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   BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52   

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BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52 (https://dejure.org/1952,542)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1952 - 5 StR 623/52 (https://dejure.org/1952,542)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1952 - 5 StR 623/52 (https://dejure.org/1952,542)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 229
  • NJW 1953, 32
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit

    Der Angeklagte hätte es daher nur "bei Begehung der Tat bei sich geführt", wenn er es bewußt als Nötigungsmittel benutzte, sei es auch nur in der Weise, daß die in dem Stiche liegende Gewaltanwendung und die spätere Bedrohung mit dem Messer bei der Unterschriftsleistung noch fortwirkte, oder wenn er in diesem Zeitpunkt mindestens mit der Möglichkeit rechnete, daß er das Messer als Waffe verwenden werde (RGSt 68, 238, 239; BGHSt 3, 229; 13, 259).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Der Täter muß sich bewußt sein, daß er den Gegenstand als Waffe benutzen könne (vgl. BGHSt 3, 229, 232 f).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

    Denn da H. die Patronen mit der Waffe in der Einkaufstasche verstaut hatte, hätte der Revolver im Bedarfsfalle sofort wieder geladen werden können (BGHSt 3, 229, 232).
  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Ebenso ist die analoge Anwendung auf nicht verkündete Beschlüsse bejaht worden (OLG Hamm Beschlüsse vom 1. Dezember 1952 - 15 W 437/52 - JZ 1953, 154 und vom 8. Mai 1953 - 3 W 47/53 - JMBl NRW 1953, 150; HansOLG Hamburg Beschluß vom 24. März 1955 - 6 W 81/55 - MDR 1955, 366; KG Beschluß vom 23. Dezember 1959 - 1 W 1816/59 - MDR 1961, 153; KG Beschluß vom 10. März 1966 - 1 W 413/66 - MDR 1966, 849; OLG Koblenz Beschluß vom 6. September 1990 - 11 WF 864/90 - FamRZ 1991, 100; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., 1986, § 149 I 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 577 Anm. 2 A b; wohl auch Bischof, NJW 1980, 2235, 2237; a.A. OLG Stuttgart Beschluß vom 25. Oktober 1965 - 8 W 150/65 - ZZP 79 (1966), 305, 307).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Durch die Vorspiegelung, daß es sich bei der Pistole um eine gebrauchsbereite Waffe im technischen Sinne handele, wurde der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. nicht erfüllt, weil Grund der Strafschärfung die auf dem tatsächlichen Mitführen einer solchen Waffe beruhende besondere Gefährlichkeit unter dem Gesichtspunkt der Gewalttätigkeit, nicht unter dem Aspekt der List war (vgl. BGHSt 3, 229, 232; 13, 259, 260; 20, 194, 197; 24, 276, 278; 24, 339, 340; BGH NJW 1972, 731 Nr. 8; BGH, Beschl. vom 13. Dezember 1972 - 3 StR 287/72).

    Als Waffe im nicht technischen Sinne hätte der Angeklagte die Schreckschußpistole nur dann bei sich geführt, wenn er sich der Möglichkeit bewußt gewesen wäre, sie als (gefährliches) Werkzeug (z.B. als Schlag- oder Stoßwerkzeug) gebrauchen zu können, sei es zur Drohung (vgl. BGH NJW 1972, 731 Nr. 8), sei es zur Gewaltanwendung, und sie zur Zufügung nicht unerheblicher Verletzungen objektiv geeignet war (vgl. BGHSt 3, 229, 232; 4, 125, 127; 13, 259, 260; 24, 276, 277; BGH NJW 1972, 731 Nr. 8).

  • BGH, 04.07.1967 - 1 StR 221/67

    Mitführen einer Waffe durch nur einen Mittäter eines Raubes oder einer

    Die Mittäter eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, die das Gesetz in derselben Weise geahndet wissen will (§ 255 StGB), sind sämtlich nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu bestrafen, wenn auch nur einer von ihnen bei Begehung der Tat eine Waffe bei sich geführt hat (RGSt 54, 247; BGHSt 3, 229, 233) [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52].

    Er hat ferner gesehen, daß bei der Benutzung einer nichttechnischen Waffe das Bewußtsein des Beisichführens allein nicht genügt, sondern daß in solch einem Fall der Täter auch mit der Möglichkeit gerechnet haben muß, das Werkzeug bei der Tat zu verwenden, und zwar als Waffe (RGSt 68, 238, 239; BGHSt 3, 229, 233 [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]; 13, 259, 260) [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59].

    Das ist ein zwar nur bedingter Vorsatz; er rechtfertigt aber entgegen der Meinung der Revision die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGHSt 3, 229, 234) [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52].

