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   BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80   

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BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80 (https://dejure.org/1981,561)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1981 - 4 StR 298/80 (https://dejure.org/1981,561)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1981 - 4 StR 298/80 (https://dejure.org/1981,561)
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Zwangsweise Entfernung vom Unfallort

§ 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB, 'Feststellungsduldungspflicht', § 34 StVO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis - Vorliegen der Voraussetzungen für ein hinreichendes Handeln zur Beachtung einer Feststellungsduldungspflicht - Berechtigtes Entfernen vom Unfallort

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Unfallflucht bei einem Festgenommenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 142 ,; StVO § 34 Abs. 1 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 160
  • NJW 1981, 2366
  • MDR 1981, 946
  • NStZ 1981, 435 (Ls.)
  • NStZ 1981, 470
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.10.1978 - 4 StR 348/78

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Voraussetzung für die Vorlage einer Sache

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG soll nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (BGH NJW 1963, 2085; BGH VRS 55, 420; Sax in KMR 6. Aufl., § 121 GVG Anm. 2).

    Es wird insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich des § 147 StGB in der Regel davon ausgegangen werden müssen, daß sich auch die Rechtsausführungen der Obergerichte nur auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Einzelfall beziehen, mögen sie auch so formuliert sein, daß sie als grundsätzliche Aussage aufgefaßt werden könnten (vgl. auch BGH VRS 55, 420, 421).

  • BGH, 06.04.1955 - 5 StR 471/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Pflicht zur Vorlegung deshalb unter anderem nur dann, wenn die Rechtsauffassung, von der abgewichen werden soll, die tragende Grundlage der früheren Entscheidung gewesen ist (BGHSt 7, 314; 17, 157, 158).
  • BayObLG, 30.09.1971 - RReg. 4 St 50/71

    Ersatzzustellung eines Einberufungsbescheids

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Das gilt auch in bezug auf den Leitsatz, der der Entscheidung vorangestellt worden ist (vgl. auch BayObLG NJW 1972, 302).
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Rechtlich unverbindliche Hinweise, Wendungen, die verallgemeinernd über den zu entscheidenden Fall hinausgehen, zwingen selbst dann nicht zur Vorlegung, wenn sie in dem Teil der Gründe stehen, auf dem die Entscheidung beruht (BGHSt 18, 324; 27, 212, 213 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 28, 165, 166) [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78].
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Rechtlich unverbindliche Hinweise, Wendungen, die verallgemeinernd über den zu entscheidenden Fall hinausgehen, zwingen selbst dann nicht zur Vorlegung, wenn sie in dem Teil der Gründe stehen, auf dem die Entscheidung beruht (BGHSt 18, 324; 27, 212, 213 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 28, 165, 166) [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78].
  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Pflicht zur Vorlegung deshalb unter anderem nur dann, wenn die Rechtsauffassung, von der abgewichen werden soll, die tragende Grundlage der früheren Entscheidung gewesen ist (BGHSt 7, 314; 17, 157, 158).
  • BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77

    Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist deshalb nicht gehindert, in dem von ihm beabsichtigten Sinne zu entscheiden und dieser Entscheidung damit eine Rechtsauffassung zugrunde zu legen, die der Senat bereits in seinem Beschluß vom 30. August 1979 (BGHSt 28, 129 ff.) gebilligt hat.
  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 50/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Rechtlich unverbindliche Hinweise, Wendungen, die verallgemeinernd über den zu entscheidenden Fall hinausgehen, zwingen selbst dann nicht zur Vorlegung, wenn sie in dem Teil der Gründe stehen, auf dem die Entscheidung beruht (BGHSt 18, 324; 27, 212, 213 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 28, 165, 166) [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78].
  • BGH, 28.08.1963 - 4 StR 319/63
    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG soll nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (BGH NJW 1963, 2085; BGH VRS 55, 420; Sax in KMR 6. Aufl., § 121 GVG Anm. 2).
  • OLG Stuttgart, 14.04.1980 - 2 Ss 69/80

    Sichentfernen vom Unfallort; Unfallstelle; Zusammenhang mit Unfall; Metermäßige

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
    Voraussetzung dafür wäre gewesen, daß er sich vom Unfallort entfernt hätte, bevor die polizeilichen Ermittlungen, die schließlich zu seiner Festnahme an Ort und Stelle geführt haben, eingesetzt hatten; die bloße Verweigerung der oder die Täuschung über die in § 34 Abs. 1 Nr. 5 StVO geforderten Angaben für sich allein reicht dazu nicht aus (vgl. u.a. Bürgel MDR 1976, 353; Cramer in Schönke/Schröder a.a.O. Rdn. 16; Hentschel JR 1981, 209, 211; Drees/Kuckuk/Werny, Straßenverkehrsrecht, 4. Aufl. § 142 StGB Rdn. 13, 26; B. Meyer JZ 1975, 722).
  • OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ss 942/78

