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   BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81   

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https://dejure.org/1981,352
BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81 (https://dejure.org/1981,352)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1981 - 2 ARs 293/81 (https://dejure.org/1981,352)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1981 - 2 ARs 293/81 (https://dejure.org/1981,352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 223
  • NJW 1982, 248
  • MDR 1982, 160
  • NStZ 1982, 133 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld wurde, als der Verurteilte zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe in die zu ihrem Bezirk gehörende Justizvollzugsanstalt aufgenommen wurde, nicht nur für diese Sache, sondern gemäß § 462 a Abs. 4 Satz 3 StPO auch für die weiteren Entscheidungen in der Sache zuständig, in der die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt und dann die weitere Bewährungsaufsicht geführt hatte (BGHSt 28, 82, 83; 26, 278, 279) [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75].

    Denn ihre Zuständigkeit wurde schon mit der Aufnahme des Verurteilten in einer Anstalt ihres Bezirks für die nachfolgenden Entscheidungen begründet (vgl. BGHSt 26, 278, 279 [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75]: " ... bewirkt ein solcher Anstaltswechsel in der Regel den Übergang der Zuständigkeit ...").

  • BGH, 20.07.1978 - 2 ARs 180/78

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Fällen des § 462 a Abs. 4 S. 3

    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld wurde, als der Verurteilte zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe in die zu ihrem Bezirk gehörende Justizvollzugsanstalt aufgenommen wurde, nicht nur für diese Sache, sondern gemäß § 462 a Abs. 4 Satz 3 StPO auch für die weiteren Entscheidungen in der Sache zuständig, in der die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt und dann die weitere Bewährungsaufsicht geführt hatte (BGHSt 28, 82, 83; 26, 278, 279) [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75].
  • BGH, 03.08.1979 - 2 ARs 213/79

    Zuständigkeit für eine Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81
    Das hat der erkennende Senat in einem ähnlich liegenden Fall bereits entschieden (Beschluß vom 3. August 1979 - 2 ARs 213/79 -).
  • BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06

    Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bonn für die Bewährungsüberwachung als erstinstanzliches Gericht endete mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Braunschweig zwecks Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe am 21. März 2005 (vgl. BGHSt 30, 223).

    Der Übergang der Zuständigkeit auf die Strafvollstreckungskammer hängt nicht davon ab, ob zum Zeitpunkt der Inhaftierung eine Entscheidung ansteht (BGHSt 30, 223, 224), und sie endet auch nicht mit der Entlassung des Verurteilten aus der Justizvollzugsanstalt.

  • BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 121/07

    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht (Strafrestaussetzung);

    Die hierdurch begründete Zuständigkeit erstreckt sich gemäß dem in § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO verankerten Konzentrationsgrundsatz auch auf alle Nachtragsentscheidungen aus weiteren Verurteilungen und besteht bei Unterbrechungen der Vollstreckung fort (§ 462a Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 30, 223, 224).

    ... Die Tatsache, dass die Strafvollstreckungskammer Wuppertal während der Dauer der in ihrem Zuständigkeitsbereich erfolgten Inhaftierung nicht mit Sachentscheidungen befasst war, spielt demgegenüber für die Frage ihrer fortdauernden Zuständigkeit (vgl. BGHSt 30, 223, 224) genauso wenig eine Rolle, wie die Wohnsitznahme des Verurteilten in einem dritten Landgerichtsbezirk nach der Entlassung aus der JVA Remscheid (§ 462a Absatz 1 Satz 2 StPO).".

  • BGH, 14.11.2007 - 2 ARs 446/07

    Zuständigkeitsbestimmung; Strafvollstreckung (nachträgliche Entscheidungen)

    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für alle einen inhaftierten Verurteilten betreffenden nachträglichen Entscheidungen tritt dabei unabhängig davon ein, ob während der Zeit der Inhaftierung eine Entscheidung in der Sache zu treffen ist (BGHSt 30, 223, 224).
  • BGH, 21.07.2006 - 2 AR 89/06
    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bonn für die Bewährungsüberwachung als erstinstanzliches Gericht endete mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Braunschweig zwecks Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe am 21. März 2005 (vgl. BGHSt 30, 223).

    Der Übergang der Zuständigkeit auf die Strafvollstreckungskammer hängt nicht davon ab, ob zum Zeitpunkt der Inhaftierung eine Entscheidung ansteht (BGHSt 30, 223, 224), und sie endet auch nicht mit der Entlassung des Verurteilten aus der Justizvollzugsanstalt.