  • BGH, 10.03.1965 - 2 StR 49/65

    Beurteilung eines mit Gaspatronen geladenen Gastrommelrevolvers als Waffe bei

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß die innere Tatseite nur erfüllt ist, wenn der Täter sich vorstellt, der Revolver sei eine gebrauchsbereite Waffe (BGHSt 3, 229, 233 [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]; BGH GA 1962, 145).

    Zum Vorsatz gehört nicht der Wille, eine solche V. alle zu gebrauchen (BGHSt 3, 233 [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]; 13, 259 [BGH 06.10.1959 - 5 StR 384/59]; BGH GA 1962, 146).

    Schon wegen ihrer Gefährlichkeit ist das Mitführen einer Waffe beim Raub straferschwerend im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGHSt 3, 232 [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]), selbst wenn der Täter mit der Waffe nur drohen will.

  • BGH, 08.11.1955 - 1 StR 380/55

    Rechtsmittel

    Die Eigenschaft einer "Waffe" im Sinne dieser Vorschrift wäre der Gaspistole, die der Beschwerdeführer selbst bei dem Überfall auf eine Sparkasse nach seiner Erklärung gegenüber R. und B. in den Kassenraum mitnehmen wollte, ohne weiteres dann zugekommen, wenn sie nach der Art ihrer Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt war, Menschen durch das Abfeuern von Gaspatronen oder anderen chemischen Stoffen zu verletzen (Waffe im technischen Sinne; vgl u.a. BGHSt 1, 1 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]; 4, 125), [BGH 01.04.1953 - 3 StR 584/52]und wenn sie zum etwaigen Gebrauch zu solchem Zweck bereit war (vgl BGHSt 3, 229, 232) [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52].

    Allerdings wäre die Gaspistole auch ohne die dargelegten Voraussetzungen dann als "Waffe" im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen gewesen, wenn der Angeklagte mit der Möglichkeit des Gebrauchs zum Angriff oder zur Verteidigung dergestalt rechnete, daß sich die Pistole auch zum Abfeuern unmittelbar vor dem Gesicht mit der Folge von Verletzungen - z.B. der Augen - oder zum Zuschlagen eigne (u.a. BGHSt 3, 229, 232 f [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]; 4, 125) [BGH 01.04.1953 - 3 StR 584/52].

    Der Angeklagte hätte den inneren Tatbestand der erfolglosen Anstiftung zum schweren Raub nur dann verwirklicht, wenn er die Gaspistole, falls sie eine Waffe im technischen Sinne war, bei dem Überfall in verwendungsbereitem Zustand mitzuführen beabsichtigte - gleichgültig, ob mit oder ohne den Willen, sich ihrer gegebenenfalls als Schußwaffe zu bedienen, - oder wenn er, falls der Pistole die Eigenschaft einer Waffe im technischen Sinne nicht zukam, mit ihrer anderweitigen Gebrauch in dem oben dargelegten Sinne rechnete und außerdem den - mindestens bedingten - Willen hatte, daß der - bestimmte oder bedingte - Vorsatz des R. und B. sein Waffenführen in der einen oder anderen Richtung umfaßte (vgl u.a. BGHSt 3, 229, 233 f) [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52].

  • BGH, 21.09.1956 - 2 StR 336/56

    Rechtsmittel

    Damit ist das Merkmal des Mitführens einer Waffe nach der äußeren und inneren Tatseite begründet (vgl BGHSt 3, 229), denn die von ihm als möglich vorgesehene Benutzung, des Kabelstückes hatte die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des von ihm Angegriffenen zum Ziele.

    Daß der Angeklagte vorhatte, durch Gebrauch der alten Schreckschußpistole als Schlagwerkzeug sein Opfer körperlich zu verletzen, ergibt das Urteil ebenfalls nicht (vgl BGHSt 3, 229, [233]).

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 444/61

    Eignung der Abgabe von Schreckschüssen aus einer Gaspistole für den Begriff der

    Der Angeklagte führte bei der Tat eine Waffe Gebrauchsbereit bei sich (BGH LM Nr. 5 zu § 250 StGB; BGHSt 3, 229, 232 [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52] und 13, 259), die mit Gaspatronen geladene Gaspistole.

    Der Beschwerdeführer erfüllte den Tatbestand dieser Vorschrift aber auch deshalb, weil die Gaspistole, wollte man sie nicht eigentlich als Waffe ansehen, nach der Art ihrer Wirkung bei bestimmungsmäßigem Gebrauch im Nahkampf den Gegner körperlich zu verletzen geeignet ist, der Angeklagte sich auch der Möglichkeit bewußt war, sie in dieser Weise als Waffe zu benutzen (BGHSt 3, 229, 233 [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52] und 13, 259, 260); denn nach den Feststellungen fühlte er sich bei Ausführung der Tat im Besitz der geladenen Gaspistole sicher.

