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   BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82   

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https://dejure.org/1982,700
BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82 (https://dejure.org/1982,700)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1982 - 2 StR 105/82 (https://dejure.org/1982,700)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1982 - 2 StR 105/82 (https://dejure.org/1982,700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftes Rechtsmittel bei Anfechtung eines ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärenden Beschlusses - Ablehnung des Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 15
  • NJW 1982, 1712
  • MDR 1982, 594
  • NStZ 1982, 341
  • StV 1982, 355
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 27.09.1882 - 3175/82

    Ist gegen einen Beschluss, durch welchen ein Ablehungsgesuch für unbegründet

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82
    Die Tätigkeit des "erkennenden" Gerichts erstreckt sich auf das ganze Hauptverfahren (RGSt 7, 175; 43, 179, 181; BGH NJW 1952, 234).

    Für ihn ist bereits wiederholt entschieden worden, daß der das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärende Beschluß nur mit dem Urteil angefochten werden kann, also mittels der Revision (RGSt 7, 175; 22, 135).

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S.

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82
    Die Tätigkeit des "erkennenden" Gerichts erstreckt sich auf das ganze Hauptverfahren (RGSt 7, 175; 43, 179, 181; BGH NJW 1952, 234).
  • RG, 28.09.1891 - 2121/90

    1. Welches Gericht hat über die außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte Ablehnung

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82
    Für ihn ist bereits wiederholt entschieden worden, daß der das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärende Beschluß nur mit dem Urteil angefochten werden kann, also mittels der Revision (RGSt 7, 175; 22, 135).
  • RG, 09.11.1909 - V 906/09

    1. Was ist im Sinne des § 347 St.P.O. unter Entscheidungen des erkennenden

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82
    Die Tätigkeit des "erkennenden" Gerichts erstreckt sich auf das ganze Hauptverfahren (RGSt 7, 175; 43, 179, 181; BGH NJW 1952, 234).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 169/14

    Ablehnung; erfolglos; sofortige Beschwerde; erkennender Richter; Zurückverweisung

    Unter diesen Voraussetzungen betrifft die Entscheidung einen erkennenden Richter auch dann, wenn über das Ablehnungsgesuch schon vor Beginn der Hauptverhandlung entschieden worden ist (zu vgl. BGHSt 31, 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 28 Rdnr. 7).
  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

    Er kann auch in dem Fall, daß ein erkennender Richter nach der Eröffnung des Hauptverfahrens, aber noch vor Beginn der Hauptverhandlung abgelehnt wird, mit der Verfahrensbeschwerde nach § 338 Nr. 3 StPO rügen, daß der abgelehnte Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat (vgl. BGHSt 31, 15).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter Hauptverhandlung (gegen BGHSt 31, 15; nicht tragend).

    a) Diese Rügen, die an Verfahrensvorgänge aus einer früheren ausgesetzten Hauptverhandlung anknüpfen, wären nach Maßgabe von BGHSt 31, 15 statthaft.

  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Maßgebend ist, ob ein vernünftiger Angeklagter bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zur Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (st. Rspr., z. B. BGHSt 1, 34; 21, 334, 341; 23, 265, 266; BGH NJW 1982, 1712; BayObLG OLGSt StPO § 24 Nr. 8, 10).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt die Verwerfung eines Ablehnungsantrags auch nach einer erfolgten Aussetzung in der späteren Hauptverhandlung fort (BGH, Beschluss vom 24. März 1982 - 2 StR 105/82, BGHSt 31, 15 f.; vgl. demgegenüber - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 500/05, NJW 2006, 854).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • OLG Celle, 26.05.1998 - 1 Ws 101/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen die Richterablehnung als unbegründet

    Die Eigenschaft als erkennender Richter beginnt mit dem Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (BGHSt 31, 15; BGH NJW 1952, 234; 1962, 260, 261) [BGH 28.11.1961 - 1 StR 432/61] .
  • BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden

    Der Begründetheit der auf § 338 Nr. 3 StPO gestützten Verfahrensbeschwerde steht nicht entgegen, daß das Ablehnungsgesuch nicht in der Hauptverhandlung vom 21.3.1994, die mit dem Urteil geendet hat, sondern in der früheren Hauptverhandlung vom 13.12.1993 gestellt worden ist (BGHSt 31, 15 ; BayObLG StV 1988, 97 ).
  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

  • OLG München, 31.03.2009 - 4St RR 14/09

    Strafverfahren: Revision gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen;

  • OLG Koblenz, 22.11.2001 - 1 Ws 1423/01

    Hauptverhandlung, Aussetzung, Unterbrechung, erkennender Richter, Erledigung,

  • OLG Koblenz, 22.11.2001 - 1 Ws 1424/01

    Hauptverhandlung, Aussetzung, Unterbrechung, erkennender Richter, Erledigung,

  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 247/06

    Begründete Richterablehnung wegen Versagung einer Terminsverlegung bei

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