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   BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83   

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https://dejure.org/1984,1136
BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83 (https://dejure.org/1984,1136)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1984 - 1 StR 829/83 (https://dejure.org/1984,1136)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1984 - 1 StR 829/83 (https://dejure.org/1984,1136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Entführung wider Willen als zweiaktiges Delikt - Ausschluss tatbestandsmäßigen Handelns hinsichtlich einer Entführung bei Einwilligung des Opfers in eine Ortsveränderung - Erschleichen der Einwilligung einer Person in eine Ortsveränderung im Rahmen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Entführung "wider ihren Willen" bei erschlichener Einwilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 237

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewaltanwendung

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 267
  • NJW 1984, 1633
  • MDR 1984, 596
  • StV 1984, 334
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Die Rechtsprechung (BGHSt 1, 199, 201; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1960 - 1 StR 553/60) hat zu § 236 StGB a.F. in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (Hruschka JZ 1967, 596 [BGH 31.01.1967 - 5 StR 659/66] m. zahlr. Nachw.) die Ansicht vertreten, die Einwilligung des Opfers lasse den Tatbestand nur entfallen, wenn sie sich nicht allein auf die Ortsveränderung, sondern auch auf den sexuellen Zweck erstreckt.

    Damit beruht das Einverständnis der Zeugin mit der Ortsveränderung und der dadurch bewirkten Versetzung in eine hilflose Lage auf der angewendeten "List" (RGSt 17, 90, 93; BGHSt 1, 199, 201; 10, 376, 379; 16, 58, 62 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83) und läßt, da rechtlich unbeachtlich, die Unfreiwilligkeit der Entführung unberührt.

  • RG, 03.07.1908 - V 420/08

    1. Anwendung des Satzes volenti non fit injuria auf tätliche Beleidigung (§ 185

    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Das mit einem solchen Willensmangel behaftete Einverständnis ist unbeachtlich, kann infolgedessen keine tatbestandsausschließende Wirkung haben (BGHSt 1, 197, 291 [BGH 29.05.1951 - 1 StR 231/51] ; RGSt 41, 392, 346; Eser a.a.O. § 237 Rdn. 16; Horn a.a.O. Rdn. 8; Lackner a.a.O. Rdn. 3 a; Vogler § 237 Rdn. 11).
  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 269/57
    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Damit beruht das Einverständnis der Zeugin mit der Ortsveränderung und der dadurch bewirkten Versetzung in eine hilflose Lage auf der angewendeten "List" (RGSt 17, 90, 93; BGHSt 1, 199, 201; 10, 376, 379; 16, 58, 62 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83) und läßt, da rechtlich unbeachtlich, die Unfreiwilligkeit der Entführung unberührt.
  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Damit beruht das Einverständnis der Zeugin mit der Ortsveränderung und der dadurch bewirkten Versetzung in eine hilflose Lage auf der angewendeten "List" (RGSt 17, 90, 93; BGHSt 1, 199, 201; 10, 376, 379; 16, 58, 62 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83) und läßt, da rechtlich unbeachtlich, die Unfreiwilligkeit der Entführung unberührt.
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Die Rechtsprechung (BGHSt 1, 199, 201; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1960 - 1 StR 553/60) hat zu § 236 StGB a.F. in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (Hruschka JZ 1967, 596 [BGH 31.01.1967 - 5 StR 659/66] m. zahlr. Nachw.) die Ansicht vertreten, die Einwilligung des Opfers lasse den Tatbestand nur entfallen, wenn sie sich nicht allein auf die Ortsveränderung, sondern auch auf den sexuellen Zweck erstreckt.
  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Damit beruht das Einverständnis der Zeugin mit der Ortsveränderung und der dadurch bewirkten Versetzung in eine hilflose Lage auf der angewendeten "List" (RGSt 17, 90, 93; BGHSt 1, 199, 201; 10, 376, 379; 16, 58, 62 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83) und läßt, da rechtlich unbeachtlich, die Unfreiwilligkeit der Entführung unberührt.
  • BGH, 31.01.1967 - 5 StR 659/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Die Rechtsprechung (BGHSt 1, 199, 201; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1960 - 1 StR 553/60) hat zu § 236 StGB a.F. in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (Hruschka JZ 1967, 596 [BGH 31.01.1967 - 5 StR 659/66] m. zahlr. Nachw.) die Ansicht vertreten, die Einwilligung des Opfers lasse den Tatbestand nur entfallen, wenn sie sich nicht allein auf die Ortsveränderung, sondern auch auf den sexuellen Zweck erstreckt.
  • BGH, 29.05.1951 - 1 StR 231/51
    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Das mit einem solchen Willensmangel behaftete Einverständnis ist unbeachtlich, kann infolgedessen keine tatbestandsausschließende Wirkung haben (BGHSt 1, 197, 291 [BGH 29.05.1951 - 1 StR 231/51] ; RGSt 41, 392, 346; Eser a.a.O. § 237 Rdn. 16; Horn a.a.O. Rdn. 8; Lackner a.a.O. Rdn. 3 a; Vogler § 237 Rdn. 11).
  • RG, 27.01.1888 - 27/88

