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   BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83   

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https://dejure.org/1983,342
BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83 (https://dejure.org/1983,342)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1983 - 2 StR 150/83 (https://dejure.org/1983,342)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83 (https://dejure.org/1983,342)
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Laute Unterhaltung

§ 227 StGB, Eingreifen eines Dritten;

§ 231 StGB;

§ 252 StPO, Verwertbarkeit einer früheren Aussage vor einem Richter nach Belehrung. Es genügt, wenn die Belehrung "für den Fall" eines Angehörigkeitsverhältnisses erfolgt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Körperverletzung mit Todesfolge

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 25
  • NJW 1984, 621
  • MDR 1983, 945
  • StV 1984, 22
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Der in § 226 StGB vorausgesetzte Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Todesfolge fehlt, wenn diese zwar ohne die Körperverletzungshandlung nicht eingetreten wäre, aber unmittelbar erst durch das Eingreifen eines Dritten herbeigeführt worden ist (im Anschluß an BGHSt 31, 96).

    § 226 StGB fordert nicht nur, daß die Körperverletzung Bedingung für den Eintritt des Todes war, sondern verlangt eine engere Beziehung: im tödlichen Ausgang muß sich gerade die der Körperverletzung anhaftende, ihr eigentümliche Gefahr verwirklicht haben (BGHSt 31, 96, 98 f mit Nachweisen).

  • BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82

    Einbringen der Ergebnisse einer richterlichen Vernehmung eines in der

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Ein solcher Hinweis ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 537/82 -).
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 457/72

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Tatmehrheit mit

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Der Zeuge braucht nicht einmal darauf hingewiesen zu werden, daß es ihm freisteht, den Verzicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht noch während der Vernehmung zu widerrufen (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH, Urteil vom 28. November 1972 - 1 StR 457/72 -).
  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Daran fehlt es, wenn der Tod des Verletzten nicht unmittelbar "durch" die Körperverletzung, sondern erst vermöge des Eingreifens eines Dritten herbeigeführt worden ist (BGH a.a.O., ferner BGH NJW 1971, 152, 153; BGH bei Holtz MDR 1982, 102).
  • BGH, 21.10.1982 - 4 StR 526/82

    Eingriff in den Zweikampf - § 231 StGB nF, 'Schlägerei', 'Angriff'

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Darunter ist die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen zu verstehen, wobei vorausgesetzt wird, daß bei den Angreifenden Einheitlichkeit des Angriffs, des Angriffsgegenstands und des Angriffswillens besteht (BGHSt 31, 124, 126 f [BGH 21.10.1982 - 4 StR 526/82] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Hatte der Zeuge bei einer früheren richterlichen Vernehmung nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt, so darf, falls er in der Hauptverhandlung die Aussage verweigert, das erkennende Gericht den Richter über den Inhalt der früheren Bekundung des Zeugen vernehmen und das Ergebnis dieser Vernehmung bei der Urteilsfindung verwerten (BGHSt 2, 99, 106; 13, 394, 396 f; 21, 218 [BGH 14.03.1967 - 5 StR 540/66]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Daran ändert es nichts, daß er kein Angehöriger des Angeklagten ist; vielmehr genügt es, daß er zu dem Mitbeschuldigten Jovan N. in einem Verwandtschaftsverhältnisse (§ 52 Abs. 1. Nr. 3 StPO) steht und das Verfahren in einem früheren Stadium wegen derselben Tat gleichzeitig gegen den Angeklagten und den Mitbeschuldigten geführt worden war (BGHSt 7, 194; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH MDR 1979, 952 f; BGH NStZ 1982, 389).
  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 27/56
    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Der Grund dafür, das Verwertungsverbot zurücktreten zu lassen, wenn der Zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden war, liegt darin, daß die Belehrung durch den Richter die Gewähr dafür bietet, dem Zeugen Kenntnis von seinem Weigerungsrecht zu verschaffen, ihm die Bedeutung dieses Rechtes bewußt zu machen und ihm die Tragweite seines Handelns vor Augen zu führen (vgl. BGHSt 9, 195, 197).
  • BGH, 24.07.1958 - 1 StR 256/58
    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Der Senat kann die gebotene Ergänzung des Schuldspruchs in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen (BGHSt 12, 28, 30 [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58]; Pikart in KK StPO, § 354 Rdn. 15).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
    Hatte der Zeuge bei einer früheren richterlichen Vernehmung nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt, so darf, falls er in der Hauptverhandlung die Aussage verweigert, das erkennende Gericht den Richter über den Inhalt der früheren Bekundung des Zeugen vernehmen und das Ergebnis dieser Vernehmung bei der Urteilsfindung verwerten (BGHSt 2, 99, 106; 13, 394, 396 f; 21, 218 [BGH 14.03.1967 - 5 StR 540/66]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten -

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78

    Verwertbarkeit der Bekundungen eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der

  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

  • RG, 24.02.1925 - I 61/25

    1. Zum Begriff des von mehreren gemachten Angriffs (§ 227 StGB.). 2. Ist

  • BGH, 21.05.1982 - 2 StR 248/82

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Zeugen in einem sich gegen

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Der 2. Strafsenat hatte daher die Absicht erklärt, seine eigene Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.) aufzugeben und gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG bei den übrigen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob diese der beabsichtigten Änderung der bisherigen Rechtsprechung zustimmen oder an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten (Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596).

