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   BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52   

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https://dejure.org/1952,239
BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52 (https://dejure.org/1952,239)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1952 - 1 StR 450/52 (https://dejure.org/1952,239)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1952 - 1 StR 450/52 (https://dejure.org/1952,239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 248
  • NJW 1953, 113
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 26.11.1880 - 2691/80

    1. Ist die Wohnung eines fremden Gesandten mit Rücksicht auf die Fiktion der

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  • RG, 15.02.1938 - 1 D 17/38

    Ist das Unternehmen der Verleitung zum Meineide auch dann nach dem § 159 StGB.

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  • RG, 11.12.1925 - I 587/25

    Können in Hessen Beamte der Staatsanwaltschaft, die bereits fest angestellt sind,

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  • RG, 19.01.1897 - 9/97

    1. Müssen diejenigen richterlichen Mitglieder des Schwurgerichtes, vor denen die

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  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Danach muss der Eid in einem Verfahren geleistet worden sein, in dem ein Eid dieser Art von den Gesetzen überhaupt zugelassen ist (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1952 - 1 StR 450/52, BGHSt 3, 248, 249; vom 13. November 1953 - 5 StR 496/53, BGHSt 5, 111, 113 f.; vom 8. Mai 1957 - 2 StR 127/57, BGHSt 10, 272, 273; vom 16. September 1958 - 1 StR 42/58, BGHSt 12, 56, 57 f.; Lackner/Kühl/StGB/Heger, 29. Aufl., § 154 Rn. 3; MüKoStGB/Müller, 3. Aufl., § 154 Rn. 21; LKStGB/Ruß, 12. Aufl., § 154 Rn. 9; Schönke/Schröder/StGB/Bosch/Schittenhelm, 30. Aufl., § 154 Rn. 8, 10; SSWStGB/Sinn, 4. Aufl., § 154 Rn. 11; SKStGB/Rudolphi, 8. Aufl., § 154 Rn. 4 f.).

    Da das Strafgesetz nicht die "Reinheit eines Schwures sichern' will, den die Rechtsordnung nicht kennt, entfällt die Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids, wenn nach Art des Verfahrens oder der verfahrensrechtlichen Stellung des Schwörenden eine eidliche Vernehmung unzulässig war (vgl. zur Begründung der tatbestandsreduzierenden Auslegung BGH, Urteile vom 28. Oktober 1952 - 1 StR 450/52, aaO, S. 250 f.; vom 8. Mai 1957 - 2 StR 127/57, aaO; vom 16. September 1958 - 1 StR 42/58, aaO; Schönke/Schröder/StGB/Bosch/ Schittenhelm, aaO).

  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Hält der Täter aber eine herrenlose Sache aufgrund fehlerhafter zivilrechtlicher Wertung irrtümlich für fremd und stellt er sich den nicht vorhandenen Umstand der Fremdheit der Sache, an dessen Fehlen die Vollendung des vorgestellten Tatbestands zwangsläufig scheitern muss, als gegeben vor, liegt ein untauglicher Versuch vor (BGHSt 3, 248, 255; Fischer, a.a.O., § 242 Rdn. 55 und § 22 Rdn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem in der Entscheidung BGHSt 3, 248 ff beurteilten Fall, bei dem in einem Verfahren nach dem württembergisch-badischen Entschädigungsgesetz vom 9. Juli 1947 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts der antragstellende Verfolgte auf Ersuchen der Wiedergutmachungsbehörde vom Amtsgericht vernommen und vereidigt worden war, dessen Zuständigkeit zur Abnahme des Eides verneint.

    In beiden Fällen bejahten jedoch diese Senate für den Fall, daß der jeweils unzulässigerweise Vereidigte das Amtsgericht zur Abnahme des Eides für zuständig gehalten haben sollte, die Möglichkeit des versuchten Meineids (BGHSt 3, 248 [253 ff]; 5, 111 [117]).

    Im vorliegenden Fall kommt - wenn die Prüfung der Strafkammer ergibt, daß der Angeklagte Zeuge war und deshalb vereidigt werden durfte - nach ihren bisherigen Feststellungen zum inneren Tatbestand in Betracht, daß er - anders als in den Fällen BGHSt 3, 248 ff und 5, 111 ff - die Zulässigkeit seiner Vereidigung irrigerweise verneint hat.

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