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   BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52   

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BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52 (https://dejure.org/1952,620)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1952 - 1 StR 353/52 (https://dejure.org/1952,620)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 353/52 (https://dejure.org/1952,620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschießen einer polnischen Arbeiterin durch einen deutschen Polizisten ohne Gerichtsurteil - Nichtbestehen eines Entschuldigungsgrundes oder Rechtfertigungsgrundes - Wiederholtes Entfliehen aus der Haft und Widersetzung gegen die Polizei als Rechtfertigung - Auslegen ...

  • junsv.nl

    Erschiessung einer schwangeren polnischen Fremdarbeiterin, die wiederholt beim Plündern aufgegriffen wurde, aber immer wieder entwichen war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 349
  • NJW 1953, 272
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Erst dann lässt sich entscheiden, ob der Angeklagte O. aus einem im Sinne des § 211 StGB niedrigen Beweggrunde, nämlich aus einem besonders gemeinen und darum verächtlichen Beweggrunde (vgl. BGHSt 2 S 60, 62 und Urteile vom 25. Juli 1952 - 1 StR 272/52 - und vom 30. September 1952 - 1 StR 243/52) gehandelt hat.
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Erst dann lässt sich entscheiden, ob der Angeklagte O. aus einem im Sinne des § 211 StGB niedrigen Beweggrunde, nämlich aus einem besonders gemeinen und darum verächtlichen Beweggrunde (vgl. BGHSt 2 S 60, 62 und Urteile vom 25. Juli 1952 - 1 StR 272/52 - und vom 30. September 1952 - 1 StR 243/52) gehandelt hat.
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52

    Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Die Angeklagten wären also auch beim Fehlen der ausdrücklichen Feststellung, dass sie im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ihres Tuns handelten, der vorsätzlichen rechtswidrigen Tötung oder der Teilnahme an einem solchen Verbrechen schon dann schuldig, wenn sie bei gehöriger Anspannung ihres Gewissens das Bewusstsein haben konnten, an einer rechtswidrigen Tötung teilzunehmen (Urt des Senats vom 23. September 1952 - 1 StR 750/52 - und vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 2/52).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Die irrtümliche Annahme eines solchen Rechtfertigungsgrundes würde nach den Grundsätzen des Verbotsirrtums (BGHSt 2 S 194) zu beurteilen sein.
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Erst dann lässt sich entscheiden, ob der Angeklagte O. aus einem im Sinne des § 211 StGB niedrigen Beweggrunde, nämlich aus einem besonders gemeinen und darum verächtlichen Beweggrunde (vgl. BGHSt 2 S 60, 62 und Urteile vom 25. Juli 1952 - 1 StR 272/52 - und vom 30. September 1952 - 1 StR 243/52) gehandelt hat.
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Zur äusseren Tatseite ist das Merkmal der heimtückischen Tötung immer sehen dann gegeben, wenn das Opfer arglos und wehrlos dem unvermuteten Angriff des Täters ausgesetzt ist (BGHSt Bd. S 60; Bd. 2 S 251; BGH in JE 1951 S 687; NJW 1951 S 204 und das die bisherige Rechtsprechung zusammenfassende für die Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 30. September 1952 - 1 StR 296/52), Dass die Schüsse des Angeklagten O. unvermutet ein argloses und wehrloses Opfer trafen, kann nach den bisherigen Feststellungen des Schwurgerichts nicht in Zweifel gezogen werden.
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Eine solche Notstandslage bestand jedoch nach den Feststellungen des Schwurgerichts im Zeitpunkt der Tötung der Polin nicht, weil sie sich in Haft befand und jederzeit einem Gericht zur Aburteilung übergeben werden konnte (vgl BGHSt 2 S 333, 335 und Urt des Senats vom 23. September 1952 - 1 StR 750/51).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Ergeben diese, dass das Opfer arglos und wehrlos dem unvermuteten Angriff ausgesetzt war und dass sich der Täter dieser Umstände bewusst war und sie ausnutzte, dann kann die Anwendung des § 211 StGB nicht abgelehnt werden, weil anzunehmen ist, dass der Täter die Tötung auch in anderer Weise durchgeführt haben würde, wenn sich ihm nicht die Gelegenheit zur heimtückischen Tatausführung geboten hätte (BGHSt 2 S 251, 254) Die bisherigen Feststellungen ergeben zudem, dass es dem Angeklagten wesentlich darauf ankam, die Polin in einer Weise zu töten, die ihm die Möglichkeit bot, die rechtswidrige Tötung als eine erlaubte Massnahme, nämlich als Erschiessen auf der Flucht, hinzustellen.
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 414/51

    Vorsätzliche Tötung eines Kriegsgefangenen, der sich beim Arbeitseinsatz nach

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    Eine solche Notstandslage bestand jedoch nach den Feststellungen des Schwurgerichts im Zeitpunkt der Tötung der Polin nicht, weil sie sich in Haft befand und jederzeit einem Gericht zur Aburteilung übergeben werden konnte (vgl BGHSt 2 S 333, 335 und Urt des Senats vom 23. September 1952 - 1 StR 750/51).
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 658/51

