Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81 |
Rache am Onkel
§ 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege der richterliche Rechtsfortbildung ist § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB analog anwendbar, wenn ein Heimtückemord im Einzelfall aufgrund außergewöhnlicher Umstände weniger verwerflich ist (jedoch keine Verneinung des Mordes an sich: Vermeidung des Anwendungsbereichs des § 213 StGB)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB (1975) § 211,§ 49 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-freiburg.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung zwischen BVerfGE 45, 187 und BGH-GSSt 1/81 (Prof. Dr. Albin Eser)
- euv-frankfurt-o.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Von zeitiger lebenslanger und lebenslanger zeitiger Freiheitsstrafe (Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 30, 105
- NJW 1981, 1965
- MDR 1981, 771
- NStZ 1981, 344
- StV 1981, 519
Wird zitiert von ... (77)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Kompensation einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch …
Die Vollstreckungslösung erübrigt damit von vornherein Überlegungen, ob für besondere Ausnahmefälle ein Unterschreiten der gesetzlichen Mindeststrafe oder gar ein Absehen von der gesetzlich vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe (vgl. BGH StV 2002, 598; NJW 2006, 1529, 1535) in Betracht gezogen werden muss, sei es in der Form eines „Härteausgleichs“ (s. für den Fall der nicht - mehr - möglichen Gesamtstrafenbildung BGHSt 31, 102, 104 m. Anm. Loos NStZ 1983, 260; vgl. auch BGHSt 36, 270, 275 f.), sei es durch eine Strafrahmenverschiebung in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 oder 2 StGB (s. Krehl ZIS 2006, 168, 178 f.; StV 2006, 408, 412; Hoffmann-Holland ZIS 2006, 539 f.), wie dies der Bundesgerichtshof in Ausnahmefällen für zulässig erachtet hat, wenn die Verhängung der von § 211 StGB vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe aus anderen Gründen mit dem Übermaßverbot in Widerstreit gerät (vgl. BGHSt 30, 105). - BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02
Urteil im "Haustyrannen" -Mordfall aufgehoben
Für die Straffindung ist eine etwaige obligatorische Milderung nach § 35 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB der Milderung wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände beim Heimtückemord (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB analog, gemäß BGHSt 30, 105) vorgreiflich.Anstelle der danach an sich zu verhängenden lebenslangen Freiheitsstrafe hat die Strafkammer wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände, unter denen die Angeklagte die Tat begangen hat, nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen ( BGHSt 30, 105) die ausgesprochene Strafe dem entsprechend § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB gemilderten Strafrahmen entnommen.
Denn die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, ist konkret nur dann gegeben, wenn andere gesetzliche Milderungsgründe nicht eingreifen ( BGHSt 30, 105, 118); auf jene "außerordentliche" Strafmilderung darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 1984, 20).
Nach den Grundsätzen des Großen Senats für Strafsachen ( BGHSt 30, 105, 121) müssen die außergewöhnlichen Umstände eine Strafmilderung gebieten.
- BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am …
Außergewöhnliche Umstände i.S.v. BGH, 19. Mai 1981, GSSt 1/81, BGHSt 30, 105 wegen langen Zeitablaufs?.Allerdings ist der Beschwerdeführerin zuzugeben, daß nach seitheriger Rechtsprechung bei der Prüfung der Frage, ob außergewöhnliche Umstände zu einer Strafrahmenverschiebung im Sinne von BGHSt 30, 105 Anlaß geben, ausschließlich auf tatbezogene Umstände abgestellt wurde.
Selbst wenn die Erwägungen des Landgerichts zur Anwendung der Grundsätze von BGHSt 30, 105 Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten aufwiesen, könnte dies angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falles nicht dazu führen, daß der Senat selbst auf die absolute Strafe des § 211 StGB oder bei Anwendung des DDR-Rechts auf die niedrigste dort für Mord vorgesehene Strafe (vgl. BGHSt 39, 353, 370 f.) erkennt.
Er hielte es in einem solchen Fall für erforderlich, dem Tatrichter erneut Gelegenheit zur Prüfung zu geben, ob das Recht der Bundesrepublik als das mildeste Recht (§ 2 Abs. 3 StGB) deshalb anzuwenden ist, weil außergewöhnliche Umstände im Sinne der Entscheidung BGHSt 30, 105 zu einer Strafrahmenverschiebung führen könnten.
