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   BGH, 11.12.1952 - 3 StR 396/51   

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https://dejure.org/1952,184
BGH, 11.12.1952 - 3 StR 396/51 (https://dejure.org/1952,184)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1952 - 3 StR 396/51 (https://dejure.org/1952,184)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1952 - 3 StR 396/51 (https://dejure.org/1952,184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 395
  • NJW 1953, 514
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten

    Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung, das der einfachrechtlichen Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung dient, und mit der Bestellung eines Verteidigers sichert der Gesetzgeber das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck nicht zuletzt an einer wirksamen Verteidigung des Beschuldigten hat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1952 - 3 StR 396/51, BGHSt 3, 395, 398; BVerfGE 46, 202, 210; 63, 380, 391; 70, 297, 323; BVerfG NJW 1984, 113; KK-StPO/Laufhütte/Willnow, 7. Aufl., § 140 Rn. 1 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 140 Rn. 1).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO ) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE a.a.O. S. 242; vgl. auch BGHSt 3, 395 (398)).
  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Die Handakten eines Rechtsanwalts wurden - trotz von vornherein bestehenden Überprüfungsrechts der Rechtsanwaltskammer - nicht als Gesamturkunde angesehen (BGHSt 3, 395).
  • BayObLG, 11.01.1991 - RReg. 1 St 337/90

    Rechtsassessor; Verteidiger; Rechtsanwalt; Rechtslehrer; Rechtsreferendare;

    Durch diese Regelung soll gewährleistet werden, dass der Angeklagte in den schwerwiegenden Fällen der notwendigen Verteidigung den rechtskundigen Beistand erhält, der den prozeßordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens sicherstellt (vgl. BGHSt 3, 395/398; KG JR 1988, 391).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE a.a.O. S. 242; vgl. auch BGHSt 3, 395 (398)).
  • LG Göttingen, 02.12.1953 - 6 Ks 1/53

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Tötung von mindestens 190

    Wenn er dagegen bei gehöriger Anspannung seines Gewissens das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit hätte haben können, schliesst der Verbotsirrtum die Schuld nicht aus; je nach dem Mass, in dem der Täter es an der gehörigen Anspannung seiner geistigen und sittlichen Kräfte hat fehlen lassen, kann der Schuldvorwurf aber gemindert werden (BGHSt 2, 201, 209; ferner NJW 1953 Seite 514, 429 und 431/432).

    Wer in einem wirklichen oder vermeintlichen Widerstreit zwischen wirklichen oder vermeintlichen Forderungen des Rechts und wirklichen oder vermeintlichen Forderungen seines Gewissens der Stimme des Gewissens folgt, kann ebenfalls nur dann von dem Schuldvorwurf frei werden, wenn er nach dem Mass seiner geistigen und sittlichen Kräfte sein Gewissen angespannt hat, um zu erkennen, was Recht und Unrecht ist, und dieser Einsicht gemäss zu handeln (so BGH in der bereits oben angeführten Entscheidung vom 19.Mai 1953 - 2 StR 186/52 - im Ergebnis ebenso BGH vom 28.November 1952 in NJW 1953, Seite 514).

  • OLG Hamburg, 17.06.2010 - 2 Ws 237/09

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung: Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers

    Mit der Bestellung eines Verteidigers ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Angeschuldigten sichert der Gesetzgeber das Interesse des Rechtsstaates an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren; diesem Zweck dient gerade auch die wirksame Verteidigung des Angeschuldigten (vgl. BVerfGE 68, 237, 254; BGHSt 3, 395, 398).
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

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  • OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 2 ARs 13/17

    Bewilligung einer Pauschvergütung (Einarbeitungsentschädigung) in Strafsache

    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE a.a.O. S. 242; vgl. auch BGHSt 3, 395 (398)).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-68/06

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Dauer der

    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE a.a.O. S. 242; vgl. auch BGHSt 3, 395 (398)).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2023 - 2 ARs 41/22

    Pauschvergütung nach § 51 RVG

  • BGH, 03.05.1979 - III ZR 59/78

    Erlass eines Grundurteils - Vereinbarung eines von den gesetzlichen Gebühren

  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung

  • OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06

    Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten

  • OLG Frankfurt, 12.10.2007 - 2 ARs 77/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger,

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