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   BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51   

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BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51 (https://dejure.org/1952,175)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1952 - 1 StR 837/51 (https://dejure.org/1952,175)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1952 - 1 StR 837/51 (https://dejure.org/1952,175)
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Flugzeugwart

§ 239, § 25 Abs. 1 StGB, Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft wegen Verhaftung aufgrund Falschanzeige

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Freiheitsberaubung bei bewusst unwahrer Anzeige und daraus folgender Verhaftung eines Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 4
  • NJW 1952, 984
  • MDR 1952, 502
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
    Ob entsprechend der bisherigen Rechtsanschauung die im § 239 erwähnte Widerrechtlichkeit - anders als die im § 240 erwähnte Rechtswidrigkeit - ein Tatbestendsmerkmal ist und deshalb nach § 59 StGB vom Vorsatz umfasst werden muss (RGSt 41, 82; RG HRR 1938, 1568; OGHbrZ NJW 1950, 435; vgl auch BGHSt 1, 391, 402) [BGH 06.11.1951 - 1 StR 27/50], bedarf hier keiner Entscheidung; denn in Sinne dieser Rechtsanschauung hat die Angeklagte mit Vorsatz widerrechtlich gehandelt.
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
    Es hat ferner die Überzeugung erlangt dass die Angeklagte mit Wissen und Willen Unrecht getan hat, (Entsch des Grossen Senats des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1952 GSSt 2/52 - JZ 1952, 335 -).
  • RG, 17.01.1908 - V 984/07

    1. Kann der Tatbestand des § 186 St.G.B.'s dadurch verwirklicht werden, daß der

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
    Veranlasst etwa jemand, dass ein anderer, der dadurch berechtigte Interessen wahrnimmt, also gerechtfertigt ist (§ 193 StGB), einen Dritten beleidigt, so ist der Veranlasser, falls ihm für seine Person kein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht, wegen Beleidigung in mittelbarer Täterschaft strafbar (RGSt 64, 23; vgl auch RGSt 41, 61).
  • RG, 19.03.1886 - 291/86

    1. Steht den Polizeibeamten die Befugnis zu, Augenzeugen einer Strafthat, welche,

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
    Wer schliesslich durch Täuschung eines Beamten oder einer Behörde die Festnahme eines Dritten veranlasst, beraubt diesen der Freiheit (RGSt 13, 426; Recht 1909, 1636; JW 1927, 899; MRR 1939, 464).
  • RG, 07.02.1908 - V 908/07

    1. Befindet sich der Gerichtsvollzieher in rechtmäßiger Amtsausübung, wenn er bei

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
    Ob entsprechend der bisherigen Rechtsanschauung die im § 239 erwähnte Widerrechtlichkeit - anders als die im § 240 erwähnte Rechtswidrigkeit - ein Tatbestendsmerkmal ist und deshalb nach § 59 StGB vom Vorsatz umfasst werden muss (RGSt 41, 82; RG HRR 1938, 1568; OGHbrZ NJW 1950, 435; vgl auch BGHSt 1, 391, 402) [BGH 06.11.1951 - 1 StR 27/50], bedarf hier keiner Entscheidung; denn in Sinne dieser Rechtsanschauung hat die Angeklagte mit Vorsatz widerrechtlich gehandelt.
  • RG, 31.03.1938 - 2 D 887/37

    1. Wann wird durch falsches Parteivorbringen der Versuch eines Prozeßbetruges i.

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
    Wer durch Täuschung des Richters ein unrichtiges Urteil gegen seinen Prozessgegner herbeiführt und diesen so am Vermögen schädigt, um sich zu bereichern, ist wegen Betruges strafbar (RGSt 72, 150).
  • RG, 21.02.1930 - I 47/30

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Schuldausschließungsgrund des § 193 StGB.

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
    Veranlasst etwa jemand, dass ein anderer, der dadurch berechtigte Interessen wahrnimmt, also gerechtfertigt ist (§ 193 StGB), einen Dritten beleidigt, so ist der Veranlasser, falls ihm für seine Person kein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht, wegen Beleidigung in mittelbarer Täterschaft strafbar (RGSt 64, 23; vgl auch RGSt 41, 61).
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Die Figur der mittelbaren Täterschaft durch einen gerechtfertigt handelnden Tatmittler ist in Rechtsprechung (vgl. BGHSt 3, 4 ; 10, 306 ) und Schrifttum allgemein anerkannt (vgl. nur Cramer/Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 25 Rn. 26; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 25 Rn. 5a; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, § 25 Rn. 4; Randt, Mittelbare Täterschaft durch Schaffung von Rechtfertigungslagen, 1997, S. 47 ff.; Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft, 2000, S. 163 ff.).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95

    Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines

    Dies ist für wahrheitswidrige Anzeigen seit jeher anerkannt (vgl. RGSt 13, 426; sowie m.w.N. von RG - Rspr. BGHSt 3, 4; 10, 306).
  • LG Flensburg, 20.12.1984 - I KLs 8/84