    Ist zur List im Falle des Kindesraubes (§. 235 St.G.B.'s) eine Täuschung oder

    Auszug aus BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83
    Damit beruht das Einverständnis der Zeugin mit der Ortsveränderung und der dadurch bewirkten Versetzung in eine hilflose Lage auf der angewendeten "List" (RGSt 17, 90, 93; BGHSt 1, 199, 201; 10, 376, 379; 16, 58, 62 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83) und läßt, da rechtlich unbeachtlich, die Unfreiwilligkeit der Entführung unberührt.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    List ist ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 16, 62; 32, 269 [richtig: BGHSt 16, 58, 62; 32, 267, 269 - d. Red.] ).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88

    Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der

    Der Begriff "List" umschreibt ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Zwecke oder Mittel die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 32, 267, 269).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02

    Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der

    Unter List ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 16, 58, 62; BGHSt 32, 267, 269; BGH MDR 1962, 750; NStZ 1996, 276; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 235 Rn. 38).
  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 419/87

    Strafbarkeit wegen Versuchs der sexuellen Nötigung - Strafbarkeit wegen

    Der Anwendung von § 237 StGB steht zwar nicht entgegen, daß Frau L. das Fahrzeug selbst zu dem einsamen Gelände gelenkt hat; ihr durch Täuschung über das eigentliche Ziel der Fahrt und damit durch List erschlichenes Einverständnis ist unbeachtlich und kann infolgedessen keine tatbestandsausschließende Wirkung haben (BGHSt 32, 267, 269/270).

    Die Voraussetzungen einer Entführung gemäß § 237 StGB sind hier aber deshalb nicht erfüllt, weil das weitere Tatbestandsmerkmal des nunmehr als zweiaktiges Delikt ausgestalteten Straftatbestandes, nämlich das tatsächliche Ausnutzen der hilflosen Lage der Entführten zu außerehelichen sexuellen Handlungen (BGHSt 29, 233, 235; 32, 267, 269), vom Angeklagten nicht verwirklicht worden ist.

  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95

    Entführung - List - Falsche Vorstellungen über Ortsveränderung

    Dieser Begriff umschreibt ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Zwecke oder Mittel die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 32, 267, 269).
  • BGH, 24.03.1992 - 5 StR 64/92

    Entfallen des subjektiven Tatbestandes vor Hoffnung des Täters bei Entführung des

    Das angefochtene Urteil legt nahe, daß der Angeklagte die Nebenklägerin gegen ihren Willen durch List entführt hat, indem er ihr bei Antritt der Fahrt zur Werkstatt die von ihm verfolgten sexuellen Absichten verschwiegen hat (vgl. BGHSt 32, 267).
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