    Walter Huppenkothen

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
    In diesem Sinne hat der Senat schon mehrfach entschieden (BGHSt 2 S 173 und S 333).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    § 357 Abs. 1 StGB setzt eine "im Amt" begangene rechtswidrige Tat des Untergebenen voraus, wovon nur in Ausübung des Amtes begangene Taten umfasst sind (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 353/52, BGHSt 3, 349, 352), nicht aber solche, die lediglich bei Gelegenheit der Amtsausübung verübt werden (vgl. MünchKomm StGB/Schmitz, § 357, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auch der Bundesgerichtshof hat an der Auffassung festgehalten, daß es sich bei § 357 StGB nur um eine Sondervorschrift über die Teilnahme des Amtsvorgesetzten an einer in Ausübung des Amtes begangenen strafbaren Handlung des Untergebenen handelt (vgl BGHSt 3, 349).
  • OLG Bremen, 27.02.2018 - 1 Ss 50/17
    Die durch das Landgericht erfolgte Heranziehung generalpräventiver Erwägungen verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB , da der im Hinblick auf die Körperverletzung durch einen Amtsträger berührte Schutz des Vertrauens des Rechtsstaats im Allgemeinen bereits ein allgemeines Merkmal des Straftatbestandes der Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB ist und somit dessen im Vergleich zum Grundtatbestand des § 223 StGB verschärften Strafrahmen trägt (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1952 - 1 StR 353/52, BGHSt 3, 349, 351).
  • BGH, 28.01.1956 - 1 StR 560/55

    Rechtsmittel

    Die Revision der Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung des Urteils schlechthin; ihre Begründung, die für den Umfang des Rechtsmittels maßgebend ist (vgl. RGSt 62, 433; 66, 172; BGH 3 StR 1120/51vom 11. Juni 1952, 5 StR 51/52 vom 4. September 1952, 1 StR 353/52 vom 19. Dezember 1952, 1 StR 494/53 vom 30. März 1954), ergibt jedoch zweifelsfrei, daß das Urteil nur wegen der Annahme erheblich verminderter statt voller Zurechnungsfähigkeit und damit lediglich im Strafausspruch angefochten sein soll.
  • BGH, 26.01.1971 - 5 StR 631/70

    Entbindung eines Geschworenen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen

    Das Urteil stellt aber wiederholt (und widerspruchsfrei) fest, daß der Angeklagte G. den durch seinen Untergebenen begangenen Totschlag nicht nur hingenommen, sondern dieses Geschehen auch gewollt hatte (vgl. z.B. UA S. 66, S. 88 und S. 90: "G. hätte sich auch ... gegenüber jedem seiner Untergebenen einschließlich Schriever durchgesetzt, wenn er den Exekutionsbefehl hätte zurücknehmen wollen ". "Außerdem hat er die Tat S. durch die Entsendung des Angeklagten B. zur Exekution tätig gefördert". "G. ließ die Verwirklichung der Tötungsanordnung wissentlich und willentlich zu, handelte also vorsätzlich.") Auch sonst ergibt sich aus dem Zusammenhang der (eingehenden) schriftlichen Begründung, daß das Schwurgericht überzeugt war, der Beschwerdeführer habe den Totschlag durch seinen Untergebenen mit unbedingtem Vorsatz wissentlich geschehen lassen (bedingter Vorsatz hätte bereits genügt: BGHSt 3, 349, 353 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 353/52]; RG HRR 1937 Nr. 773).
  • LG Bochum, 14.10.1955 - 17 Ks 2/53

    Erschiessung von etwa 20 Gestapohäftlingen in 4 Exekutionen im Keller des

    Denn im Falle einer (Mit)Täterschaft Schmooks käme, da dieser Dienstuntergebener des Angeklagten M. war, gegen M. die Anwendung des § 357 StGB in Betracht, der den Amtsvorgesetzten, auch wenn er zu einer von dem Untergebenen bei Ausübung der Amtstätigkeit begangenen strafbaren Handlung (vgl. BGHSt 3, 349) nur Beihilfe leistet, die Täterstrafe androht.
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 357/53

    Erschiessung einer schwangeren polnischen Fremdarbeiterin, die wiederholt beim

    Wegen der Rechtslage im übrigen wird auf die Ausführungen im Urteil des BGH 1 StR 353/52 in derselben Sache verwiesen.
  • BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54

    Rechtsmittel

    Sie ficht das Urteil nach ihrer für den Umfang der Revision maßgebenden Begründung (BGH Urt 5 StR 51/52 vom 4. September 1952; 1 StR 353/52 vom 19. Dezember 1952 und 1 StR 494/53 vom 30. März 1954) hinsichtlich des Angeklagten N. nur im Strafausspruch an und beanstandet, daß er nicht als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher verurteilt worden ist.
  • BGH, 25.03.1954 - 3 StR 493/53

    Rechtsmittel

    Die Anwendung der Vorschrift des § 357 StGB kommt auch in Frage, wenn die von den Untergebenen in Ausübung ihres Amtes begangenen Handlungen nicht zu den Verbrechen oder Vergehen im Amte im Sinne des 28. Abschnitts des Strafgesetzgbuchs gehören (BGHSt 3, 349 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 353/52]).
  • LG Hildesheim, 16.06.1953 - 3 Ks 2/52

    Erhängung von drei Ostarbeitern aus unbekannten Gründen, Exekution eines

    Dem entspricht es auch, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.12.1952 - 1 StR 353/52 - von der Rechtswirksamkeit und Verbindlichkeit "der ... sogenannten Katastrophenbefehle" spricht, damit also deren Vorhandensein annimmt.
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