Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
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StGB (1975) § 263
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Höhe des Vermögensschadens beim Handel mit Londoner Warenterminoptionen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 32, 22
- NJW 1984, 622
- ZIP 1983, 1314
- MDR 1983, 946
- MDR 1984, 622
- StV 1983, 257
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer …
Es leitet dies daraus ab, daß ein Gewinn des Anlegers erst dann möglich war, wenn der Marktwert der Ware, für die der Anleger eine Option erwarb, die vom Markt bei der Preisbildung für die Option zugrunde gelegte Gewinnerwartung noch um rund 67 % überschritt (UA S. 27 f.; dazu BGHSt 30, 177, 179 f.; 32, 22, 23 f.).Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).
Der Senat verweist indes auch auf in Fällen dieser Art früher gebilligte, einen Angeklagten jedenfalls nicht benachteiligende Schadensbestimmungen, wonach bei überhöht bemessenem Aufschlag der Schaden lediglich nach der Differenz zu einem seriös bemessenen Aufschlag bemessen wird (vgl. BGHSt 32, 22;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35 jeweils m.w.N.).
- BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03
Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter …
Bei betrügerischen Warentermingeschäften besteht der Vermögensschaden der Anleger in der Regel nicht in dem vollen gezahlten Optionspreis, sondern in der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten (platzierte Börsenprämie zuzüglich Brokerkommission) und der Provision eines seriösen inländischen Maklers (marktüblich 20 %) zusammensetzt (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 59).Anders verhält es sich nur dann, wenn der Anleger über Eigenart und Risiken des Optionsgeschäfts derart getäuscht wird, dass er mit der Option etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte, etwa wenn ihm der Erwerb einer Option als wertbeständige Geldanlage vorgespiegelt wird (BGHSt 32, 22, 23).
Bei betrügerischen Warentermingeschäften besteht der Vermögensschaden der Anleger in der Regel nicht in dem gezahlten Optionspreis; maßgeblich ist vielmehr die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten (plazierte Börsenprämie zuzüglich Brokerkommission) und der Provision eines seriösen inländischen Maklers (marktüblich 20 %) zusammensetzt (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 59).
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05
Immobilienanlagen - Vermögensschaden beim Betrug durch Fondsanlagen
In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645).
- BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität …
Der Vermögensschaden der Anleger besteht dagegen nicht in Höhe des gezahlten Optionspreises, wenn die Optionen nicht völlig wertlos waren (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 26; a.A. noch BGHSt 31, 115).Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts besteht der Vermögensschaden der Anleger nicht in Höhe des gezahlten Optionspreises, da die Optionen nicht völlig wertlos waren (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 26; BGH StV 1986, 299, 300; a.A. noch BGHSt 31, 115).
- BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …
Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Tatopfers dann anzusehen sein, wenn ein Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist ( BGHSt 32, 22).Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Tatopfers dann anzusehen sein, wenn ein Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, BGHSt 32, 22; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 StR 245/09;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rn. 127 mwN).
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05
Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen; …
In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645). - BGH, 11.07.1990 - 3 StR 84/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.08.1988 - 2 StR 389/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug
Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Tatopfers dann anzusehen sein, wenn ein Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, BGHSt 32, 22; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 StR 245/09;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rn. 127 mwN).". - BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83
- BGH, 03.10.1989 - 5 StR 237/89
- BGH, 07.05.1985 - 1 StR 805/84
- BGH, 08.09.1983 - 1 StR 185/83
- BGH, 18.01.1985 - 2 StR 689/84
- BGH, 04.01.1984 - 3 StR 496/83
