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   BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80 (S)   

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BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80 (S) (https://dejure.org/1980,159)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1980 - 3 StR 393/80 (S) (https://dejure.org/1980,159)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1980 - 3 StR 393/80 (S) (https://dejure.org/1980,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen politischer Verdächtigung und Vortäuschung einer Straftat; Verpflichtung eines Inhaftierten in der Deutschen Demokratischen Republik für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR zu arbeiten; Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei Verletzung von ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Eine in der DDR begangene politische Verdächtigung ist in der BRD strafbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "Internationale Strafrecht" in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Albin Eser; Beck 2000, 3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 1
  • NJW 1981, 531
  • MDR 1981, 240
  • NStZ 1981, 179 (Ls.)
  • StV 1981, 174
  • JR 1981, 204
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zu der rechtsverbindlichen Auslegung des Grundlagenvertrages durch das Bundesverfassungsgericht, nach der die Deutsche Demokratische Republik zu Deutschland gehört und deshalb im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden kann (BVerfGE 36, 1, 17) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73].

    Die von der Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll gegebene Erklärung lautet: "Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden" (vgl. BVerfGE 36, 1, 5) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73].

    Nicht gefolgt werden kann dem Oberlandesgericht Düsseldorf, das - im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 36, 1, 31) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73] - § 5 Nr. 6 StGB nur dann für anwendbar hält, wenn ein früherer DDR-Bürger deutscher Volkszugehörigkeit seine Bindungen zur Deutschen Demokratischen Republik löst und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wird (NJW 1979, 59, 62 [OLG Düsseldorf 21.08.1978 - 5 Ws 76/78]; so auch Tröndle in LK a.a.O. § 5 Rdn 7; Lackner a.a.O. § 5 Anm. 3).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.1978 - 5 Ws 76/78
    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Nicht gefolgt werden kann dem Oberlandesgericht Düsseldorf, das - im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 36, 1, 31) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73] - § 5 Nr. 6 StGB nur dann für anwendbar hält, wenn ein früherer DDR-Bürger deutscher Volkszugehörigkeit seine Bindungen zur Deutschen Demokratischen Republik löst und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wird (NJW 1979, 59, 62 [OLG Düsseldorf 21.08.1978 - 5 Ws 76/78]; so auch Tröndle in LK a.a.O. § 5 Rdn 7; Lackner a.a.O. § 5 Anm. 3).
  • BGH, 10.06.1975 - 5 StR 169/75

    Konkurrierendes Tatortrecht - Anwendbares Strafrecht bei Straftaten im

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Der Bundesgerichtshof hat die Problematik in den in NJW 1975, 1610 und BGHSt 27, 5 abgedruckten Entscheidungen offengelassen; in dem in NJW 1978, 113, 115 abgedruckten Urteil ist er von der Unanwendbarkeit des § 3 StGB ausgegangen, was sich aus dem Hinweis ergibt, daß gegen eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine Bedenken bestünden.
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75

    Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Der Bundesgerichtshof hat die Problematik in den in NJW 1975, 1610 und BGHSt 27, 5 abgedruckten Entscheidungen offengelassen; in dem in NJW 1978, 113, 115 abgedruckten Urteil ist er von der Unanwendbarkeit des § 3 StGB ausgegangen, was sich aus dem Hinweis ergibt, daß gegen eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine Bedenken bestünden.
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64

    Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Die Fassung der Vorschrift geht im wesentlichen auf den Entwurf eines Strafgesetzbuches - E 1962 - zurück, nach dem der Begriff "Inland" (§ 3 StGB) entsprechend der damaligen Rechtsprechung (vgl. noch BGHSt 20, 5, 7) nicht nur die Gebiete im Geltungsbereich des Strafgesetzbuches, sondern auch die Deutsche Demokratische Republik und die übrigen Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 umfaßte (E 1962, S. 106).
  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 53, 55) waren zwar im Verhältnis von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik die Regeln des "innerdeutschen (interlokalen) Strafrechts" - mit der Folge grundsätzlicher Anwendbarkeit des Tatortrechts - maßgebend.
  • RG, 09.11.1936 - 3 D 133/36

