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   BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51   

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https://dejure.org/1952,62
BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51 (https://dejure.org/1952,62)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1952 - 1 StR 123/51 (https://dejure.org/1952,62)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1952 - 1 StR 123/51 (https://dejure.org/1952,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor einem Kriegsgericht - Rechtswidrigkeit der Anzeige eines Verstoßes gegen eine positive gesetzliche Vorschrift - Rechtswidrigkeit einer Kriegsgerichtsentscheidung - Bestimmung des Strafmaßes im ...

  • junsv.nl

    Denunziation eines Ehegatten nach Streit über die Untreue der Gattin, die wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche Kriegslage und über Adolf Hitler Anzeige erstattete. Die Ehefrau beeidete ihre Aussage vor einem Militärgericht, das daraufhin ein später nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 110
  • NJW 1952, 1024
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50

    Denunziation eines Bekannten wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche

    Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
    Wenn und soweit in Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juni 1952 - 2 StR 38/50 - etwas anderes ausgedrückt werden sollte, würde diese Rechtsmeinung den Senat wegen der zeitlich früher ergangenen Entscheidung BGKSt Bd. 2 S 234 nicht binden und auch durch den Beschluß des Großen Senats nicht vorgezeichnet sein.
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 148/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
    Auch der Bundesgerichtshof ist an sie in dieser Sache gebunden (Urt vom 27. September 1951 - 3 StR 148/51).
  • BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50

    Kontrollratsgesetz Nr. 10

    Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
    Denselben Rechtsgedanken enthält das Urteil des 2. Strafsenats von 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50.
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
    Der Senat hat schon mehrfach ausgesprochen, dass die Weite eines Strafrahmens ihr Gegengewicht in verpflichtenden Grundsätzen der Strafbemessung findet (BGHSt 1 S 131, 136 und S 305, 308).
  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

    Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
    Zum Tatbestande der Freiheitsberaubung hat der Senat schon in der Entscheidung BGHSt 2 S 234 ausgesprochen, daß der Täter, wenn die Rechtswidrigkeit der Freiheitsberaubung davon abhängt, ob bestimmte obrigkeitliche Anordnungen einen Rechtfertigungsgrund für sie enthalten, sich dessen bewußt sein muß, daß sie keinen Rechtfertigungsgrund enthalten, oder daß er mindestens damit rechnen und seinen Tatbeitrag auch für diesen Fall wollen muß.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    In einer Reihe weiterer Entscheidungen geht der Bundesgerichtshof ohne weitere Begründung bei uneingeschränkt verantwortlich handelnden Tatmittlern von mittelbarer Täterschaft des Hintermannes aus: So hat bereits BGHSt 3, 110 bei einer wahren Anzeige, die zu einer rechtswidrigen, freilich nicht vollstreckten Todesstrafe geführt hatte, versuchte vorsätzliche rechtswidrige Tötung durch den Anzeigenden in mittelbarer Täterschaft angenommen und herausgestellt, die Rechtswidrigkeit sei für alle Beteiligten, mithin einschließlich der Richter, gleich zu beurteilen, so daß von einem uneingeschränkt tatbestandsmäßigen Verhalten der Richter als Tatmittler auszugehen sei.

    Darüber hinaus kommt eine so verstandene mittelbare Täterschaft auch in Fällen in Betracht, in denen, wie in dem der Entscheidung BGHSt 3, 110 zugrundeliegenden Sachverhalt, der Täter bewußt einen rechtswidrig handelnden Staatsapparat für die Verfolgung eigener Ziele ausnutzt.

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Sie haben die Auffassung vertreten, es könne Vorschriften und Anordnungen geben, denen trotz ihres Anspruchs, Recht zu setzen, der Rechtscharakter abzusprechen sei, weil sie jene rechtlichen Grundsätze verletzten, die unabhängig von jeder staatlichen Anerkennung gelten; wer sich solchen Vorschriften entsprechend verhalte, bleibe strafbar (vgl. OGHSt 2, 231 ff.; BGHSt 1, 391 ; 2, 173 ; 2, 234 ; 3, 110 ; 3, 357 ).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Urteile aus der nationalsozialistischen Zeit aufgehoben, weil er sie als "Unrechtsrechtsprechung" ansehen mußte; es handelt sich dabei auch um Urteile hoher Gerichte, wie des Volksgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 17, 327 [333]) auch Urteil vom 28. Juni 1956 - 3 StR 366/55 -) und des Reichskriegsgerichts (etwa BGHSt 3, 110 [116, 117]).

    Zur allgemeinen Kennzeichnung der damaligen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 3, 127 [richtig: BGHSt 3, 110, 127 - d. Red.] folgendes ausgeführt:.

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