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   BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81   

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https://dejure.org/1981,140
BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,140)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1981 - 3 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,140)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1981 - 3 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit Cannabisharz und versuchtem Diebstahl - Einfuhr von Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der Gewahrsamserlangung eines Diebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 277
  • NJW 1982, 708
  • MDR 1982, 339
  • NStZ 1982, 163 (Ls.)
  • StV 1982, 169
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Es liegt auch vor, wenn es sich nur um eine gelegentliche oder einmalige Tätigkeit handelt, und auch dann, wenn es noch nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte oder gar zum Abschluß eines Vertrages und dessen Erfüllung gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240).

    Auf eine tatsächliche Förderung des erstrebten Umsatzes kommt es dabei nicht an (insoweit unklar BGHSt 29, 239).

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Durch die Aufhebung des Strafausspruchs wird die Einziehungsanordnung (§ 11 Abs. 6 BetMG in Verbindung mit § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StGB) nicht berührt [vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1979 - 3 StR 131/79 (S), insoweit in BGH 29, 26 nicht abgedruckt].
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    In Fällen dieser Art hat der Dieb Gewahrsam erlangt (BGHSt 16, 271), wenn er die transportable und leicht zu versteckende - Beute in einer Tasche oder in einem Körperversteck unterbringt.
  • BGH, 18.06.1974 - 1 StR 119/74

    Veräußerung von Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Handeltreiben - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Besitz ist hier ebensowenig wie beim Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 246 Rdn 9) im bürgerlich-rechtlichen Sinne zu verstehen; es genügt vielmehr ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74; BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. November 1981 - 1 StR 558/81 m.w.Nachweisen).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Besitz ist hier ebensowenig wie beim Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 246 Rdn 9) im bürgerlich-rechtlichen Sinne zu verstehen; es genügt vielmehr ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74; BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. November 1981 - 1 StR 558/81 m.w.Nachweisen).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Handeltreiben ist eine eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 28, 308).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Besitz ist hier ebensowenig wie beim Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 246 Rdn 9) im bürgerlich-rechtlichen Sinne zu verstehen; es genügt vielmehr ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74; BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. November 1981 - 1 StR 558/81 m.w.Nachweisen).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Handeltreiben ist eine eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 28, 308).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird, wie in den Fällen, in denen auf der Käuferseite zum Schein Polizeibeamte auftreten (zuletzt BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81, teilweise abgedruckt in Strafverteidiger 1981, 276).
  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81

    Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4

    Auszug aus BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
    Besitz ist hier ebensowenig wie beim Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 246 Rdn 9) im bürgerlich-rechtlichen Sinne zu verstehen; es genügt vielmehr ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74; BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. November 1981 - 1 StR 558/81 m.w.Nachweisen).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    Nach der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelgesetz ist entscheidendes Moment für den Besitz die sichere Verfügungsgewalt über die betreffende Sache (vgl. BGHSt 27, 380, 382: strafbar ist schon die im Innehaben der Verfügungsmacht liegende Aufrechterhaltung des illegalen Zustandes), das bewusste tatsächliche Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (vgl. BGHSt 30, 277, 279) und weniger die Dauer des Herrschaftsverhältnisses.

    Aus den so genannten Transportfällen (vgl. BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; 30, 277, 279), auf die sich auch das OLG Schleswig (a.a.O., 42) bezieht, ergibt sich, dass sich wegen unerlaubten Besitzes strafbar macht, wer für einen nicht unerheblichen Zeitraum die alleinige Herrschaftsgewalt über das Rauschgift hat.

    Dabei ist für die Begründung von Besitz bereits ausreichend, wenn der Täter das Rauschgift für einen kurzfristigen Transport über 100 Meter an sich nimmt (vgl. BGH in NStZ-RR 1998, 148) oder nur kurz in seiner Gewahrsamssphäre verbirgt (vgl. BGHSt 30, 277).

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

    Der Bundesgerichtshof hat auch illegal besessene Drogen in seiner bisherigen Rechtsprechung ohne nähere Begründung als taugliche Objekte für Eigentumsdelikte wie Diebstahl nach § 242 StGB oder Raub nach § 249 StGB angesehen (vgl. BGH NJW 1982, 708; 1982, 1337 f.).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, wie das in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG gelistete Marihuana, können nach ständiger Rechtsprechung fremde bewegliche Sachen und damit Tatobjekt eines Raubes oder Diebstahls sein (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2015 - 4 StR 538/14, StraFo 2015, 216 (schwerer Raub von Marihuana); Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 (Diebstahl von Haschisch); Urteil vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, NStZ-RR 2009, 22, 23 (Diebstahl von Marihuana); Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72 (Raub von Heroin); Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360 (Diebstahl von Haschisch); Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 278 (versuchter Diebstahl von Haschisch); Oglakcioglu, ZJS 2010, 340, 344 f.; Vitt, NStZ 1992, 221; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1084; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 242 Rn. 16; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 242 Rn. 5; a.A. Wolters in Festschrift Samson, 2010, S. 495, 500 ff.; Schmitz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 242 Rn. 14; Engel, NStZ 1991, 520; krit. in Bezug auf den Gewahrsamsbegriff Hillenkamp in Festschrift für Achenbach, 2011, S. 189, 205).
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