    1. Kann nach § 32 der VO. zur Regelung des Verkehrs mit Schlachtvieh auch der

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Die Beihilfehandlungen zu den Taten, die rechtlich als fortgesetzte Handlung zusammengefaßt sein können, sind somit als eine einheitliche fortgesetzt begangene Beihilfe anzusehen (vgl. RGSt 70, 344, 349; BGH bei Dallinger MDR 1957, 266).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Das Landgericht hat aber nicht festgestellt, daß der Angeklagte von vornherein oder jedenfalls vor Beendigung der ersten gegen Pi. begangenen Tat (BGHSt 26, 4, 7) beabsichtigte, diesen Mitgefangenen mehrmals zu belasten.
  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
    Der Bundesgerichtshof hat die Problematik in den in NJW 1975, 1610 und BGHSt 27, 5 abgedruckten Entscheidungen offengelassen; in dem in NJW 1978, 113, 115 abgedruckten Urteil ist er von der Unanwendbarkeit des § 3 StGB ausgegangen, was sich aus dem Hinweis ergibt, daß gegen eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine Bedenken bestünden.
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Der 3. Strafsenat hatte in der Entscheidung BGHSt 32, 293 im Anschluß an seine Entscheidung BGHSt 30, 1 ausgeführt, das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gelte für eine in der damaligen DDR unter Einheimischen durch politische Verdächtigung bewirkte Freiheitsberaubung, und zwar aus folgenden Gründen: Zwar schütze das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland spätestens seit dem Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 (BGBl. 1973 II S. 421) nicht mehr alle in der DDR lebenden Deutschen in dem Sinne, daß die gegen sie auf dem Gebiet der DDR begangenen Taten ohne weiteres nach § 7 Abs. 1 StGB, mithin nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen seien.

    Etwas anderes gelte aber jedenfalls für Taten, in denen die mit politischer Verdächtigung oder Verschleppung verbundene Gefahr rechtsstaatswidriger Verfolgung in eine Verletzung, insbesondere in eine Freiheitsberaubung übergehe; der in § 5 Nr. 6 StGB gewährte umfassende Schutz (BGHSt 30, 1) könne nach dem Zweck dieser Vorschrift nicht auf die Ahndung des Gefährdungstatbestandes beschränkt bleiben (BGHSt 32, 293, 298).

    Im vorliegenden Fall sind die Regeln des § 5 StGB nicht betroffen; eine Anknüpfung an die Vorschrift des § 5 Nr. 6 StGB ist, anders als in den Fällen BGHSt 30, 1; 32, 293, nicht möglich.

    Hinzu kommt folgende Überlegung: Der Gesetzgeber hat ersichtlich den Meinungsstand hinsichtlich der Anwendung der §§ 3 bis 7 StGB auf DDR-Fälle, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 30, 1; 32, 293), gekannt, als er mit der Neufassung des Artikels 315 EGStGB durch den Einigungsvertrag in das System des Rechtsanwendungsrechts eingriff.

  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

    Für ein in der DDR zum Nachteil eines - dort ansässigen - DDR-Bürgers begangene politische Verdächtigung (§ 241a StGB) galt zur Tatzeit das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland (Bestätigung BGH, 26. November 1980, 3 StR 393/80 (S), BGHSt 30, 1).

    Der Senat hat in BGHSt 32, 293 die Anwendbarkeit des § 239 StGB in Fällen der vorliegenden Art mit im wesentlichen folgender Begründung bejaht: Wie der Senat bereits in BGHSt 30, 1 entschieden habe, gelte das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland auch für eine in der DDR begangene politische Verdächtigung (§ 241 a StGB) zum Nachteil eines Bürgers der DDR, der dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort habe.

    Die Überprüfung dieser in BGHSt 30, 1 und 32, 293 vertretenen Auffassungen erfordert eine Stellungnahme zum innerdeutschen Strafanwendungsrecht.

    Der Gesetzgeber wollte die Lösung der Rechtsprechung überlassen (Nachw. in BGHSt 30, 1, 3/4; 32, 293, 296).

    b) Die sinngemäße Anwendung des § 3 StGB vor der Wiedervereinigung führt zu der Auslegung, daß Inland im Sinne dieser Vorschrift lediglich den damaligen räumlichen Geltungsbereich des StGB erfaßt hat, weil der Gebietsgrundsatz des § 3 StGB an das Funktionieren der Staatsgewalt anknüpft und die Bundesrepublik auf dem Gebiet der DDR keine Staatsgewalt ausübte (BGHSt 30, 1, 4).

    Dies ist nach der Entstehungsgeschichte des § 241 a StGB unbezweifelbar (vgl. die Nachw. in BGHSt 30, 1, 2).

