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   BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82   

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https://dejure.org/1983,126
BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,126)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1983 - 4 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,126)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1983 - 4 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei - Abschließende Regelung der Voraussetzungen für die Befugnis der Abhörung und Aufnahme von Telefongesprächen eines Tatverdächtigen durch die Strafverfolgungsbehörden - Notwendigkeit der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertbarkeit der Aufzeichnung eines gezielten Telefongesprächs zwischen einem V-Mann und einem Tatverdächtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 304
  • NJW 1983, 1570
  • MDR 1983, 590
  • NStZ 1983, 466
  • StV 1983, 230
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Die Strafprozeßordnung trifft keine abschließende Regelung über die Beweisverwertungsverbote (BGHSt 19, 325, 329); solche können vielmehr auch unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet werden (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Diese Auffassung hat zwar zur Folge, daß wichtige Beweismittel zur Aufklärung von Straftaten unbenutzt bleiben müssen, obwohl dem Grundsatz wirksamer Strafrechtspflege Verfassungsrang zukommt (BVerfGE 51, 324, 345).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Das muß im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens jedoch hingenommen werden; die Strafprozeßordnung zwingt nicht zur Wahrheitserforschung um jeden Preis (BGHSt 14, 358, 365) [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59].
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als das Fehlen einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Anordnung der Maßnahme nach § 100 a StPO, beispielsweise das Nichtvorliegen einer Katalogtat oder eines erlaubten Ermittlungsziels; in diesen Fällen ist die rechtswidrig erlangte Information bereits bisher allgemein als unverwertbar angesehen worden (vgl. Kleinknecht, 35. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 11; Müller in KMR, 7. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 14; Laufhütte in KK § 100 a StPO Rdn. 17; Welp a.a.O. S. 210 ff; vgl. auch BGHSt 28, 122, 124 und BGH NJW 1979, 1370, 1371).
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als das Fehlen einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Anordnung der Maßnahme nach § 100 a StPO, beispielsweise das Nichtvorliegen einer Katalogtat oder eines erlaubten Ermittlungsziels; in diesen Fällen ist die rechtswidrig erlangte Information bereits bisher allgemein als unverwertbar angesehen worden (vgl. Kleinknecht, 35. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 11; Müller in KMR, 7. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 14; Laufhütte in KK § 100 a StPO Rdn. 17; Welp a.a.O. S. 210 ff; vgl. auch BGHSt 28, 122, 124 und BGH NJW 1979, 1370, 1371).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Die Strafprozeßordnung trifft keine abschließende Regelung über die Beweisverwertungsverbote (BGHSt 19, 325, 329); solche können vielmehr auch unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet werden (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75).
  • BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Sollte die neue Strafkammer wiederum zu einem Schuldspruch kommen, wird sie bei der Abwägung, ob von einem besonders schweren Fall im Sinne des § 11 Abs. 4 BtMG a.F. auszugehen ist, auch zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte die Regelbeispiele des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 und Nr. 6 a BtMG a.F. (UA 41) nur durch den gezielten Einsatz des V-Manns C. und die Mitwirkung der Polizei (am 12. Dezember 1981) werwirklichen konnte (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 221 und 1983, 20).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Die Strafprozeßordnung trifft keine abschließende Regelung über Beweisverwertungsverbote (BGHSt 19, 325, 329; 31, 304, 307).

    Die Rechtsprechung hat überdies Verwertungsverbote unmittelbar aus verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen für den Schutz des Persönlichkeitsrechts hergeleitet (vgl. BGHSt 19, 325; 27, 355; 31, 304; 34, 397, 399; 35, 32; 36, 396).

    Die Entscheidung für oder gegen ein Verwertungsverbot ist aufgrund einer umfassenden Abwägung zu treffen (BGHSt 19, 325, 329; 27, 355, 357; 31, 304, 307; 35, 32, 34; 37, 30, 32; Rogall ZStrW 91 (1979) S. 31).

    Bei ihr fällt das Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie seine Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Betroffenen ebenso ins Gewicht wie die Erwägung, daß die Wahrheit nicht um jeden Preis erforscht werden muß (BGHSt 14, 358, 365; 31, 304, 309; vgl. auch BVerfGE 34, 238, 247 und BVerfG StV 1990, 1, 2).

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Auch das Strafrecht gebietet keine Erforschung der Wahrheit "um jeden Preis" (vgl. BGHSt 14, 358 ; 31, 304 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Es bedarf in jedem Einzelfall einer Abwägung der für und gegen die Verwertung sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BGHSt 31, 304 ; 38, 214 ; 44, 243 ).

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).

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