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   BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82   

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BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82 (https://dejure.org/1983,470)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - 2 StR 826/82 (https://dejure.org/1983,470)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82 (https://dejure.org/1983,470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen - Strafschärfung durch prozessordnungsgemäß festgestellten Tatkomplexen - Hinweis auf mögliche strafschärfende Verwertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154a Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 302
  • NJW 1983, 1504
  • MDR 1983, 595
  • StV 1983, 184
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 320/81

    Berücksichtigung einer strafschwerenden Tatbestandsverwirklichung gegenüber

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80

    Strafbemessung: Heranziehung eingestellter Tatteile

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80

    Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Tatbestandsmerkmals bei der

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    Hat das Gericht gemäß § 154 a Abs. 2 StPO das Verfahren beschränkt, dann darf es die ausgeschiedenen Teile der Tat ohne förmliche Einbeziehung in das Verfahren nur dann zu Lasten des Angeklagten verwenden, wenn es ihn vorher ausdrücklich auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Der Senat braucht sich auch nicht dazu zu äußern, ob der Auffassung des 2. Strafsenats, nach der ein Sachverhalt, der einem eingestellten Verfahren zugrunde liegt, ohne Hinweis auch nicht im Rahmen der Beweiswürdigung gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 31, 302), so allgemein zu folgen ist (vgl. das in MDR 1985, 513 abgedruckte Urteil des 1. Strafsenats, ferner auch Rieß in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 154 Rdn. 57).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Dahinstehen kann, ob sich dieser Verfassungsverstoß dadurch intensiviert, dass die nach § 154a StPO ausgeschiedenen Tatteile in die Ermittlung der Straferwartung einbezogen wurden, obwohl nicht - zumindest nicht ausdrücklich - erkennbar wird, wie bei diesen Tatteilen hinsichtlich des dringenden Tatverdachts prozessordnungsgemäße Feststellungen getroffen worden sein sollen (vgl. zum Hauptverfahren: BGH, Urteil vom 16. März 1983, BGHSt 31, 302).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Unter Hinweis auf BGHSt 31, 302 und die dort aufgeführte sonst ige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sie der Auffassung, im Rahmen der Beweiswürdigung hätten aus dem Verhalten des Angeklagten, das Gegenstand der aus dem Verfahren ausgeschiedenen Vorwürfe war, für den Schuldspruch ohne entsprechenden Hinweis keine Folgerungen gezogen werden dürfen.

    In der Entscheidung BGHSt 31, 302 werden diese Grundsätze auf die Beweiswürdigung erstreckt.

    Die Entscheidung BGHSt 31, 302 steht nicht entgegen, weil sie auf der Rechtsmeinung, die für das vorliegende Urteil von Bedeutung sein könnte, nicht beruht und weil ihr außerdem ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt; dort war der Beschluß gemäß § 154 a StPO am zweiten von insgesamt 4 Verhandlungstagen, vor Schluß der Beweisaufnahme, ergangen.

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob jene anderen Straftaten verjährt sind, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft geendet hat (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61 und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76) oder ob die Taten gemäß §§ 154, 154 a StPO aus dem anhängigen Verfahren ausgeschieden wurden (BGHSt 31, 302; BGH JR 1986, 165 m. Anm. Pelchen).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Die Strafkammer hat nämlich insoweit das Verfahren "vorläufig eingestellt" (EA S. 1198 R - 1202, 2203), so daß dieser Umstand nicht ohne weiteres zum Nachteil der Angeklagten verwertet werden darf (vgl. BGHSt 30, 147, 148 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 30, 197 [BGH 19.08.1981 - 3 StR 226/81]; 31, 302) [BGH 16.03.1983 - 2 StR 775/82].
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Es handelt sich um denselben Gesichtspunkt, unter dem das Gericht rechtlich gehindert ist, nach Beschränkung des Verfahrens gemäß § 154 a Abs. 2 StPO ausgeschiedene Teile der Tat gegen den Angeklagten zu verwerten, es sei denn, er wäre vorher ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden (vgl. BGH NJW 1983, 1504 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Das Landgericht durfte den gemäß § 154 Abs. 2, § 154 a Abs. 2 StPO eingestellten fortgesetzten Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 30, 147, 148 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302), nachdem es den Angeklagten zuvor ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen hatte (Anlage 10 zum Protokoll vom 9. Mai 1988).
  • BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16

    Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung

    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Taten - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden sind - auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 (= NJW 1996, 2585, 2586) und 3).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13

    Recht auf faires Verfahren (Hinweispflicht bei der Einbeziehung aus der

  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07

    Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit

  • BGH, 19.02.2004 - 3 StR 19/04

    Aufhebung der Gesamtstrafe; teilweise Einstellung des Verfahrens

  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97

    Verwertung von Umständen eines vorläufig eingestellten Verfahrens in einem

  • BGH, 18.11.1993 - 1 StR 315/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrags durch den Vorsitzenden -

  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 278/83

    Beweiserhebung für die Frage nach der Legung eines Brandes - Vernehmung eines im

  • BGH, 07.04.1986 - 3 StR 89/86

    Rechtliche Wirkungen des Ausnehmens von Teilen einer Tat von der Strafverfolgung

  • BGH, 02.03.1984 - 2 StR 102/84

    Tatsachen - Tatkomplexe - Vorläufige Einstellung - Verwertung - Hinweispflicht -

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