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, daß der Gesetzgeber des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes, auf den die geltende Fassung des § 5 Nr. 6 StGB zurückzuführen ist, davon hat abgehen wollen (vgl. BGHSt 30, 1, 2/3; 32, 293, 296).

    Der Senat hält daher an seiner in BGHSt 30, 1 ausgesprochenen Auffassung fest, daß für eine in der DDR zum Nachteil eines - dort ansässigen - DDR-Bürgers begangene politische Verdächtigung (§ 241 a StGB) das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gegolten hat.

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt für eine in der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber einem Bürger der DDR durch politische Verdächtigung begangene Freiheitsberaubung (im Anschluß an BGHSt 30, 1 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]).

    Sie ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Angeklagte die Straftat in der Deutschen Demokratischen Republik, also nicht im Inland im Sinne des § 3 StGB (BGHSt 30, 1 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]), begangen hat.

    Die Frage, wie weit § 3 StGB reicht, der die Anwendung deutschen Strafrechts für im Inland begangene Taten vorschreibt, hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen (vgl. BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]/4).

    Unter seiner Geltung ist für die Reichweite des vom sogenannten Territorialitätsgrundsatz beherrschten § 3 StGB der funktionelle Inlandsbegriff maßgebend mit der Folge, daß das deutsche Strafrecht nach dieser Vorschrift für alle im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches begangenen Straftaten gilt (BGHSt 30, 1, 4 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]/5).

    Der Senat ist bereits in der Entscheidung BGHSt 30, 1 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S] (a.a.O. S. 5) davon ausgegangen, daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem Grundlagenvertrag, der Fragen der Staatsangehörigkeit nicht geregelt hat (a.a.O. S. 6), nicht allgemein ihren Anspruch aufgeben wollte, auch den in der DDR ansässigen Deutschen Schutz zu gewähren.

    Wie weit solche Ausnahmen reichen (vgl. Lackner a.a.O.; Woesner a.a.O. S. 250; Schroeder in NStZ 1981, 179, 181), bedarf hier keiner allgemeinen Entscheidung.

    Jedenfalls in dem Bereich, in dem der Gesetzgeber in § 5 Nr. 6 StGB seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, Straftaten der politischen Verdächtigung (sowie der Verschleppung), die sich gegen Deutsche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet sowie in der DDR (BGHSt 30, 1, 6) [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S] richten, unabhängig vom Tatort zu verfolgen, greift der Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StGB nach wie vor auch zugunsten dieser Bürger der DDR gegenüber Delikten ein, in denen sich die mit der politischen Verdächtigung (oder Verschleppung) verbundene und von diesem Tatbestand vorausgesetzte Gefährdung verwirklicht und in eine Verletzung übergeht.

  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Selbst wenn man die frühere DDR weiterhin wie Ausland behandeln würde und der Begriff des Deutschen im Sinne des § 7 Abs. 1 StGB auch den früheren Bürger der DDR miterfassen sollte (vgl. BGHSt 30, 1; 32, 293), scheitert die Anwendung des § 7 Abs. 1 StGB jedenfalls daran, daß die Wahlfälschung in der DDR nicht als eine gegen einen Deutschen begangene Tat anzusehen ist.

    Der in Art. 315 Abs. 1 EGStGB enthaltene Gesetzesbefehl, auf unter Geltung des StGB-DDR begangene Taten § 2 StGB anzuwenden, soll sicherstellen, daß die Anwendbarkeit des mit dem Inkrafttreten des StGB in dem Gebiet der früheren DDR ohnehin anwendbaren § 2 StGB nicht daran scheitert, daß sich vor der Wiedervereinigung das StGB-DDR und das StGB auf verschiedene räumliche Geltungsbereiche bezogen haben (zum eingeschränkten Geltungsbereich des StGB: BGHSt 30, 1, 4 f).

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Im Gegensatz zu den "typischen" Begleitdelikten einer Spionagetätigkeit wie zum Beispiel Bestechung und Urkundenfälschung, die zur Durchführung der Spionagetätigkeit begangen werden, kommt einer Entführung aus West- nach Ostberlin schon deshalb eine damit nicht vergleichbare, sondern darüber hinausreichende strafrechtliche Unrechtsbedeutung bei, weil es sich dabei um eine Gewalt- und Willkürmaßnahme handelt, für die kennzeichnend ist, daß mit dem Opfer nach den Zwecken und Vorstellungen des fremden Regimes verfahren wird, ohne daß sich dieses an die Grundsätze der Gerechtigkeit und Menschlichkeit hält (vgl. BGHSt 30, 1, 2; 1, 391 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 47. Aufl. § 234 a Rdn. 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91

