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   BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81   

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https://dejure.org/1982,249
BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
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Erschießung

§ 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, Schwereverhältnis

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Tateinheit zwischen Delikten - Strafbarkeit wegen Totschlags in Tatmehrheit mit unerlaubtem Erwerb einer Schusswaffe und unerlaubtem Ausüben tatsächlicher Gewalt über eine solche Waffe - Anforderungen an die Rüge der Verletzung ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Tateinheit ungleichgewichtiger Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 52, § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 29
  • NJW 1982, 2080
  • MDR 1982, 680
  • NStZ 1982, 376 (Ls.)
  • StV 1982, 468
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Durch das Vergehen der Ausübung der tatsächlichen Gewalt werden der unerlaubte Waffenerwerb und der Totschlag zur Tateinheit verbunden (BGHSt 1, 67, 68).

    Vor allem bedeutet die Verbindung der drei Straftaten zu einer rechtlichen Einheit hier nicht eine Umkehrung der sozialethischen Bewertung menschlichen Verhaltens (vgl. BGHSt 1, 67, 70).

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Eine Straftat kann Tateinheit zwischen zwei anderen Delikten auch dann begründen, wenn eines von diesen schwerer als jene Straftat wiegt (gegen BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]).

    Allerdings wird in der Entscheidung eines früheren Ferienstrafsenats (BGHSt 3, 165 ff [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]) der Standpunkt vertreten, in einem solchen Fall müsse der Grundsatz, daß mehrere selbständige strafbare Handlungen nicht durch eine tateinheitlich begangene minder schwere fortgesetzte Straftat oder Dauerstraftat zu einer derartigen Einheit verknüpft werden können, entsprechend angewandt werden.

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Der 3. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 5. November 1953 (BGHSt 6, 92 ff) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen und darauf hingewiesen, daß er sich damit in Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung befinde.
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78

    Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe in Tateinheit mit gerechtfertigtem

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Soweit sich andere Senate seiner Meinung angeschlossen haben (Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 - und Urteil vom 20. Januar 1981 - 5 StR 657/80 -), erfordert auch das nicht die Vorlegung beim Großen Senat.
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Entsprechendes muß für das Ausüben der tatsächlichen Gewalt gelten, da das Führen nur eine spezielle Form der Ausübung tatsächlicher Gewalt ist (BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 20.01.1981 - 5 StR 657/80

    Unerlaubte Beförderung von Kriegswaffen außerhalb eines abgeschlossenen Geländes

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Soweit sich andere Senate seiner Meinung angeschlossen haben (Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 - und Urteil vom 20. Januar 1981 - 5 StR 657/80 -), erfordert auch das nicht die Vorlegung beim Großen Senat.
  • BGH, 11.04.1961 - 1 StR 65/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, daß Tateinheit zwischen dem Tötungs- und dem Waffendelikt gegeben ist, wenn in dem tödlichen Gebrauch der Schußwaffe zugleich ein unerlaubtes Führen der Waffe liegt (u.a. Urt. vom 11. April 1961 - 1 StR 65/61 -).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Ein einheitliches Dauerdelikt scheidet aber deshalb aus, weil ein durchgehender Besitz nicht in der Lage ist, mehrere selbständige Verbreitungstaten zu verklammern; denn der Tatbestand des Besitzes bleibt in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt, hinter demjenigen der Verbreitung zurück (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 36; s. ferner - zu Verschaffungsdelikten nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF - BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Dass eines der von der Zusammenfassung betroffenen Delikte - die schwere räuberische Erpressung - einen höheren Unrechtsgehalt als das die Verbindung begründende Delikt - die Urkundenfälschung - aufweist, steht einer Verklammerung nicht entgegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39, 40; Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Dem steht der Beschluß des 2. Strafsenats BGHSt 31, 29 (vgl. dazu Laufhütte a.a.O. Rn. 22 Fußn. 11) nicht entgegen, worauf bereits der 3. Strafsenat zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. März 1983 - 5 StR 27/83), weil dort ein dem Erwerbsakt folgender neuer Willensentschluß nicht festgestellt ist.

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn dieser sich entschließt, mit der Waffe ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) zu begehen (vgl. hierzu auch die st. Rspr. des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen der Täter nicht nur eine gegenüber dem Waffenbesitz schwerer wiegende Straftat begangen hat, etwa Urt. vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76; BGHSt 29, 288 [291 f.]; 31, 29; dazu Puppe a.a.O. S. 208).

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