Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,578
BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83 (S) (https://dejure.org/1983,578)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1983 - 3 StR 67/83 (S) (https://dejure.org/1983,578)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1983 - 3 StR 67/83 (S) (https://dejure.org/1983,578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetztes gemeinschaftliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Öffentliches Zugänglichmachen von Gegenständen mit NS-Kennzeichen in Auktionshäusern - Rechtfertigung durch Sozialadäquanzklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 86a, § 86 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 383
  • NJW 1983, 2268
  • MDR 1983, 768
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
    Der Senat hat diesen Schutzzweck namentlich dahin umschrieben, dass darunter nicht nur die Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation und der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu verstehen ist, sondern auch die Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck vermieden wird, in der Bundesrepublik gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen der durch das Kennzeichen angezeigten Richtung geduldet würden (BGHSt 25, 30, 33).

    Läuft das den Angeklagten vorgeworfene Verhalten dem Schutzzweck des § 86a StGB nach allem nicht zuwider, so ist dies allerdings nicht - wie in Fällen einer deutlich als Ausdruck der Gegnerschaft zu nazistischen Bestrebungen vorgenommenen Verwendung (vgl. BGHSt 25, 133, 136/137) - ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30, 33/34; 28, 394, 398).

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
    Läuft das den Angeklagten vorgeworfene Verhalten dem Schutzzweck des § 86a StGB nach allem nicht zuwider, so ist dies allerdings nicht - wie in Fällen einer deutlich als Ausdruck der Gegnerschaft zu nazistischen Bestrebungen vorgenommenen Verwendung (vgl. BGHSt 25, 133, 136/137) - ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30, 33/34; 28, 394, 398).
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
    Anders als beim Ausstellen eines historischen Buches sei bei der öffentlichen Verwendung der NS-Kennzeichen auf Uniformteilen, Abzeichen und ähnlichen Gegenständen im antiquarischen Handel die Eignung, den politischen Frieden zu stören (unter Hinweis u.a. auf BGH NJW 1979, 2216, 2218 = BGHSt 29, 73, 84/85), gegeben (UA S. 41/42).
  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
    Läuft das den Angeklagten vorgeworfene Verhalten dem Schutzzweck des § 86a StGB nach allem nicht zuwider, so ist dies allerdings nicht - wie in Fällen einer deutlich als Ausdruck der Gegnerschaft zu nazistischen Bestrebungen vorgenommenen Verwendung (vgl. BGHSt 25, 133, 136/137) - ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30, 33/34; 28, 394, 398).
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71

    Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen -

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
    In dem durch Urteil des Senats vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I - entschiedenen Fall lag der Schwerpunkt des Geschäfts des dort angeklagten Antiquitätenhändlers auf dem Handel mit Orden, Ehrenzeichen und Uniformstücken, auch von NS-Organisationen, und von Militaria aus der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft sowie mit NS-Publikationen, wobei es sich um umfangreiche Geschäfte mit überwiegend zu diesem Zwecke hergestellten Nachprägungen handelte; die zu verkaufenden Stücke mit den NS-Emblemen waren jedenfalls während der längsten Zeit des dem Angeklagten zur Last gelegten Verhaltens in zwei zur Straße gerichteten Schaufenstern sowie während der ganzen Zeit in dem dahinterliegenden Verkaufsraum sowie einem weiteren, ebenfalls für jedermann frei zugänglichen Raum ausgestellt.
  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; 51, 244, 246).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    b) Darüber hinaus bestimmt sich der Anwendungsbereich des § 86 Abs. 3 StGB zum einen in Abhängigkeit vom Schutzzweck der betroffenen Bestimmungen; er greift nur dann ein, wenn die Handlung den Schutzzweck der Straftatbestände nicht verletzt (BGHSt 31, 383, 384; OLG München NStZ-RR 2005, 371; Rautenberg GA 2003, 627 f).
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 86 a Rdn. 1).
  • OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der

    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; 51, 244, 246).
  • LG Berlin, 17.06.2009 - 537 Qs 82/09

    Anordnung der Durchsuchung bei Internetanbieter wegen Verdachts des Verwendens

    21 Demgegenüber ist es anerkannt, dass die vorgenannte Sozialadäquanzklausel nur dann eingreift, wenn die Handlung den Schutzzweck des § 86a StGB nicht verletzt (vgl. BGHSt 23, 226ff, 228; 28, 394ff, 397; BGH NJW 1983, 2268f; LG München NStZ 1985, 311f mit zust. Anm. Keltsch).

    Dabei geht es im einzelnen nicht nur um die Abwehr einer Wiederbelebung von verbotenen Organisationen oder der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist, sondern auch um die Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung dergestalt, dass Bestrebungen der durch das Kennzeichen angezeigten Richtung geduldet würden (BGHSt 25, 30ff, 33; NJW 1983, 2268f, 2269).

    Die Vorschrift des § 86a StGB will ferner verhindern, dass sich die Verwendung dieser Kennzeichen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, so dass sie schließlich auch wieder von Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 25, 30ff, 33; NJW 1983, 2268f, 2269; LG München a. a. O.).

    29 Auch in der BGH-Entscheidung vom 25. Mai 1983 (BGH NJW 1983, 2268ff), in der bei der Ausstellung von Versteigerungsstücken, die mit NS-Emblemen versehen waren, das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 86a Abs. 3, 86 Abs. 3 StGB bejaht worden war, lag die Fallgestaltung anders.

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

    § 86a StGB will überdies verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, nicht erreicht wird mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1972 a. a. O., juris Rdnrn. 5, 8 f., und 25. Mai 1983 - 3 StR 67/83 [S] -, juris Rdnrn. 6, 10 - BGHSt 31, 383 ff., Beschlüsse vom 10. Dezember 1982 - 2 StR 601/82 -, juris Rdnr. 11 und 1. Oktober 2008 a. a. O., juris Rdnrn. 24, 26; KG, Urteil vom 7. September 2010 - [4] 1 Ss 301/10 [166/10] - Laufhütte/Kuschel a. a. O., § 86a Rdnr. 1; Steinmetz a. a. O., § 86a Rdnr. 1; krit. Fischer a. a. O., § 86a Rdnr. 2a m. w. Nachw.).
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10

    Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten

    § 86a StGB will überdies verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 25, 128, 130 f.; 31, 383, 387; 51, 244, 246; zur Kritik vgl. etwa Fischer, StGB 57. Aufl., § 86a Rdn. 2a, 19; Hörnle NStZ 2007, 698f.).
  • OVG Saarland, 23.11.2016 - 1 D 308/16

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die dem

    BGH, Urteil vom 25.5.1983 - 3 StR 67/83 (S) -, BGHSt 31, 383, zitiert nach juris; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 86a Rdnrn. 20 ff.
  • LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82

    Verfassungsfeindliche Kennzeichen auf dem Einband eines Thriller-Romans

    Nur wenn es den Schutzzwecken nicht zuwiderläuft - dies aber nicht ohne weiteres erkennbar wird - kann es unter den Voraussetzungen der §§ 86 Abs. 3, 86a Abs. 3 StGB als sozialadäquates Verwenden gerechtfertigt erscheinen (vgl. BGHSt 28, 394; BGH MDR 1983, 768).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht