Rechtsprechung
| BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- verkehrslexikon.de
Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur Zulässigkeit verdeckter Ermittlungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 2
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.11.1985)
Catch-as-catch-can bei der Strafverfolgung?
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Vermummte Gesichter, verzerrte Stimmen - audiovisuell verfremdete Aussagen von V-Leuten? - Deutsches Recht und EMRK" von Dr. Tonio Walter, original erschienen in: StraFO 2004, 224 - 229.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 32, 115
- NJW 1984, 247
- MDR 1984, 157
- NStZ 1984, 36
- StV 1983, 490
- StV 1984, 56
- Rpfleger 1984, 73
Wird zitiert von ... (54)
- BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96
Hörfalle
Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden ( BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1983 ( BGHSt 32, 115, 122) darauf abgestellt, daß der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität erforderlich sei.
Die gebotene Abwägung (vgl. BGHSt 32, 115) führt für die hier in Rede stehenden Fallgestaltungen zu folgendem Ergebnis: Der im angeführten Sinne heimliche Einsatz von Personen, die den Beschuldigten befragen, um ihn zu belastenden Äußerungen zu veranlassen, ist jedenfalls dann zulässig und führt zu keinem Beweisverwertungsverbot, wenn es sich bei der den Gegenstand der Verfolgung bildenden Tat um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt und wenn der Einsatz anderer Ermittlungsmethoden - für deren Auswahl untereinander wiederum der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt - erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre.
- BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl. BGHSt - GS - 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 40, 211, 215; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171 - zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).aa) Dem Einsatz einer VP liegt die von der Rechtsprechung anerkannte Zielsetzung zugrunde, kriminelle Strukturen aufzudecken, ein latentes Kriminalitätspotential zu zerschlagen oder die Fortsetzung von Dauerstraftaten zu verhindern (BGHSt - GS - 32, 115, 122).
- BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen; …
Nach seiner Auffassung hat der vom Großen Senat für Strafsachen in der Entscheidung BGHSt 32, 115, 128 für richterliche Vernehmungen dargelegte Grundsatz, daß ein Zeuge von der Angabe der in § 68 StPO genannten Personalien nicht freigestellt werden kann, für polizeiliche Vernehmungen erst recht Gültigkeit.b) Im Beschluß BGHSt 32, 115, 128 hat sich der Große Senat für Strafsachen die Auffassung, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht von der Pflicht zur Angabe der in § 68 StPO verlangten Personalien entbunden werden könne (BGHSt 23, 244), zu eigen gemacht.
Danach ist entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Engels, NJW 1983, 1530, 1532; Frenzel, NStZ 1984, 39, 40 f; Grünwald, Strafverteidiger 1984, 56, 58; Tiedemann/Sieber, NJW 1984, 753, 761 f) dem Beschluß des Großen Senats nicht die Intention zu entnehmen, daß die für die gerichtliche Zeugenvernehmung angestellten Erwägungen auch für die oben genannten anderen Fälle zu gelten hätten (Herdegen, NStZ 1984, 97, 200, 202; Fezer, JZ 1984, 433, 434 f).
Der hier maßgebliche Zweck ist jedoch der, "eine verläßliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu schaffen" (BGHSt 32, 115, 128; 23, 244, 245), das heißt den Verfahrensbeteiligten die Einholung von Erkundigungen über den Zeugen zu ermöglichen.
Diese Grundsätze werden durch die für die Entscheidung BGHSt 32, 115 maßgeblichen Erwägungen nicht berührt.
- BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
a) Der Einsatz von privaten Kontaktpersonen oder V-Leuten mit dem Ziel, zur Aufklärung eines Mordes Beweise zu gewinnen, ist zulässig ( BVerfGE 57, 250, 284; BGHSt 32, 115, 121 ff.).Bei der Beurteilung ist zu beachten, daß ein Beweismittelverwertungsverbot einen der wesentlichen Grundsätze im Strafverfahren einschränkt, nämlich den, daß das Gericht die Wahrheit zu erforschen (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BGHSt 32, 115, 124) und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel, die von Bedeutung sind, zu erstrecken hat.
- BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96
Anfrage bei der obersten Dienstbehörde zur Erteilung einer Aussagegenehmigung …
Ist die (bedingte) Versagung einer Aussagegenehmigung für einen Zeugen nicht hinreichend und für das Gericht überzeugend begründet, so muß es im Rahmen seiner Pflicht zur Wahrheitsermittlung zunächst auf eine Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dringen ( BVerfGE 57, 250, 288; BGHSt - GS - 32, 115, 126).Andernfalls kommt das Gericht seiner Pflicht nicht nach, die behördliche Maßnahme in eigener Zuständigkeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Regeln des Strafprozeßrechts zu überprüfen ( BGHSt 32, 115, 126; BGH NStZ 1993, 248).