    Zur Frage des Sichentfernens von der Unfallstelle

  • BayObLG, 25.04.1980 - RReg. 1 St 553/79
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Sie besteht aber nur, wenn die Rechtsauffassung, von der abgewichen werden soll, tragende Grundlage der früheren Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts war (vgl. BGHSt 30, 160; KK/StPO-Hannich 7. Aufl. § 121 GVG Rn. 38 mwN).
  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Jedenfalls darf die Formulierung - wie jeder andere Satz in einem Revisionsurteil - als Antwort auf die im konkreten Prozeß zu beantwortende Frage (vgl. BGHSt 18, 324, 326; 30, 160, 163; 34, 71, 76) nicht aus dem Zusammenhang gerissen, zum Gegenstand selbständiger Auslegung gemacht und dahin überinterpretiert werden, daß die Verwerflichkeitsprüfung sich allein oder in erster Linie nach moralischen Kriterien zu richten habe.
  • LG Hagen, 03.07.2017 - 46 KLs 25/16

    Raser in Hagen verurteilt - Illegales Autorennen "nicht nachweisbar"

    Die von der Verteidigung des Angeklagten im Eröffnungsverfahren angeführte Entscheidung BGH, Beschluss vom 11.06.1981, Az.: 4 StR 298/80, steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • BayObLG, 01.10.1992 - 1St RR 161/92

    Entscheidung zu vielen Aspekten des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Umfang

    Im übrigen übersieht das Amtsgericht, dass der Angeklagte selbst dann, wenn er sich freiwillig entfernt gehabt hätte, zuvor nur seiner passiven Feststellungspflicht hätte genügen müssen (BGHSt 30, 160/163 f.).

    Das ist wohl dann, wenn die Möglichkeit, Feststellungen zu treffen, noch nicht bestanden hatte (z.B. in Fällen, in denen der Fahrzeugführer gegen den Willen des mitfahrenden unfallbeteiligten Kraftfahrzeughalters die Fahrt fortsetzt oder in denen der bewusstlose Unfallbeteiligte ins Krankenhaus, gefahren wird), zu bejahen (BayObLG 1981, 200; OLG Düsseldorf VRS 65, 365; dahingestellt geblieben in BGHSt 30, 160 und OLG Hamm NJW 1985, 445; a.M. OLG Köln VRS 57, 406).

    Hier ist dem Feststellungsinteresse des Geschädigten bereits in dem Rahmen genügt worden, in dem dem Angeklagten die schon erörterte passive Feststellungspflicht oblegen hatte (BGHSt 30, 160/163 f.; OLG Hamm NJW 1985, 445).

    Ob ein Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, § 49 Abs. 1 Nr. 29 StVO , § 24 StVO (vgl. BGHSt 30, 160/163) hier - angesichts des Umstands, dass die Unfallbeteiligung des Angeklagten ersichtlich war - überhaupt in Betracht gekommen wäre, kann dahinstehen.

  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

    Er bestimmt auch da, wo es dem Revisionsgericht nicht gelingt, sich in seiner Ausdrucksweise auf ihn zu beschränken, die Tragweite des Urteils für künftige Fälle (BGHSt 18, 324, 326; 28, 165, 166 [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78]; 30, 160, 163; Salger in KK GVG § 121 Rdn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Die mit ihr verbundene Beschränkung der oberlandesgerichtlichen Entscheidungsfreiheit darf deshalb nicht weiter gehen, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (BGHSt 30, 160, 162; BGH NJW 1963, 2085; VRS 25, 270; bei Holtz MDR 1979, 109; wistra 1994, 30, 31).
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 461/99

    Unzulässige Vorlage in einer Rehabilitierungssache; Anordnung der

    Das Oberlandesgericht würde jedoch mit der beabsichtigten Entscheidung nicht von einer Rechtsauffassung abweichen, die tragende Grundlage (vgl. BGHSt 7, 314, 315; 30, 160, 162/163; Hannich aaO Rdn. 38 m. w. N.) der Beschlüsse des Kammergerichts vom 30. September 1993 - 3 Ws 487/93 REHA - und vom 12. November 1993 - 3 Ws 544193 REHA - gewesen ist.
  • BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unerlaubt; Entfernen; Beifahrer; Unfallort;

    Dieser hat jedoch mit Beschl. v. 11.6.1981 (NJW 1981, 2366) die Sache an das BayObLG zurückgegeben, weil das Urteil des OLG Hamm nicht auf der vom Senat nicht geteilten Rechtsansicht beruhe.
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