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot (rechtsstaatswidrige …
Beim Heimtückemord trägt die Rechtsprechung dem Übermaßverbot durch Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB weiterhin für solche Ausnahmefälle Rechnung, in denen wegen extremer, außergewöhnlicher Umstände das Tatunrecht oder die Schuld des Täters derart abgeschwächt sind, dass die lebenslange Freiheitsstrafe unter keinem Gesichtspunkt mehr verfassungsrechtliche Legitimation finden könnte ( BGHSt 30, 105). - BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
Indirekte Sterbehilfe
In den Fällen des Mordes wegen Tötung aus Habgier kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht wegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 durch eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB ersetzt werden.Die Staatsanwaltschaft beanstandet zu Recht, daß das Landgericht beim Angeklagten Dr. Dieter M. zwar Mord aus Habgier angenommen, gleichwohl aber von der Verhängung der nach § 211 Abs. 1 StGB vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen hat, weil es diese im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe ( BVerfGE 45, 187) und dem daraufhin ergangenen Beschluß des Großen Senats ( BGHSt 30, 105) für unverhältnismäßig gehalten hat.
In den Fällen des Mordes wegen Tötung aus Habgier kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht wegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 durch eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB ersetzt werden.
Im übrigen würde das von der Strafkammer festgestellte strafbare Verhalten des Angeklagten ohnehin nicht die Annahme außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 rechtfertigen.
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Er hat sich auch nicht bereitgefunden, den Mordtatbestand durch das Erfordernis einer "besonderen Verwerflichkeit der Tat" einzuschränken (BGHSt 30, 105, 115).Unentschieden bleiben kann schließlich auch, ob Fälle denkbar sind, bei denen das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände dazu drängt, trotz Bejahung des Mordtatbestands die Strafe - entsprechend der für den Heimtückemord gefundenen Lösung - durch entsprechende Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu mildern (sogenannte "Rechtsfolgenlösung", BGHSt 30, 105;… vgl. die Andeutungen von Horn in SK-StGB 3. Aufl. § 211 Rdn. 66).
- BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
bb) Mit Beschluß vom 19. Mai 1981 hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 30, 105) mit Hilfe des Kriteriums der "außergewöhnlichen Umstände, auf Grund welcher die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheint", eine Ergänzung der Rechtsfolgenseite des Mordparagraphen vorgenommen.Hingegen hat der Bundesgerichtshof bei einem Habgiermord ( BGHSt 42, 301: ein Arzt hatte eine vermögende Rentnerin getötet) eine Strafrahmenverschiebung abgelehnt: "In den Fällen des Mordes wegen Tötung aus Habgier kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht wegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 durch eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB ersetzt werden.
- BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94
StGB § 211; StPO § 261
Ein solcher wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bejahung der Heimtücke nicht gefordert (BGHSt 28, 210, 211/212; 30, 105, 115 f. [GS]).Ausreichend ist vielmehr, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewußt zu seiner Tat ausnutzt (BGHSt 30, 105, 119;… BGHR StGB § 211 II Heimtücke 17).
Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105 ) ist die Strafe jedoch gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu mildern bei einer durch eine notstandsnahe, ausweglos erscheinende Situation motivierten, in großer Verzweiflung begangenen Tat oder einer solchen, die in einem vom Opfer verursachten Konflikt ihren Grund hat, so daß ein durch "außergewöhnliche Umstände" bedingter Ausnahmefall in Betracht zu ziehen ist (BGHSt 30, 105, 119).