Ist die (bedingte) Versagung einer Aussagegenehmigung für einen Zeugen nicht hinreichend und für das Gericht überzeugend begründet, so muß es im Rahmen seiner Pflicht zur Wahrheitsermittlung zunächst auf eine Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dringen ( BVerfGE 57, 250, 288; BGHSt - GS - 32, 115, 126; BGH NStZ 1993, 248;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 54 Rdn. 27).
Andernfalls kommt das Gericht seiner Pflicht nicht nach, die behördliche Maßnahme in eigener Zuständigkeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Regeln des Strafprozeßrechts zu überprüfen ( BGHSt 32, 115, 126; BGH NStZ 1993, 248).
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA; …
Der Einsatz von V-Leuten zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund begegnet grundsätzlich keinen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. zur Verfolgung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität insbesondere im Rauschgifthandel BVerfGE 57, 250, 284; BGHSt 32, 115, 121 f.; 41, 42 ff.).Auch nach den Maßstäben des deutschen Rechts begegnet der Einsatz von V-Leuten zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund grundsätzlich keinen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. zur Verfolgung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität insbesondere im Rauschgifthandel BVerfGE 57, 250 ; BGHSt 32, 115 ; 40, 211 ; 41, 42 ff.).
- BGH, 29.03.1989 - 2 StR 706/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der …
Er fragt im Hinblick auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Oktober 1983 - BGHSt 32, 115, 124f. - bei den anderen Strafsenaten an, ob sie dieser Auffassung zustimmen.Soweit der Große Senat für Strafsachen mit Beschluß vom 17. Oktober 1983 festgestellt hat, daß "das geltende Recht eine Beweisaufnahme unter optischer oder akustischer Abschirmung nicht vor(sieht)" ( BGHSt 32, 115, 124f.), erscheint dies dem Senat wegen durchgreifend geänderter Rechtslage als überholt.
Der Beschluß des Großen Senats vom 17. Oktober 1983 ( BGHSt 32, 115) steht dieser Verfahrensweise nicht mehr entgegen.
- BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
Anforderungen an Inhalt und Form der vom Vorsitzenden des Senats aufzustellenden …
- BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in …
- BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
Videovernehmung eines Auslandszeugen
- BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84
Personalien eines Zeugen
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
- BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel
- BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10
Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des …
- BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94
- BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen …
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04
Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung); …
- BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; RhPfLBG § 70
- BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten …
- BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84
Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der …
- BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89
StPO § 96, § 244 Abs. 3
- BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94
Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der …
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00
- BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87
Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein …
- BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94
Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten …
- BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
Beugehaft gegen einen Zeugen (Verhältnismäßigkeit; Haftunfähigkeit; Rote Armee …
- BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87
StPO § 338 Nr. 1
- OLG Hamburg, 06.01.2000 - 2 Ws 185/99
Entgegennahme von Verteidigerhonorar als Geldwäsche
- BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
StGB Vor § 52
- LG Stuttgart, 30.11.1983 - 16 KLs 187/83
Beweiswürdigung bei Aussagen eines gesperrten V-Mannes; Tatprovokation als …
- BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen …
- BGH, 05.05.1992 - StB 9/92
Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der …
- BGH, 05.05.1992 - 2 BJs 15/92
StPO § 112 Abs. 1, § 261
- OLG Hamburg, 08.02.2002 - 2 Ws 32/02
- BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83
StPO § 223
- OLG Hamm, 13.01.1988 - 1 Ss 811/87
BtMG § 31 Nr. 1; GG Art. 10 Abs. 1; StPO §§ 100a, 100b
- BGH, 10.07.1996 - 3 StR 200/96
StPO § 96
- OLG Stuttgart, 02.04.1986 - 4 VAs 9/86
StPO § 96
- BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
StPO § 110a
- BGH, 26.04.1984 - 5 StR 252/84
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
Zur Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86; Anforderungen an den Ausweisungsgrund des …
- BayObLG, 28.01.2003 - 5St RR 9/03
Umfang der Aufklärungspflicht bei freisprechendem Urteil
- BGH, 14.03.1984 - 2 StR 792/82
- BGH, 04.04.1984 - 2 StR 664/83
- BayObLG, 08.10.1984 - RReg. 4 St 200/84
StPO § 224 Abs. 1, § 251 Abs. 1 Nr. 2
- BGH, 23.12.1983 - 2 StR 294/83
- BGH, 05.05.1992 - 2 BJs 15/92
- BGH, 06.12.1983 - 5 StR 469/83
- BGH, 13.12.1983 - 5 StR 776/83
- BGH, 20.12.1983 - 5 StR 812/83
