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   BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78 - 1 StB 43/80   

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https://dejure.org/1980,2426
BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78 - 1 StB 43/80 (https://dejure.org/1980,2426)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 1 StE 4/78 - 1 StB 43/80 (https://dejure.org/1980,2426)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 1 StE 4/78 - 1 StB 43/80 (https://dejure.org/1980,2426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag der Verteidigung, Fotokopien von Protokollaufzeichnungen, die der Urkundsbeamte des Oberlandesgerichts während der Hauptverhandlung gefertigt hat und noch fertigen wird, zur Verfügung zu ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 394
  • NJW 1981, 411
  • MDR 1981, 155
  • NStZ 1981, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des im ersten Rechtszug zuständigen

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung geboten ist (vgl. BGHSt 27, 244 ).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78
    Die gerichtliche Niederschrift über den Verlauf der Hauptverhandlung bildet, auch wenn diese sich über mehrere Tage erstreckt, eine Einheit ( BGHSt 16, 306, 307 ).
  • BGH, 10.08.1977 - StB 153/77
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung geboten ist (vgl. BGHSt 27, 244 ).
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12

    Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der

    Denn mit der Fertigstellung des Protokolls wird die Niederschrift, ohne dass es auf eine äußerliche Verbindung mit den Verfahrensakten ankommt, zum Bestandteil der Akten und unterliegt dem Akteneinsichtsrecht der Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - StB 43/80, BGHSt 29, 394; Urteil vom 15. April 1975 - 5 StR 508/74, bei Dallinger, MDR 1975, 725).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Zuvor angefertigte Protokollteile sowie Mitschriften haben lediglich Entwurfscharakter und sind nicht Bestandteil der Akten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - StB 43/80, BGHSt 29, 394, 395; Urteil vom 20. November 1961 - 2 StR 395/61, BGHSt 16, 306, 307).
  • OLG Koblenz, 12.03.2018 - 2 Ws 88/18

    Strafverfahren: Verletzung des Akteneinsichtsrechts bei Nichtfertigstellung des

    Die vor der Fertigstellung des Gesamtprotokolls hergestellten Protokollteile und sonstigen Aufzeichnungen haben lediglich Entwurfscharakter und werden erst mit der Fertigstellung Bestandteil der Akten mit der Folge, dass sich das Einsichtsrecht des Verteidigers gemäß § 147 Abs. 1 StPO darauf erstreckt (vgl. BGHR StPO § 271 Abs. 1 Fertigstellung 1 ; BGHSt 29, 394; bei Dallinger, MDR 1975, 725; MüKo-StPO/Valerius, § 271 Rn. 33).
  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

    Ein Recht auf Einsicht in die vor Fertigstellung des Gesamtprotokolls gefertigten Aufzeichnungen besteht nicht (BGH, Urt. vom 15. April 1975 - 5 StR 508/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 sowie BGHSt 29, 394 (395) [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2020 - 2 Ws 307/20

    Fertigstellung des Protokolls zu mehrtägiger Hauptverhandlung bei Erstellung von

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet das Hauptverhandlungsprotokoll auch bei mehrtägiger Hauptverhandlung eine einheitliche Urkunde, die dementsprechend auch nur einheitlich fertiggestellt werden kann; vor der Fertigstellung des Gesamtprotokolls hergestellte Protokollteile haben deshalb - auch wenn sie zu den Akten genommen wurden - nur Entwurfscharakter (BGHSt 16, 306; 29, 394; vgl. auch BVerfG StV 2002, 521).

    Maßgeblich für die Fertigstellung des Protokolls ist vielmehr die letzte der für die Beurkundung des gesamten Protokollinhalts erforderliche Unterschriften (BGHSt 29, 394; wistra 2013, 324).

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

    Das fertiggestellte und zu den Akten genommene Hauptverhandlungsprotokoll (§ 271 StPO) unterliegt zwar gemäß § 147 StPO dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - StB 43/80, BGHSt 29, 394); einen Anspruch auf Übersendung der in Papierform geführten Akte, erst recht innerhalb einer kürzeren Frist als der des § 345 Abs. 1 StPO, sieht § 32f Abs. 2 StPO aber nicht vor (vgl. (zur insoweit unveränderten Rechtslage vor Inkrafttreten des § 32f StPO) BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 337/07; dazu BVerfG, Beschluss vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11).
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 25, 120; 26, 270; 27, 96, 244; 28, 349; 29, 394 [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]; NJW 1981, 695).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Fertiggestellt ist es erst nach Unterzeichnung der ganzen Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und den Vorsitzenden (BGHSt 29, 394, 395) [BGH 29.10.1980 - StB 43/80].
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anspruch des Gefangenen auf Kenntnis vorbereitender

    Auch aus § 147 StPO folgt lediglich ein Anspruch auf Einsicht in Aktenbestandteile (BGHSt 29, 394, BGH StV 2010, 228, 229; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299), nicht aber interne Arbeitsgrundlagen wie das Senatsheft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH NStZ 2007, 538; 2001, 551).
  • LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05

    Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1995 - 1 Ws 265/95

    Entscheidung vor Urteilsfällung; Aussetzung der Hauptverhandlung; Anordnung durch

  • BGH, 11.02.1987 - StB 1/87

    Akteneinsicht - Nichtgenehmigung - Amtliche Verwahrung - Ermittlungen

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