    Gert Postel

    Es ist zwar zuzugeben, daß eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 StGB auch in der Form der mittelbaren Täterschaft (§§ 25 Abs. 1, 239 Abs. 1 StGB) verwirklicht werden kann in der Weise, daß eine objektiv unrechtmäßige Freiheitsberaubung durch die öffentliche Gewalt herbeigeführt wird, deren Organe ihrerseits bei der Anordnung und Durchführung der Freiheitsberaubung rechtmäßig handeln (vgl. z. B.: BGHSt 3, 4; Schäfer in Leipziger Kommentar, 9. Aufl., § 239, Rz. 30; Eser in Schönke-Schröder, StGB, 21. Aufl., § 239, Rz. 10; Dreher-Tröndle, StGB, 42. Aufl., § 239, Rz. 9; Lackner, StGB, 15. Aufl., § 239 Anm. 2; Horn in Systematischer Kommentar zum StGB, Besonderer Teil, 10. Lieferung, § 239, Rz. 7; Preisendanz, StGB, 30. Aufl., § 239, Anm. 2 d i. V. m. § 25 Anm. III 3 b).

    Denn anders als in den von der Rechtsprechung (z. B. BGHSt 3, 4) entschiedenen und im Schrifttum allenthalben für die Fälle mittelbarer Täterschaft durch rechtmäßig handelnde öffentliche Organe herangezogenen Fallgestaltungen, wo ­ wie z. b. im Fall BGHSt 3, 4, aufgrund einer unwahren Anzeige gebundenes Handeln der staatlichen Behörden ausgelöst wurde ­ ist der ärztliche Sachverständige im Unterbringungsverfahren nach §§ 8 ff. des Schleswig-Holsteinischen PsychKG nur Gehilfe des Richters.

  • BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52

    Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage -

    Der Bundesgerichtshof hat sich dem in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen (vgl z.B. 1 StR 837/51 von 10. Juni 1952, zum Abdruck bestimmt; 2 StR 38/50 von 10. Juni 1952).

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Entscheidung diese Frage bejaht (BGH 1 StR 837/51 vom 10. Juni 1952, zum Abdruck bestimmt, und das dort angeführte Schrifttum).

  • BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63

    Rechtsmittel

    Daß eine Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft durch eine bewußt falsche Anzeige begangen werden kann, hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung BGHSt 3, 4 ausgesprochen.

    Da der Versuch des Vergehens der einfachen Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB nicht strafbar ist (§ 43 Abs. 2 StGB), müßte die Angeklagte die Merkmale des Verbrechens der schweren Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 2 StGB, insbesondere also eine Freiheitsentziehung von mehr als 1 Woche, in der Begehungsform des Versuchs verwirklicht haben (BGHSt 3, 4; 10, 306 [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57]; BGH GA 1958, 304).

  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Diese Erwägungen folgen der Rechtsprechung (RG HRR 1935, 471; BGHSt 3, 4).
  • BGH, 29.01.1953 - 3 StR 248/52

    Denunziation der Teilnehmer des 'Kaufmannkreises' innerhalb der christlichen

    Es ist also in diesem Zusammenhange allein die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten als Teilnehmer zu prüfen, unabhängig davon, ob das Vorgehen des oder der unmittelbar Handelnden schuldhaft gewesen ist oder nicht (BGHSt 3, 4).
  • BSG, 11.06.1974 - 9 RV 266/73
    des 5 5 Abs° 1 Buchstabe d) unterscheidet (vgl° BSG 34, 62, 67 f), gehörten nach dem Zweiten Weltkrieg "regelmößig auch Straf- und Zwangsmaßnahmen wegen Anzeigens eines Kommunisten im Jahre 1940 und wegen Förderung des Nationalsozialismus (vgl" zum deutschen Recht} BGHSt 3, 4, llO ff, weiteneNachweiSe bei Schönke/Schröder, Kommentar zum StGB, 17, Aufl" 1974, Vorbemerkung 19 zuvé 47; Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5° August 1946 für die Länder der amerikanischen Besatzungszone, z"Bo Bayerisches Geset2- und Verordnungsblatt 1946, 145)° Eine Prüfung, ob die gegen den Kläger er- -griffenen Maßnahmén auch unter einer unabhängigen erdeutschen Verwaltung zu erwarten gewesen wären, ubrigt sicho.
  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 26/50

    Rechtsmittel

    Möglicherweise hat der Angeklagte auch den Tatbestand der Freiheitsberaubung als mittelbarer Täter verwirklicht; denn wer durch Täuschung einer Behörde die Festnahme eines Dritten veranlasst, beraubt diesen der Freiheit (BGH 1 StR 837/51 von 10. Juni 1952).
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 14/59

    Rechtsmittel

    Auf die Dauer der Freiheitsentziehung braucht sich der Vorsatz nicht zu erstrecken (vgl. BGHSt 3, 4; 3, 110 ff [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; 10, 306) [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57].
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 769/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.08.1958 - 5 StR 255/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1958 - 2 StR 70/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1956 - 3 StR 101/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1954 - 1 StR 408/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.09.1953 - 3 StR 248/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1953 - 3 StR 1034/51

    Rechtsmittel

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