  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16

    Zuständigkeitsbestimmung; nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur

    Mit der Aufnahme der Verurteilten zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (dazu Senat, Beschluss vom 9. Oktober 1981 - 2 ARs 293/81, BGHSt 30, 223, 224) in die Justizvollzugsanstalt Hamburg-Billwerder ist das Landgericht Hamburg für die Bewährungsüberwachung und für etwa erforderlich werdende Entscheidungen im Bewährungsverfahren zuständig geworden, §§ 453b, 453 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BGH, 28.03.2007 - 2 AR 57/07
    Die hierdurch begründete Zuständigkeit erstreckt sich gemäß dem in § 462 a Abs. 4 Satz 3 StPO verankerten Konzentrationsgrundsatz auch auf alle Nachtragsentscheidungen aus weiteren Verurteilungen und besteht bei Unterbrechungen der Vollstreckung fort (§ 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 30, 223, 224).

    ... Die Tatsache, dass die Strafvollstreckungskammer Wuppertal während der Dauer der in ihrem Zuständigkeitsbereich erfolgten Inhaftierung nicht mit Sachentscheidungen befasst war, spielt demgegenüber für die Frage ihrer fortdauernden Zuständigkeit (vgl. BGHSt 30, 223, 224) genauso wenig eine Rolle, wie die Wohnsitznahme des Verurteilten in einem dritten Landgerichtsbezirk nach der Entlassung aus der JVA Remscheid (§ 462 a Absatz 1 Satz 2 StPO).".

  • BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Aufnahme in eine

    Die Zuständigkeit wurde schon mit der Aufnahme des Verurteilten in einer Anstalt seines Bezirks für die nachfolgenden Entscheidungen begründet (BGHSt 26, 278, 279; 30, 223, 224).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 ARs 308/06

    Zuständigkeitsbestimmung; Zuständigkeitskonzentration

    Die Zuständigkeit wurde schon mit der Aufnahme des Verurteilten in einer Anstalt seines Bezirks für die nachfolgenden Entscheidungen begründet (BGHSt 26, 278, 279; 30, 223, 224).
  • BGH, 10.04.2002 - 2 ARs 88/02

    Strafrestaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeit über die nachträglichen

    Durch die Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Siegburg ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO auch für die weiteren Entscheidungen in der vorliegenden Vollstreckungssache zuständig geworden (BGHSt 30, 223, 224; Fischer in KK-StPO 4. Aufl. § 462a Rdn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2004 - 2 ARs 4/04

    Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur

    Schließlich entfiel die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel auch nicht durch die Verlegung in die Justizvollzugsanstalt R. zum Zwecke der Vollstreckung der Sicherungshaft, da in der Sache weiterhin nicht abschließend entschieden war und im übrigen Sicherungshaft keine die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer begründende Freiheitsstrafe im Sinne von § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO ist (vgl. BGHSt 30, 223).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 ARs 96/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung

  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer zur weiteren

  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 388/16

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer zur weiteren

  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

  • BGH, 21.06.2000 - 2 ARs 156/00

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

  • OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08

    Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit:; Befasstsein; Begriff

  • BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02

    Auswärtige große Strafkammer - Teilverbüßung - Zurückstellung - Strafaussetzung

  • OLG Hamm, 10.07.2007 - 3 Ws 417/07

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für nachträgliche Entscheidungen bei

  • BGH, 04.10.2006 - 2 AR 159/06
  • BGH, 14.10.2005 - 2 AR 195/05
  • BGH, 25.02.2004 - 2 AR 9/04

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Inhaftnahme eines

  • BGH, 14.11.2007 - 2 AR 210/07
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2009 - 1 Ws 139/09

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Bewährungssachen:

  • OLG Hamm, 06.11.2008 - 3 (s) Sbd I-12/08

    Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer Wohnsitzgericht Befasstsein

  • BGH, 21.06.2000 - 2 AR 92/00

    Zuständigkeit - Gericht - Strafvollstreckungskammer - Justizvollzugsanstalt -

  • BGH, 05.12.1997 - 2 ARs 460/97

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14

  • LG Koblenz, 13.04.2023 - 2 Qs 23/23

    Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, Zuständigkeit, Vollstreckung von

  • KG, 02.06.2022 - 4 ARs 5/22

    Sachliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die

  • BGH, 27.09.1996 - 2 ARs 360/96

    Bestimmung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer

  • BGH, 02.10.1992 - 2 ARs 429/92

    Gerichtszuständigkeit in einer Führungsaufsichtssache

  • LG Saarbrücken, 24.04.2018 - 8 Qs 9/18

    Strafvollstreckung: Fortdauernde Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für

  • LG Saarbrücken, 10.10.2017 - 8 Qs 110/17

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für nachträgliche Entscheidungen im

  • LG Saarbrücken, 27.09.2017 - 8 Qs 101/17

    Sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für einen

  • BGH, 09.09.1988 - 2 ARs 379/88

    Fragliche Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der

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