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   BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81   

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BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81 (https://dejure.org/1981,387)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1981 - 1 StR 53/81 (https://dejure.org/1981,387)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1981 - 1 StR 53/81 (https://dejure.org/1981,387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an Hand eines Lichtbildes - Pflicht zur Veranlassung eines ersten Identifizierungsversuchs durch den örtlich zuständigen Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1975) § 73 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 172
  • BGHSt 30, 173
  • NJW 1981, 2133
  • MDR 1981, 952
  • NStZ 1981, 394
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
    Die Frage, ob ein Lichtbild die Feststellung zulasse, wer der Fahrer des abgebildeten Fahrzeugs ist, habe allein der Tatrichter in eigener Verantwortung zu beurteilen (BGHSt 29, 18).

    Es ist allein die dem Tatrichter übertragene Aufgabe, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob und wie er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt, insbesondere von der Täterschaft des Betroffenen, überzeugen kann oder nicht (BGHSt 29, 18, 20).

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
    Im Rahmen dieser umfassenden Sachverhaltsaufklärung sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu beachten, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben und deshalb Verfassungsrang haben (BVerfGE 23, 127, 133) [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67].
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
    Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70].
  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

    Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
    Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70].
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
    Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70].
  • OLG Stuttgart, 12.03.1980 - 3 Ss 932/79
    Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch den Beschluß des OLG Stuttgart vom 12. März 1980 - 3 Ss 932/79 (DAR 1980, 249) gehindert, in dem in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten worden ist, daß ein Lichtbildvergleich durch den ersuchten Richter nicht ohne Erfolg gewesen wäre und vom erkennenden Richter zunächst hätte versucht werden müssen, bevor dieser das persönliche Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung vor dem vom Wohnort weit entfernten Gericht anordnete.
  • BayObLG, 06.06.1973 - RReg. 5 St 563/73
    Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
    Zu Recht ist es daher in der Rechtsprechung der mit Bußgeldsachen befaßten Oberlandesgerichte anerkannt, daß bei weiter Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort, wenn das Erscheinen des Betroffenen mit im Verhältnis zur Bedeutung der Sache unangemessenen Mühen und Auslagen verbunden ist, das Gericht zunächst versuchen muß, die gebotene Sachaufklärung auf einem anderen, den Betroffenen weniger belastenden Weg, z.B. durch kommissarische Vernehmung des Betroffenen (§ 73 Abs. 3 OWiG) zu erreichen, soweit ein solcher Versuch nicht von vornherein aussichtslos erscheint (BayObLGSt 1973, 112; OLG Frankfurt DAR 1971, 219; OLG Hamm JMBl. NRW 1978, 64; OLG Stuttgart, Die Justiz 1980, 289).
  • KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14

    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens setzt zunächst voraus, dass die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung erwarten lässt (vgl. BGHSt 30, 172, 175 (zu § 73 Abs. 2 OWiG); Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 236 Rn.3); sie steht im Ermessen des Richters, wobei die berechtigten Interessen des Angeklagten und das Interesse an möglichst vollständiger Sachaufklärung gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH a.a.O.) und auch die Bedeutung der Sache ins Gewicht fällt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 180; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 4).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01

    Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit

    Die Identifizierung eines Täters anhand von Fotos einer Überwachungskamera ist Sache des Tatrichters, der dazu grundsätzlich nicht der Mithilfe eines Sachverständigen bedarf (BayObLG DAR 1999, 559 = NZV 2000, 48; vgl. a. BGHSt 30, 172 [177] = NJW 1981, 2133).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Das ist der Fall, wenn von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung ein Beitrag zur Aufklärung zu erwarten ist (vgl. BGHSt 30, 172, 175; OLG Köln NStZ 1988, 31; OLG Hamburg DAR 1989, 274; OLG Saarbrücken NStZ 1989, 480; Göhler, OWiG 9. Aufl. § 73 Rdn. 19, 23).

    Das versteht sich von selbst in Fällen, in denen seine Identifizierung in der Hauptverhandlung - z.B. anhand von Lichtbildern oder durch Zeugenaussagen - erforderlich ist (BGHSt 30, 172, 175).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens trotz des grundsätzlich bestehenden tatrichterlichen Ermessens wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dann aufzuheben ist, wenn sie unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Betroffenen - z.B. wenn eine Reise zum Gerichtsort für ihn mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen - nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BGHSt 30, 172, 176; BayObLG JR 1983, 522; OLG Düsseldorf VRS 50, 131, 132; Göhler NStZ 1986, 368, 369).

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag setzt eine sachgerechte, d.h. am Aufklärungsziel ausgerichtete, umfassende Würdigung aller im Einzelfall für und gegen die Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum Erscheinen sprechenden Umstände voraus, wobei einerseits die berechtigten Belange des Betroffenen und andererseits das Interesse an möglichst vollständiger Sachverhaltsaufklärung gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGHSt 30, 172).

    Unverzichtbar ist die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung, wenn die Möglichkeit des Übergangs in das Strafverfahren nach § 81 OWiG besteht oder wenn nur dadurch die gebotene Sachaufklärung - z.B. die Identifizierung anhand eines Lichtbildes - möglich ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf NZV 2007, 251; BGHSt 30, 172; BayObLG NZV 1998, 518; KK-Senge, a.a.O., § 73 Rn. 31 m.w.N.) oder wenn eine Gegenüberstellung mit Zeugen in der Hauptverhandlung zum Zwecke der Identifizierung oder zum Zweck der Prüfung der Glaubwürdigkeit einander widersprechender Sachverhaltsschilderungen nötig ist.

  • BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen

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  • OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig - mit der Folge, daß der Einspruch auch nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden darf -, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Hamm VRS 54, 448; OLG Stuttgart VRS 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung vom 10.5.1983 - 1 Ss 271/83 = Strafverteidiger 1984, 18; Senatsentscheidung vom 20.6.1984 - 1 Ss 79/84).
  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung geklärt werden (vgl. BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; SenE NStZ 88, 31 = VRS 74, 124).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

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  • BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das

    Im übrigen wäre diese Rüge auch unbegründet (vgl. BGHSt 30, 172/176; BayObLGSt 1996, 157).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.2004 - 1 Ss 45/04

    Ablehnung eines Antrags des Betroffenen auf Entbindung von der Pflicht zum

    Zur Aufklärung kann ein Betroffener nicht nur durch seine Einlassung zur Sache, sondern bereits durch seine Anwesenheit beitragen, so zum Beispiel in Fällen, in denen seine Identifizierung durch Zeugen oder Lichtbild oder eine Gegenüberstellung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 30, 172, 175; 38, 251, 255; Schneider, NZV 1999, 14, 16: Senatsbeschluss vom 12. Oktober 1999 _ 1 Ss 195/99).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99

    Identifizierung durch Frontfoto

  • OLG Oldenburg, 29.07.1996 - Ss 268/96

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer kommissarischen

  • BayObLG, 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96
  • BayObLG, 23.06.1998 - 2 ObOWi 295/98

    Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OLG Düsseldorf, 24.02.1995 - 1 Ws 149/95
  • OLG Dresden, 21.02.1995 - 2 Ss OWi 236/94

    Entschuldigung

  • OLG Rostock, 24.06.2003 - 2 Ss OWi 308/02

    Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung;

  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

  • BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97

    Keine Anordnung persönlichen Erscheinens bei langer Anreise ohne Ausschöpfung

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss OWi 377/97
  • BayObLG, 30.01.1992 - 2 ObOWi 452/91

    Persönliches Erscheinen; Anordnung; Gericht; Entfernung; Beweisaufnahme; Fragen;

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