Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84 |
Behandlungsverbot (Wittig)
§§ 216, 22 StGB;
§ 323c StGB, Suizid
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Teilnahme am Suizid
- Alpmann Schmidt
StGB § 323c
- opinioiuris.de
Teilnahme am Suizid
- uni-koeln.de
Pflichten des Arztes bei Selbstmord seines Patienten
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 323 c
Garantenpflicht des behandelnden Arztes bei Selbstmordversuch eines Patienten
Besprechungen u.ä. (3)
- bt-portal.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gerichtlich genehmigte Sterbehilfe (RiAG Dirk Stalinski; BtPrax 2/99, S. 43-46)
- uni-freiburg.de
(Entscheidungsbesprechung)
Sterbewille und ärztliche Verantwortung (Prof. Dr. Albin Eser; MedR 1985, 6)
- euv-frankfurt-o.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsprechung zur Strafbarkeit der Mitwirkung am Suizid (Dr. Dr. Uwe Scheffler)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 32, 367
- NJW 1984, 2639
- MDR 1984, 858
- NStZ 1985, 119
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Durch (mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigte Sterbehilfe beim …
aa) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich in der Vergangenheit selbst auch nicht durchgängig hieran orientiert, denn ein pflichtwidriges Unterlassen kann den Tatbestand des § 216 StGB ebenfalls erfüllen (BGHSt 13, 162, 166; 32, 367, 371). - BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
- OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87
Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen …
a) Nach geltendem Recht erfüllt die eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbsttötung nicht den Tatbestand eines Tötungsdelikts, so daß ohne Rücksicht auf die Lauterkeit der Motive nicht als Anstifter oder Gehilfe bestraft werden kann, wer sich lediglich hieran beteiligt (vgl. BGHSt. 32, 367, 371 f. = JZ 1984, 893 mit Nachweisen).Die Eröffnung des Hauptverfahrens hierwegen setzt voraus, daß der Angeschuldigte vorsätzlich handelte, daß er also wußte oder zumindest damit rechnete, daß sein sofortiges Eingreifen nach Eintritt der Bewußtlosigkeit geeignet gewesen wäre, den Tod zu vermeiden und er dennoch für einen von ihm für möglich gehaltenen Fall der Rettung hat untätig bleiben wollen (vgl. BGHSt 32, 367, 370).
Im Urteil vom 4.7.1984 (BGHSt 32, 367; 378) läßt der 3. Strafsenat des BGH zwar ausdrücklich offen, ob das Verbot ärztlicher Eingriffe gegen den Willen des Patienten auch dann gilt, wenn es sich um einen zu rettenden Suizidenten handelt und ob es in der Konsequenz der Entscheidungen in BGHSt 6, 147 = JZ 1954, 639 mit Anm. Gallas und 13, 162, 169 liegt, das Recht, über die Vornahme medizinischer Eingriffe selbst zu bestimmen, auch bei dem bewußtseinsklaren, aber schwer verletzten Suizidenten aus übergeordneten Gründen einzuschränken.
- VG Karlsruhe, 11.12.1987 - 8 K 205/87
Polizeiliche Untersagung der Leistung aktiver Sterbehilfe
Hiervon muß nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 32, 367 ff. = NJW 1984, 2639= NStZ 1985, 119 m. w. Nachw.) ausgegangen werden.Der Übergang der Tatherrschaft auf den obhutspflichtigen Garanten könne zu einer - die bereits vorher eingetretene Strafbarkeit nach § 323c StGB verdrängenden - Strafbarkeit wegen eines Tötungsdeliktes führen (vgl. BGHSt 32, 374 (380) = NJW 1984, 2639 = NStZ 1985, 119).
Ob wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles eine Strafbarkeit nach § 216 StGB oder § 323c StGB ausscheidet, weil dem Täter ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann (vgl. BGHSt 32, 377 (381) = NJW 1984, 2639 = NStZ 1985, 119; weitergehend wohl OLG München, NJW 1987, 2940 in dem auch den Kl. betr.
- BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
Unglücksfall; Erforderlichkeit des Hilfeleistens; Unabwendbarkeit des …
Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381).Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201).
- BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag; …
Jedenfalls war die ihm obliegende Hilfspflicht dadurch erloschen, weil der Tod - zugunsten des Angeklagten nicht ausschließbar - bereits kurze Zeit, nachdem der Angeklagte die Geschädigte verlassen hatte, eingetreten ist (vgl. BGHSt 32, 367, 381 m.w.N.). - BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch …
Die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie ist, wenn sie dem wirklichen oder anzunehmenden Patientenwillen widerspricht, rechtswidrig (vgl. auch BGHSt 32, 367, 379/380). - BGH, 08.07.1987 - 2 StR 298/87
Pflichten des Arztes gegenüber einem bewußtlosen Suizidpatienten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08
Arztvertrag: Antrag eines Patienten an einen Laborarzt auf Abschluss eines …
Es sei in starkem Maße in der menschlichen Beziehung verwurzelt (BGHZ 29, 46, 52, 53; BGHSt 32, 367, 379). - OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme
Im Übrigen wären selbst im Fall eines freiverantwortlichen Suizidversuchs Zwangsmaßnahmen zur Rettung des Lebensmüden nicht grundsätzlich unzulässig (…vgl. di Fabio in: Maunz/Dürig, GG, Stand Juni 2006, Art. 2 Abs. 2 Rn.47 f.) So hat der 3. Strafsenat des BGH in seinem Urteil vom 4.7.1984 (BGHSt 32, 367 = NJW 1984, 2639) ausdrücklich offengelassen, ob das Verbot ärztlicher Eingriffe gegen den Willen des Patienten auch dann gelte, wenn es sich um einen zu rettenden Suizidenten handele. - BGH, 25.11.1986 - 1 StR 613/86
StGB § 216
- BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84
Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung …
- BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
StGB § 221 Abs. 1, Abs. 3, § 22
- VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an …
- BGH, 10.03.1998 - 1 StR 26/98
StGB § 223 a, § 323 c
- LG Ravensburg, 03.12.1986 - 3 KLs 31/86
Sterbebegleitung - Beistandleisten durch nahen Angehörigen
- OLG Stuttgart, 03.02.1997 - 4 Ws 230/96
StPO § 172, § 153a; StGB §§ 13, 222
- AG Mannheim, 24.02.2009 - Gut 2 XVII 8740/09
Rechtliche Betreuung: Rechtswidrige Verweigerung einer medizinisch indizierten …
- OLG Koblenz, 26.01.1989 - 2 Vollz (Ws) 63/88
GG Art. 2 Abs. 2; StVollzG § 115 Abs. 2
- LG Gießen, 28.06.2012 - 7 Qs 63/12
- GStA Berlin, 25.02.1987 - Zs 117/87
GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; StGB § 226 a
- AG Berlin-Tiergarten, 02.03.1990 - (255a) 52 Js 889/89
- AG Hilburghausen, 31.03.2004 - 22 C 450/03