Das war nicht der Fall; aber gerade dann, wenn eine solche - wenn auch anders lösbare - Situation vorlag, können außergewöhnliche Umstände im Sinne der Rechtsprechung zu bejahen sein (BGHSt 30, 105, 119).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
(Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der …
Folgerichtig ist in der Vergangenheit bei § 211 StGB von einer Verurteilung zu lebenslanger Haft nur dann abgesehen worden, wenn die konkrete Tatschuld bei Subsumtion unter den Tatbestand dem durch die Mordmerkmale vorgegebenen Unrechtsgehalt ausnahmsweise nicht entsprach und die Verhängung der absoluten Strafe deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre (vgl. BGHSt 30, 105 ff. für das Mordmerkmal der "Heimtücke";… BGH, NStZ 2005, S. 154, 155;… BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 3). - BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; …
Der Senat hat auch erwogen, ob es rechtlich zulässig ist, im Wege richterlicher Rechtsfortbildung - ungeachtet der grundsätzlichen Analogiefeindlichkeit des § 49 StGB - die Vorschrift zur Lösung eines extremen Sonderfalls doch ausnahmsweise analog heranzuziehen, wie es der Bundesgerichtshof mit seiner sogenannten Rechtsfolgenlösung zur lebenslangen Freiheitsstrafe insbesondere beim Heimtückemord in der Entscheidung BGHSt 30, 105 ff. getan hat.Es braucht hier weder entschieden zu werden, wie weit die Kritik an jener Entscheidung, die ihr eine Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung vorwirft, berechtigt ist, noch bedarf es der Klärung, ob die hier in Rede stehende Konstellation derjenigen vergleichbar ist, die der Entscheidung BGHSt 30, 105 ff. zugrunde gelegen hat und dadurch geprägt war, dass im Hinblick auf extreme, außergewöhnliche Tatumstände die Verhängung der nach § 211 StGB allein zulässigen lebenslangen Freiheitsstrafe das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verletzt hätte und das Abgehen von der absoluten Strafe nur auf dem Weg über die Anwendung von § 49 StGB ermöglicht werden konnte.
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07
Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat; …
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz …
- BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10
Mordmerkmal der Heimtücke (besondere Tücke; Gesinnung; verwerflicher …
- BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05
Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; …
- BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …
- BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch
- BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04
Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche …
- BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
StGB § 211 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1
- BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen
- BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04
Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände, …
- BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über …
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
StGB § 211; StPO § 265 Abs. 1
- BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07
Mord und "eigenmächtige Sterbehilfe" (niedrige Beweggründe; Heimtücke bei …
- BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90
Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei …
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut, …
- BGH, 05.07.2000 - 5 StR 629/99
Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der …
- BGH, 14.01.2003 - 5 StR 478/02
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit).
- BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83
StGB § 211
- BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung …
- BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch …
- BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84
StGB § 211
- BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
StGB § 211 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
StGB (1975) § 211 Abs. 2
- BGH, 26.09.2001 - 1 StR 321/01
Mord aus niedrigen Beweggründen (Fehlende moralische Rechtfertigung und …
- BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03
Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der …
- BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, …
- BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00
Totschlag; Mord; Heimtücke (subjektive Erfordernisse im Fall einer …
- OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03
Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der …
- BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
StGB § 211 Abs. 2
- BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
StGB §§ 20, 21
- LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
- BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben
- BGH, 02.08.1983 - 1 StR 453/83
StGB § 211, § 49 Abs. 1 Nr. 1
- BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
StPO § 143; StGB § 211
- BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe
- BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
StGB § 211
- BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
- BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85
- BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
- BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2
- BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84
- BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
StGB (1975) § 250 Abs. 1 Nr. 2
- BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99
Mord; Heimtücke; Verwerfung der Revision als unbegründet
- BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 1473/00
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
StGB § 212 Abs. 2, § 46
- BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94
BtMG § 29, § 30; StGB § 13, § 212
- BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84
StGB § 211
- BGH, 25.11.2003 - 3 StR 318/03
Mord (fehlerhafte Anwendung der ausnahmsweisen Rechtsfolgenlösung).
- BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83
StGB § 211, § 49 Abs. 1
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 752/06
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 761/06
- BGH, 30.06.1982 - 2 StR 260/82
StPO § 26
- BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86
- LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08
Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip; …
- BGH, 20.08.1981 - 4 StR 406/81
- BGH, 08.06.1993 - 1 StR 289/93
- BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
- BGH, 07.02.1990 - 3 StR 489/89
- OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96
Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen
- BGH, 08.07.1982 - 4 StR 370/82
- BGH, 23.02.1988 - 1 StR 697/87
- LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07
Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in …
- BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
- BGH, 07.07.1981 - 1 StR 206/81
- BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81
- OLG Hamm, 18.12.2001 - 1 Ws (L) 12/01
besondere Schwere der Schuld, nachträgliche Feststellung, …
Sie betreiben juristische Internetseiten?