    Der Bundesgerichtshof hat an ihr auch festgehalten, nachdem durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I, S. 1067) die Vorschrift des § 163a Abs. 5 StPO aF eingeführt wurde und auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei verpflichtet wurden, die Zeugen über ihr Recht nach § 52 StPO zu belehren (BGH, Urteil vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218; vgl. auch etwa BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76, BGHSt 27, 139; vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 29; vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 385).

    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert' zu belehren (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Der 2. Strafsenat hat dies seinerzeit mit der Erwägung begründet, dass ein Zeuge nicht einmal auf die Möglichkeit des Widerrufs eines erklärten Verzichts auf sein Zeugnisverweigerungsrecht noch während der laufenden Vernehmung hingewiesen werden müsse; umso weniger sei es deshalb geboten, ihn schon vorsorglich für den Fall, dass er in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigern sollte, über die Auswirkungen auf die Verwertbarkeit seiner Aussage hinzuweisen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.).

  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Der geforderte Risikozusammenhang kann allerdings unterbrochen werden, wenn die tödliche Folge erst durch das Eingreifen eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 28; vom 23. September 1981 - 3 StR 298/81, juris Rn. 14 zu § 226 aF) oder ein eigenverantwortliches Handeln des Opfers selbst (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 190/08, NStZ 2009, 92 Rn. 14; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318 Rn. 16 mwN; vgl. zum Ganzen Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 227 Rn. 4 m. ausf.
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen, vom 2. Strafsenat begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert" zu belehren (BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Begründet wurde dies mit der Erwägung, dass ein Zeuge nicht einmal auf die Möglichkeit des Widerrufs eines erklärten Verzichts auf sein Zeugnisverweigerungsrecht noch während der laufenden Vernehmung hingewiesen werden müsse; umso weniger sei es deshalb geboten, ihn schon vorsorglich für den Fall, dass er in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigern sollte, über die Auswirkungen auf die Verwertbarkeit seiner Aussage hinzuweisen (BGHSt 32, 25, 32).

    aa) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch BGHSt 9, 195, 197; 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO, § 252, Rn. 28).

    Soweit der Senat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1983 (BGHSt 32, 25, 31 f.) die Ansicht vertreten hat, die Annahme einer Belehrungspflicht bei einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung sei nicht geboten, weil auch bei einer Vernehmung in der Hauptverhandlung kein Hinweis vonnöten sei, dass der in der Aussage liegende Verzicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht jederzeit, auch noch während laufender Vernehmung, widerrufen werden könne, hält er daran nicht fest.

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Daran ändert auch die erforderliche Unmittelbarkeit der Verursachung des qualifizierenden Erfolges durch die Handlung im Sinne des Grundtatbestandes (vgl. zu § 226 StGB: BGHSt 31, 96, 99; 32, 25, 28; BGH StV 1993, 75; NStZ 1994, 394; zu § 251 StGB: BGHSt 38, 295, 298; s. a. Altenhain GA 1996, 19 ff.; Wolter GA 1984, 443 ff. jew. m.w.Nachw.) nichts.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Nach diesen Grundsätzen unterbricht das vorsätzliche - anders als leicht fahrlässiges - Handeln eines Dritten regelmäßig den Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 27 f. zu einer insoweit ähnlich gelagerten Fallkonstellation; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 227 Rn. 5b).

    Davon, dass gerade die Schläge des Angeklagten K. die (mit-)entscheidende Todesursache der Bewusstseinsstörung bei dem Geschädigten herbeiführten, hat sich das Landgericht rechtsfehlerfrei - wiederum unter Zugrundelegung des Zweifelssatzes - nicht zu überzeugen vermocht (§ 261 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 27).

    Vielmehr besteht in diesem Fall die Besonderheit, dass die Angeklagten K. und R. keinen gemeinsamen Tatplan - auch nicht sukzessive während der Tatausführung - schlossen, der eine erweiterte Zurechnung in Abweichung von dem Grundsatz, dass ein vorsätzliches Dazwischentreten eines Dritten den spezifischen Zusammenhang unterbricht, rechtfertigen würde (vgl. zum Ganzen auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 27 f.).

