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   BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52   

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https://dejure.org/1952,234
BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52 (https://dejure.org/1952,234)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1952 - 3 StR 402/52 (https://dejure.org/1952,234)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1952 - 3 StR 402/52 (https://dejure.org/1952,234)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 22

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 297
  • NJW 1953, 154
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Wird der schutzbereite Dritte vom Täter mit Gewalt oder gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gezwungen, die Wegnahme der Sache durch den Täter selbst oder ein auf dessen Seite stehendes Werkzeug zu dulden, so liegt Raub vor (vgl. BGHSt 3, 297, 299; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 249 Rdn. 3; Herdegen aaO § 249 Rdn. 3); wird er dagegen nicht nur zur Duldung, sondern - wie hier - zur Vornahme einer vermögensschädigenden Handlung gezwungen, so ist eine räuberische Erpressung anzunehmen.
  • BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56
    Das genügt (BGHSt 3, 297-300).
  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts und des Verfahrensrechts - Ablehnung eines

    Schwerer Raub liegt jedoch auch dann vor, wenn der Täter mit der der Durchführung des Raubes dienenden Gewaltanwendung auf der öffentlichen Straße nur begonnen, die Tatausführung aber dann außerhalb des Straßenraums auf einem Privatgrundstück fortgesetzt und beendet hat (BGHSt 3, 297; 14, 383, 386) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].
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