Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.11.1985)

    Catch-as-catch-can bei der Strafverfolgung?

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Vermummte Gesichter, verzerrte Stimmen - audiovisuell verfremdete Aussagen von V-Leuten? - Deutsches Recht und EMRK" von Dr. Tonio Walter, original erschienen in: StraFO 2004, 224 - 229.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 115
  • NJW 1984, 247
  • MDR 1984, 157
  • NStZ 1984, 36
  • StV 1983, 490
  • StV 1984, 56
  • Rpfleger 1984, 73



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Wird zitiert von ... (54)  

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96  

    Hörfalle

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden ( BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).

    Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1983 ( BGHSt 32, 115, 122) darauf abgestellt, daß der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität erforderlich sei.

    Die gebotene Abwägung (vgl. BGHSt 32, 115) führt für die hier in Rede stehenden Fallgestaltungen zu folgendem Ergebnis: Der im angeführten Sinne heimliche Einsatz von Personen, die den Beschuldigten befragen, um ihn zu belastenden Äußerungen zu veranlassen, ist jedenfalls dann zulässig und führt zu keinem Beweisverwertungsverbot, wenn es sich bei der den Gegenstand der Verfolgung bildenden Tat um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt und wenn der Einsatz anderer Ermittlungsmethoden - für deren Auswahl untereinander wiederum der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt - erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre.

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88  

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

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  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99  

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl. BGHSt - GS - 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 40, 211, 215; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171 - zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).

    aa) Dem Einsatz einer VP liegt die von der Rechtsprechung anerkannte Zielsetzung zugrunde, kriminelle Strukturen aufzudecken, ein latentes Kriminalitätspotential zu zerschlagen oder die Fortsetzung von Dauerstraftaten zu verhindern (BGHSt - GS - 32, 115, 122).

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