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   BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52   

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https://dejure.org/1952,299
BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52 (https://dejure.org/1952,299)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - 5 StR 382/52 (https://dejure.org/1952,299)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52 (https://dejure.org/1952,299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachholbarkeit des Strafantrags in der Revisionsinstanz - Sorgfaltswidrigkeit bei Weitergabe einer herabwürdigenden Behauptung über einen politischen Gegner - Kompetenz des Revisionsgerichts zum Erkennen auf die Veröffentlichungsbefugnis gemäß § 200 Strafgesetzbuch (StGB)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 61, 187a, 193, 200 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 73
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 7/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52
    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für Abgeordnete eines deutschen Landtags bejaht (NJW 1952, 194 21 ); für die Abgeordneten des Bundestages muß es erst recht gelten.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei öffentlichen Beleidigungen an die Pflicht zur Nachprüfung der Vorwürfe strenge Anforderungen gestellt werden müssen, und daß ein Verstoß gegen diese Pflicht der Anwendung des § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) regelmäßig entgegensteht (BGH NJW 1952, 194 21 ).

  • RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34

    1. Bildet die Äußerung "Die SA. und SS. sind lauter Lumpe" eine Behauptung

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52
    Der Strafantrag kann in der Revisionsinstanz nachgeholt werden (RGSt 68, 120; so schon3 StR 961/51 vom 6.12.51).

    Es war auch zulässig, den Antrag in der Revisionsinstanz nachzuholen; das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 68, 120 = JW 1934, 2072 37 bereits in seinem Urteil 3 StR 961/51 vom 6. Dezember 1951 ausgesprochen.

  • BGH, 06.12.1951 - 3 StR 961/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52
    Es war auch zulässig, den Antrag in der Revisionsinstanz nachzuholen; das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 68, 120 = JW 1934, 2072 37 bereits in seinem Urteil 3 StR 961/51 vom 6. Dezember 1951 ausgesprochen.
  • BGH, 27.04.1951 - 2 StR 70/51

    Strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede zum Nachteil einer im

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52
    Zur Tatzeit galt noch § 1 Kap III Teil 8 der Vierten Notverordnung zum Schütze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (vgl BGHSt 1, 185 [BGH 27.04.1951 - 2 StR 70/51]).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Verfahrenshindernisse auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51 zur Nachholung eines erforderlichen Strafantrags in der Revisionsinstanz; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52, BGHSt 3, 73; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Der Generalbundesanwalt weist zutreffend darauf hin, daß es dem Verfahrensrecht nicht fremd ist, daß notwendige Prozeßvoraussetzungen wie etwa der Strafantrag bei Antragsdelikten auch noch nach Beginn der Hauptverhandlung nachgeholt werden können, womit eine zwingende Prozeßvoraussetzung gleichfalls erst verspätet geschaffen wird (RGSt 68, 120, 124; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51; BGHSt 3, 73, 74) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 382/52].
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Verfahrenshindernisse auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51 zur Nachholung eines erforderlichen Strafantrags in der Revisionsinstanz; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52, BGHSt 3, 73; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836).
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