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   BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82   

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https://dejure.org/1983,547
BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82 (https://dejure.org/1983,547)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1983 - 5 StR 877/82 (https://dejure.org/1983,547)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82 (https://dejure.org/1983,547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und Ausfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Zeitpunkt der Vollendung einer Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 252
  • NJW 1983, 1275
  • MDR 1983, 507
  • NStZ 1983, 371
  • StV 1983, 150
  • JR 1984, 80
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82
    Der 1. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben allerdings die Auffassung vertreten, daß die Einfuhr erst vollendet sei, wenn der Täter das Betäubungsmittel nicht nur über die Grenze befördert, sondern auch seine Gestellungspflicht nach §§ 6 Abs. 1 ZollG, 7 Abs. 1 Nr. 1 AZO verletzt hat (BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH NStZ 1982, 291 = StV 1982, 367 = b. Holtz MDR 1982, 625).
  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82
    Der 1. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben allerdings die Auffassung vertreten, daß die Einfuhr erst vollendet sei, wenn der Täter das Betäubungsmittel nicht nur über die Grenze befördert, sondern auch seine Gestellungspflicht nach §§ 6 Abs. 1 ZollG, 7 Abs. 1 Nr. 1 AZO verletzt hat (BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH NStZ 1982, 291 = StV 1982, 367 = b. Holtz MDR 1982, 625).
  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82
    Das Urteil des 2. Strafsenats vom 21. Januar 1983 - 2 StR 698/82 - (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) steht ebenfalls nicht entgegen.
  • BGH, 19.06.1973 - 5 StR 203/73

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Ankunft des Betäubungsmittels am

    Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82
    Von einem gleichen Einfuhrbegriff ist der Senat schon unter der Geltung des alten Betäubungsmittelrechts in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1973 - 5 StR 203/73 - ausgegangen; dort hat er das Einfliegen von Betäubungsmitteln in das Inland als vollendete Einfuhr angesehen, obwohl der Angeklagte die Gepäckstücke mit dem Rauschgift auf dem Flughafen nicht in Empfang nahm, sondern sie unter Zollverschluß zur vorübergehenden Aufbewahrung in den H. Freihafen schaffen ließ.
  • Drs-Bund, 09.01.1980 - BT-Drs 8/3551
    Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82
    Damit sollte klargestellt werden, daß auch die Verbringung von Betäubungsmitteln aus der Deutschen Demokratischen Republik unter den Begriff der Einfuhr fällt (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks. 8/3551 S. 27).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

    Vollendung tritt daher grundsätzlich in dem Moment ein, in dem das Betäubungsmittel diese Grenze passiert (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, aaO; BGH, Urteil vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82, BGHSt 31, 252, 254).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Für die unerlaubte Einfuhr von Waffen ist - wie auch für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGHSt 31, 252; 34, 180, 181; 38, 315, 317) - entscheidend das Verbringen über die deutsche Grenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG).
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Aus der erstgenannten Vorschrift ergibt sich, daß das Verbringen eines Betäubungsmittels in den Geltungsbereich des Gesetzes grundsätzlich den Tatbestand der Einfuhr erfüllt (vgl. auch BGH, Urteile vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - sowie vom 9. März 1983 - 3 StR 6/83).

    Dazu gehört der Transitbereich eines Flughafens ebenso wie etwa ein Zollfreigebiet oder ein sonstiger vor einer Zollstelle gelegener Teil des Hoheitsgebietes (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82).

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Der Gesetzgeber hat durch die Gleichstellungsformel in § 2 Abs. 2 BtMG, nach der einer "Einfuhr" von Betäubungsmitteln jedes "sonstige Verbringen" in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes gleichsteht, zum Ausdruck gebracht, daß der Fall der Einfuhr schon mit dem bloßen "Verbringen" in diesen Raum gegeben ist (BGHSt 31, 252 ff).

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auffassung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs (1. Strafsenat: Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 345/85; 3. Strafsenat: StV 1983, 242; 5. Strafsenat: BGHSt 31, 252).

  • BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03

    Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und

    Aus diesen Erwägungen ergibt sich, daß bei steuerlichen Einfuhrdelikten - anders als bei Betäubungsmitteldelikten (vgl. BGHSt 31, 252, 253 f.) - die Verbringung von zoll- und verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den Freihafen selbst dann noch nicht als versuchte oder sogar vollendete Hinterziehung von Einfuhrabgaben zu werten ist, wenn der Täter plant, die Waren zu einem späteren Zeitpunkt mit falschen Zollanmeldungen in das Gemeinschaftsgebiet weiterzubefördern.
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Der Einfuhrtatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252 (253/254); 34, 180 (181)), also die Grenze überschritten hat.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
    Auch der Transport in den Freihafen Hamburg stellt daher eine Einfuhr dar (ebenso für die Einfuhr von Betäubungsmitteln in das mit dem Bundesgebiet übereinstimmende Gebiet des Geltungsbereichs des Betäubungsmittelgesetzes ausdrücklich; BGHSt 31, 252; BGH, in StV 1983, 242).

    Die Aufnahme des "sonstigen Verbringens" in den Tatbestand eines Einfuhrverbotsgesetzes umschreibt zunächst regelmäßig den Willen des Gesetzgebers, auch das Verbringen einer Sache über die frühere Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der vormaligen Deutschen Demokratischen Republik zu erfassen und der Einfuhr gleichzusetzen (vgl. Franzen, aaO., Rdn. 13 m.N.; so etwa für § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG : Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 27 WaffG Anm. 2; für § 2 Abs. 2 BtMG : BGHSt 31, 252).

  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99

    Strafschärfungsgrund; Unerlaubtes Handeltreiben

    Das gilt ungeachtet der Tatsache, daß das Landgericht im vorliegenden Fall - insoweit ohne Beschwer für den Angeklagten - unberücksichtigt gelassen hat, daß dessen Verhalten naheliegend auch als unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, begangen in sukzessiver Mittäterschaft nach Vollendung, aber vor Beendigung der Einfuhr (vgl. BGHSt 31, 252, 254), zu würdigen gewesen wäre.
  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn bei Einfuhr auf dem

    Der Einfuhrtatbestand ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252, 253 f.; 34, 180, 181), also die Grenze überschritten hat.
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92

    Betäubungsmittel - Mittäter - Einfuhr - Beifahrer

  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

  • OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05

    Täterschaftliches Handeltreiben bei eigenverantwortlichem Drogentransport im

  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 229/87

    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn diese noch nicht in den

  • BGH, 22.02.1984 - 2 StR 7/84

    Erfüllung des Einfuhrtatbestandes von Betäubungsmitteln bei der Zwischenlandung

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