    Zulässigkeit von Strafverfahren gegen frühere hauptamtliche Mitarbeiter der

    Für die Anwendung dieser Vorschrift war der Beschuldigte als Ausländer anzusehen (vgl. BGHSt 30, 1 ff [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 32, 293 ff, 298 [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S]; Tröndle in LK 10. Aufl. Rdnr. 45 ff vor § 3; Eser in Schönke/Schröder, 23. Aufl. Rdnr. 61 ff vor § 3 StGB; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. Rdnr. 11 zu § 3 StGB).
  • OLG Braunschweig, 22.11.1991 - Ws 13/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch

    Dieser konnte sich zwar nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik manifestieren, aber er war real und hatte nicht nur den Charakter eines politischen Bekenntnisses, wie sich u.a. in der Einrichtung der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter gezeigt hat und wie sich auch daraus ergibt, daß verschiedene höchstrichterliche Urteile in bezug auf in der DDR begangenes Unrecht (hauptsächlich gemäß § 241 a StGB ) ergangen sind (s. BGHSt 20, 5 ff; 30, 1 ff [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S] ; 32, 293 ff [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S]).

    Die Rechtsprechung hat dies unmittelbar aus dem Wesen und der Natur der Norm abgeleitet, die insbesondere in der Alternative des "Abhaltens von der Rückkehr" praktisch nur außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik erfüllt werden konnte (vgl. BGHSt 30, 1, 2 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S] ; KG NJW 1956, 1570).

    Nach Abschluß des Grundlagenvertrages vom 21.12.1972 zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurde die Anwendung des interlokalen Strafrechts im Verhältnis zur DDR durch die analoge Anwendung des internationalen Strafrechts ersetzt (vgl. BGHSt 30, 1, 5) [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S] .

  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 911/02

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde über den

    Anlass waren Verschleppungen in den kommunistischen Machtbereich und Fälle von politischer Verdächtigung, die zu rechtsstaatswidriger Verfolgung in diesem Bereich geführt hatten (vgl. BGHSt 30, 1 ; Gribbohm, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., Stand: 1. März 1999, vor § 234a; Wagner, MDR 1967, S. 629).

    Für diesen Fall hat der Gesetzgeber in § 5 Nr. 6 StGB in Konkretisierung des völkerrechtlichen Schutzprinzips eine spezielle Regelung getroffen, welche im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und der DDR jedenfalls entsprechend anzuwenden war (vgl. BGHSt 30, 1, ; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., 2001, Vorbemerkung zu §§ 3-7, Rn. 67 f. m.w.N.).

  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91

    Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in Abkehr von Grundsätzen des interlokalen Strafrechts Regelungen des internationalen Strafrechts (§ 5 Nr. 6, § 7 Abs. 1 StGB) entsprechend (NJW 1978, 113) und später auch unmittelbar (BGHSt 30, 1; 32, 293) auf Vorgänge in der DDR angewandt.

    Er hat in diesem Zusammenhang ausgesprochen, daß der Begriff des Inlandes nach § 3 StGB bei funktionsgerechter Auslegung nicht das Gebiet der DDR einschließe, weil die Bundesrepublik Deutschland dort keine Staatsgewalt ausübe (BGHSt 30, 1, 4).

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Am Beginn der Verfolgungsverjährung mit Tatbeendigung (§ 78a StGB) vermag es entgegen der Auffassung des Kammergerichts (NStZ 1992, 542), der das Landgericht folgt, nichts zu ändern, daß die Rechtsprechung die Regeln des internationalen Strafrechts auf in der DDR begangene Straftaten erst vom Abschluß des Grundlagenvertrages vom 21. Dezember 1972 an entsprechend angewandt hat (vgl. BGHSt 30, 1 ff.).
  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93

    Haftung wegen Anzeige einer geplanten Republikflucht aus der ehemaligen DDR

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

  • BGH, 29.05.1991 - StB 11/91
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91

    Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats

  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung der gegen eine DDR-Spionin verhängten

  • KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93

    Günther Kratsch

  • OLG Dresden, 13.07.1993 - 7 U 172/93

    Schadensersatz bei Verrat des Plans illegaler Ausreise aus der DDR

  • KreisG Kamenz, 26.08.1992 - C 5/91
  • OLG Hamburg, 19.09.1985 - 1 Ss 128/85
  • OLG Stuttgart, 07.02.1986 - 1 Ss 17/86
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