  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen, vom 2. Strafsenat begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert' zu belehren (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Der 2. Strafsenat hat dies mit der Erwägung begründet, dass ein Zeuge nicht einmal auf die Möglichkeit des Widerrufs eines erklärten Verzichts auf sein Zeugnisverweigerungsrecht noch während der laufenden Vernehmung hingewiesen werden müsse; umso weniger sei es deshalb geboten, ihn schon vorsorglich für den Fall, dass er in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigern sollte, über die Auswirkungen auf die Verwertbarkeit seiner Aussage hinzuweisen (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.).

    a) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch Senatsurteil vom 1. Juni 1956 - 2 StR 27/56, BGHSt 9, 195, 197; Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO § 252 Rn. 28).

    dd) Soweit der Senat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1983 (Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.) die Ansicht vertreten hat, die Annahme einer Belehrungspflicht bei einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung sei deshalb nicht geboten, weil auch bei einer Vernehmung in der Hauptverhandlung kein Hinweis vonnöten sei, dass der in der Aussage liegende Verzicht auf ein Aussageverweigerungsrecht jederzeit, auch noch während laufender Vernehmung, widerrufen werden könne, hält er hieran nicht fest.

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Danach muß den Körperverletzungen die spezifische Gefahr anhaften, zum Tode des Opfers zu führen, wobei sich diese Gefahr im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben muß (BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Es ist also nicht zweifelhaft, welche von zwei in Betracht kommenden Handlungen den Tod herbeigeführt hat (vgl. zu dieser Fallgestaltung BGHSt 32, 25, 27; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH GA 1958, 109; BGH StV 1986, 59; BGH Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - RGSt 70, 257).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen, vom 2. Strafsenat begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert' zu belehren (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Der 2. Strafsenat hat dies mit der Erwägung begründet, dass ein Zeuge nicht einmal auf die Möglichkeit des Widerrufs eines erklärten Verzichts auf sein Zeugnisverweigerungsrecht noch während der laufenden Vernehmung hingewiesen werden müsse; umso weniger sei es deshalb geboten, ihn schon vorsorglich für den Fall, dass er in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigern sollte, über die Auswirkungen auf die Verwertbarkeit seiner Aussage hinzuweisen (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.).

    a) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch Senatsurteil vom 1. Juni 1956 - 2 StR 27/56, BGHSt 9, 195, 197; Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO § 252 Rn. 28).

    dd) Soweit der Senat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1983 (Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.) die Ansicht vertreten hat, die Annahme einer Belehrungspflicht bei einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung sei deshalb nicht geboten, weil auch bei einer Vernehmung in der Hauptverhandlung kein Hinweis vonnöten sei, dass der in der Aussage liegende Verzicht auf ein Aussageverweigerungsrecht jederzeit, auch noch während laufender Vernehmung, widerrufen werden könne, hält er hieran nicht fest.

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    In dem tödlichen Ausgang muß sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr niedergeschlagen haben (BGH NJW 1971, 152; BGH bei Dallinger MDR 1976, 16; BGH bei Holtz MDR 1982, 102; BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 27; BGH JR 1986, 380; BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1991 - 5 StR 473/91 -).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

  • BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • BGH, 14.05.2020 - 1 StR 109/20

    Körperverletzung mit Todesfolge (gefahrspezifischer Zurechnungszusammenhang:

  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

  • BGH, 30.11.2017 - 5 StR 454/17

    Verbot der Einführung der früheren Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06

    Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes

  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11

    Unterbliebene Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot bei

  • BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Richters -

  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 364/97

    Tatbestandsvoraussetzungen der Körperverletzung mit Todesfolge

  • BGH, 24.07.1992 - 3 StR 282/92

    Körperverletzung mit Todesfolge - Fahrlässiges Handeln hinsichtlich der

  • KG, 01.11.2023 - 3 Ws 52/23

    Keine sachwidrige Verfahrensverzögerung trotz Anklage zum unzuständigen Gericht

  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97

    Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines

  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85

    Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des

  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 37/91

    Erfordernis eines gefahrspezifischen Zusammenhangs zwischen Körperverletzung und

  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 229/84

    Widerrufbarkeit eines wirksam erklärten Verzichts auf sein

  • BGH, 11.10.1983 - 1 StR 689/83

    Voraussetzungen der Überprüfung eines minder schweren Falles

  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 183/86

    Gegenseitige Zurechnung zweier zusammenwirkenden Täter - Asuwirkungen eines vom

  • BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
  • OLG Hamm, 04.06.1986 - 15 W 110/86
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