgl. auch Gribbohm NJW 1981, 305 [BGH 15.10.1980 - IVb ZR 503/80]).

  • BGH, 23.01.1981 - 3 StR 467/80

    Friedrich Cremer

    Sie liegt auf der Linie der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/6 BGH NJW 1980, 2088; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80 (L); Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Urteil vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 588/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 26.06.2001 - 1 StR 197/01

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge; Verweigerte Aussagegenehmigung

    b) Um die Erteilung der Genehmigung hätte sich das Landgericht bemühen müssen (vgl. BGHSt 29, 390, 391; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 54 Rdn. 15; Senge in KK 4. Aufl.; § 54 Rdn. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 54 Rdn. 17), denn die Aussage der Zeugin war hier - da Aussage gegen Aussage stand - im Hinblick auf die innerfamiliären Verhältnisse für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage der Ehefrau von Bedeutung.
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb

  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

  • BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87

    Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung -

  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

  • OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86

    Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen;

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81

    Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81

    Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4

  • BGH, 25.05.1981 - 3 StR 160/81

    Voraussetzungen einer Anwendung der Strafzumessungsvorschrift des § 11 Abs. 4 Nr.

  • BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87

    Revision wegen Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung - Aufdeckung der

  • BGH, 16.03.1981 - 3 StR 16/81

    Vorliegen eines besonders schweren Falls für einen Gehilfen wegen des Besitzes

  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 839/81

    Voraussetzung zur Vereidigung von Dolmetschern vor Gericht - Verwertbarkeit von

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