  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 14/62

    Gaspistole als Waffe im technischen Sinn - Geladensein einer Waffe mit

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 634/67

    Aufklärungspflicht bezüglich der Möglichkeiten zur Überprüfung der

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01

    Erstreckung des Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen auf

  • BGH, 03.11.1967 - 4 StR 458/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 09.07.1954 - 2 StR 171/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

  • BGH, 15.09.1955 - 4 StR 288/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

  • BGH, 22.12.1971 - 2 StR 609/71

    Mitsichführen von Waffen beim Raub - Schusswaffen als Waffen im nichttechnischen

  • BGH, 01.07.1966 - 4 StR 1/66

    Mindestens 24 Massenerschiessungen von Juden, Zigeunern, partisanenverdächtigen

  • BGH, 29.11.1966 - 1 StR 587/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren

  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75

    Voraussetzungen der Tötung zur Verdeckung eines Betrugs - Vorliegen einer Tötung

  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 33/67

    Hof als "öffentlicher Platz" - Begriff der Öffentlichkeit - Beschränkung der

  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62

    Vermerk der Nichtvereidigung eines Zeugen in der Sitzungsniederschrift - Angabe

  • BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79

    Betrug bei täuschenden Werbebehauptungen zur Veranlassung der Zeichnung und

  • BGH, 17.01.1967 - 1 StR 645/66

    Vorliegen einer Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei einer heimtückischen Tötung -

  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 422/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 757/79

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach jeder erstatteten Aussage -

  • BGH, 18.09.1973 - 5 StR 457/73

    Annahme eines schweren Raubes, wenn der Täter zwei 'Gastrommelrevolver'

  • BGH, 14.09.1971 - 1 StR 379/71

    Beisichführen einer gebrauchsbereiten Schusswaffe ohne Verwendungsabsicht -

  • BGH, 20.01.1967 - 4 StR 498/66

    Verurteilung wegen Raubes - Anhörung eines Polizeibeamten in einer

  • BGH, 21.12.1965 - 5 StR 480/65

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes -

  • BGH, 06.10.1965 - 2 StR 312/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.04.1964 - 1 StR 95/64

    Verurteilung wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung - Ausführung

  • BGH, 04.10.1960 - 5 StR 320/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 26.11.1958 - 2 StR 413/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1955 - 1 StR 378/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.09.1955 - 5 StR 230/55

    Anforderungen an das Vorliegen des sexuelle Kindesmissbrauchs durch das "Spielen

  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 776/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70

    Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im

  • BGH, 13.05.1969 - 1 StR 58/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls in Tatmehrheit

  • BGH, 16.09.1966 - 4 StR 285/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1966 - 1 StR 82/66

    Waffenqualität eines Gastrommelrevolvers - Erfordernis des bewußt

  • BGH, 04.07.1962 - 2 StR 157/62

    Darlegung der Überzeugsgründe von einer Mittäterschaft in den Urteilsgründen -

  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 537/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1960 - 1 StR 90/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.06.1959 - 2 StR 224/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 38/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1957 - 4 StR 471/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1956 - 2 StR 459/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.08.1956 - 2 StR 226/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 56/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1954 - 3 StR 522/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1953 - 3 StR 787/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 445/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.07.1973 - 1 StR 241/73

    Anforderungen an den Begründungszwang im Rahmen der Nichtvereidigung

  • BGH, 24.11.1971 - 3 StR 242/71

    Verwendung von früheren Geständnissen als verbotene Vernehmungsmethode -

  • BGH, 27.11.1968 - 3 StR 282/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 509/62

    Verfahrensfehler auf Grund einer lückenhaften oder widerspruchsvollen

  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 484/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 293/61

    Verurteilung wegen Diebstahls und Betruges - Fehlerhaftigkeit eines Urteilssatzes

  • BGH, 25.06.1953 - 2 StR 578/52

    Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht zwischen Männern

  • BGH, 22.12.1970 - 1 StR 626/70

    Verwendung einer Pistole als Scheinwaffe und Bei-sich-führen einer Waffe

  • BGH, 02.12.1964 - 2 StR 380/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1961 - 2 StR 423/61

    Merkmal des "Bei-sich-Führens" einer Waffe - Gesonderter Schriftsatz des

  • BGH, 10.06.1958 - 1 StR 214/58

    Rechtsmittel

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