Rechtsprechung
BGH, 20.01.1982 - 2 StR 511/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen - Anforderungen an die Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1 u. 2
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 355
- NJW 1982, 1109
- MDR 1982, 420
- NStZ 1982, 245 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95
Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB
Es besteht Spezialität (vgl. auch BGHSt 30, 355, 358 f.). - BGH, 24.10.1990 - 3 StR 257/90
Mißbrauch der Abhängigkeit eines vom Jugendamt zugeteilten Pflegekindes - …
Die Anwendung der Vorschrift ist nicht auf Taten gegen Jugendliche zwischen sechzehn und achtzehn Jahren beschränkt (BGHSt 30, 355, 358).Mißbrauch der Abhängigkeit wird dagegen für den Fall angenommen, daß der Täter seine Macht und Überlegenheit durch Schaffung einer Drucksituation ausnutzt, indem er den Schutzbefohlenen zum Beispiel im Weigerungsfall beschimpft, ihn gegenüber anderen Kindern zurücksetzt, ihn mit übertriebenen Verboten und kleinlichen Kontrollen schikaniert und ihm das Leben erst bei willfährigem Verhalten wieder erträglich macht (BGHSt 30, 355, 356).
- BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses - …
Dies ist insofern unzutreffend und bedarf der Berichtigung, als § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB hinter der spezielleren und nicht auf Taten gegen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren beschränkten Strafvorschrift des § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB zurücktritt (vgl. BGHSt 30, 355, 358;… BGHR StGB § 174 I Mißbrauch 1). - LG Landshut, 14.12.2018 - 4 KLs 401 Js 585/13
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird verdrängt (BGHSt 30, 355). - BGH, 22.09.1987 - 1 StR 370/87
Handeln unter Missbrauch einer Abhängigkeit - Abwägungen bei der Strafzumessung - …
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird häufig strenger zu bestrafen sein als ein Zuwiderhandeln gegen § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB, zumal wenn eine Person unter sechzehn Jahren das Tatopfer ist (vgl. BGHSt 30, 355).